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   OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - V-4 Kart 5/11 (OWi), V-4 Kart 6/11 (OWi), 4 Kart 5/11 (OWi), 4 Kart 6/11 (OWi)   

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OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - V-4 Kart 5/11 (OWi), V-4 Kart 6/11 (OWi), 4 Kart 5/11 (OWi), 4 Kart 6/11 (OWi) (https://dejure.org/2012,24613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.08.2012 - V-4 Kart 5/11 (OWi), V-4 Kart 6/11 (OWi), 4 Kart 5/11 (OWi), 4 Kart 6/11 (OWi) (https://dejure.org/2012,24613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. August 2012 - V-4 Kart 5/11 (OWi), V-4 Kart 6/11 (OWi), 4 Kart 5/11 (OWi), 4 Kart 6/11 (OWi) (https://dejure.org/2012,24613)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abnehmer von Kafferöstprodukten können Einsicht in die Akten des Kartellordnungswidrigkeitsverfahrens gegen die Kaffeeröster nehmen

  • platow.de (Pressemeldung)

    Kronzeugenregelung des Bundeskartellamts

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Akteneinsichtsrecht in Kartell-Bonusanträge

  • wiwo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der entscheidende Tipp für Geschädigte von Kartellen

  • bakermckenzie.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung der Akteneinsicht in Kronzeugenanträge

Sonstiges

  • bundeskartellamt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Entscheidung des OLG Düsseldorf schützt Kronzeugenregelung des Bundeskartellamts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2459
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11
    Nach einem weiteren Verständnis des Verletztenbegriffs ist Verletzter auch der durch eine Straftat nur mittelbar Geschädigte (vgl. zum Streitstand BVerfG NJW 2007, 1052, 1053; BVerfG NJW 2003, 501, 503).

    Hierbei sind insbesondere widerstreitende Grundrechte der Beteiligten, die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfG NJW 2003, 501-503; BVerfG ZIP 2009, 1270-1272).

    Auch er hat ein schutzwürdiges Interesse an der Kenntnis des Akteninhalts, um die erforderlichen Informationen zur Substantiierung seines Schadensersatzanspruchs zu erhalten (BVerfG NJW 2003, 501-503; BVerfG ZIP 2009, 1270-1272).

  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11
    Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere anzunehmen, wenn die Geltendmachung möglicher bürgerlich-rechtlicher Ansprüche des Verletzten gegen die (Neben)Betroffenen geprüft werden soll (BVerfG NJW 2007, 1052; BVerfG ZIP 2009, 1270; LG Hildesheim NJW 2008, 531, 533; Seitz in Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 46 Rn. 20 d; Lampe in KK, OWiG, 3. Aufl., § 46 Rn. 47 d; einschränkend Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO § 406 Rn. 6 f.).

    Hierbei sind insbesondere widerstreitende Grundrechte der Beteiligten, die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfG NJW 2003, 501-503; BVerfG ZIP 2009, 1270-1272).

    Auch er hat ein schutzwürdiges Interesse an der Kenntnis des Akteninhalts, um die erforderlichen Informationen zur Substantiierung seines Schadensersatzanspruchs zu erhalten (BVerfG NJW 2003, 501-503; BVerfG ZIP 2009, 1270-1272).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11
    Das Persönlichkeitsrecht umfasst auch die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfGE 65, 1, 42 f.; BVerfGE 56, 37, 41 ff. - Selbstbezichtigung).

    Einschränkungen dieser Befugnis bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen; sie dürfen nicht weiter gehen als zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich (BVerfGE 65, 1, 44).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11
    Dies bedeutet, dass seine Arbeitskraft in diesem Umfang nicht für die Bearbeitung anderer Verfahren, insbesondere des aktuelle vor dem Senat verhandelten Verfahrens (Az.: VI- 4 Kart 2-6/10 OWi) und auch nicht zur Vorbereitung des demnächst zur Verhandlung anstehenden Kartellbußgeldverfahrens (Az: VI - 4 Kart 9-16/10 OWi) zur Verfügung steht.
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11
    Für juristische Personen ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG uneingeschränkt auch auf sie anwendbar ist (BVerfG NJW 2002, 3619, 3622).
  • BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07

    Akteneinsichtsgesuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11
    Das Akteneinsichtsrecht umfasst im Grundsatz aber alle Akten und Aktenbestandteile, die dem Gericht in dem noch anhängigen Verfahren vorliegen oder vorzulegen wären (BGHSt 52, 58 ff.; BGH NStZ 99, 371; Meyer-Goßner, StPO, 54 Aufl., § 406e Rn. 4; § 147 Rn. 13 ff; Lampe in KK, OWiG, 3. Aufl., § 46 Rn. 47 b).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11
    Das Persönlichkeitsrecht umfasst auch die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfGE 65, 1, 42 f.; BVerfGE 56, 37, 41 ff. - Selbstbezichtigung).
  • LG Hildesheim, 26.03.2007 - 25 Qs 17/06

    Ermittlungsverfahren: Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11
    Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere anzunehmen, wenn die Geltendmachung möglicher bürgerlich-rechtlicher Ansprüche des Verletzten gegen die (Neben)Betroffenen geprüft werden soll (BVerfG NJW 2007, 1052; BVerfG ZIP 2009, 1270; LG Hildesheim NJW 2008, 531, 533; Seitz in Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 46 Rn. 20 d; Lampe in KK, OWiG, 3. Aufl., § 46 Rn. 47 d; einschränkend Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO § 406 Rn. 6 f.).
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11
    Das Akteneinsichtsrecht umfasst im Grundsatz aber alle Akten und Aktenbestandteile, die dem Gericht in dem noch anhängigen Verfahren vorliegen oder vorzulegen wären (BGHSt 52, 58 ff.; BGH NStZ 99, 371; Meyer-Goßner, StPO, 54 Aufl., § 406e Rn. 4; § 147 Rn. 13 ff; Lampe in KK, OWiG, 3. Aufl., § 46 Rn. 47 b).
  • OLG Hamm, 26.11.2013 - 1 VAs 116/13

    Einsichtsrecht von Zivilgerichten in Akten über Kartellordnungswidrigkeiten

    Darüber hinaus führte der Vorsitzende unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des 4. Kartellsenates des OLG Düsseldorf vom 22.08.2012 (V - 4 Kart 5/11) und der 4. Kammer des Gerichts der europäischen Union vom 22.05.2012 (T-344/08) aus, dass das seitens der Beklagten (Antragstellerinnen) geltend gemachte Vertrauen in die Geheimhaltung von im Rahmen der Kronzeugenregelung gemachten Angaben im Rahmen der vorzunehmenden Interessensabwägung im vorliegenden Fall nicht gegen die beantragte Akteneinsicht spreche.

    Berücksichtigt man in diesem Zusammenhang noch den Umstand, dass Tatsachen, aus denen sich ein Verstoß gegen die Vorschriften des GWB ergibt, in der Regel keine schützenswerten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse darstellen, da nichtige Vereinbarungen und verbotene Verhaltensweisen schon als solche von der Rechtsordnung missbilligt werden (vgl. Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, a.a.O, § 56 Rdnr. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2012, V - 4 Kart 5 + 6/11 (OWi), zitiert nach BeckRS 2012, 18635, S. 6), ist ein von den Antragstellerinnen geltend gemachter Ausnahmefall im Sinne des § 477 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht anzunehmen.

    Auch in dem dort zu entscheidenden Verfahren hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Akteneinsichtsrecht geschädigter Dritter gemäß § 406e StPO zu prüfen und kam nach einer im Rahmen dieser Vorschrift vorzunehmenden Interessenabwägung zu dem Ergebnis, dass den dortigen Antragstellern "derzeit lediglich in die um Geschäftsgeheimnisse der Nebenbetroffenen sowie um persönliche Daten der Betroffenen anonymisierten Bußgeldbescheide Einsicht zu gewähren" sei (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2012, V - 4 Kart 5+6/11 OWi, zitiert nach BeckRS 2012, 18635, Seite 7).

  • LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20
    Mit rechtskräftigem Urteil v. 10.02.2014 verhängte das OLG Düsseldorf (V -4 Kart 5/11 OWi) gegen die Beklagte als Rechtsnachfolgerin der D1 Kaffee GmbH wegen der Beteiligung am sog. Kaffeerösterkartell eine Geldbuße von 55 Mio EUR.

    Die Klägerin behauptet, bereits die im Urteil OLG Düsseldorf (V - 4 Kart 5/11 OWi) bindend festgestellte Grundabsprache zwischen den vier beteiligten Kaffeeröstern als solche habe zu einer kartellbedingten Überhöhung der Einkaufspreise geführt.

    In inhaltlicher Hinsicht betreffen diese etwa den Umstand, dass die klägerischen Gutachter den gesamten Kartellzeitraum ohne Differenzierung betrachten, obschon nach den Feststellungen des OLG Düsseldorf jedenfalls davon auszugehen ist, dass darin auch Zeiträume ohne Preisaufschlag enthalten sind, denn ausweislich der Entscheidungsgründe des Kartellsenates sind den Kartellanten nicht durchgängig wirtschaftliche Vorteile aus der Grundabsprache entstanden (OLG Düsseldorf, V-4 Kart 5/11 (OWi), - D1 - Rn. 538-juris).

    Vielmehr war es ihnen demzufolge trotz der großen Marktabdeckung nicht einmal möglich, sämtliche festgestellten Versuche einer Preiserhöhung auch tatsächlich am Markt durchzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, V-4 Kart 5/11 (OWi) - D1 - Rn 529 - juris).

    Vielmehr kam es zu mehreren Zeitpunkten im Kartellzeitraum tatsächlich zu Preissenkungen, so etwa im September 2000, im September 2003 und im März 2004 (s. OLG Düsseldorf, V-4 Kart 5/11 (OWi) - juris, Rn 210, 229, ferner Bußgeldbescheid E1 S. 15, 23, 24.).

    Insbesondere ist auch keinesfalls lebensnah, dass die Klägerin regelmäßig Verluste bezüglich der eigenen Marge hingenommen hat (vgl. zu vergleichbarem Parteivortrag auch BGH, Urt. v. 13.04.2021 - KZR 19/20- LKW II, Rn. 44 -juris), zumal das OLG Düsseldorf (V -4 Kart 5/11 OWi, Rn. 26 - juris) sogar konkrete Ausführungen zu einer deutlichen Margenverlagerung zu Gunsten der Lebensmitteleinzelhändler machte.

    Dass die Absprachen der Kaffeeröster - und zwar unter Mitwirkung des Lebensmitteleinzelhandels - unmittelbar Auswirkungen auf die Verbraucherpreise hatten, belegen bereits die Feststellungen des OLG Düsseldorf (V-4 Kart 5/11 (OWi), Rn. 61 ff - juris; dort heißt es: "Beim Treffen des Gesprächskreises am 10. April 2003 im Hotel 1 in C... verständigten sich (...) auf eine Preisanhebung der Fabrikabgabepreise für Filterkaffee um durchschnittlich 0, 25 EUR je 500g in den Bruttopreislisten mit Wirkung zum 28. April bzw. 1. Mai 2003.

  • OLG Frankfurt, 17.11.2015 - 11 U 73/11

    Zur Berechnung eines Kartell-Schadensersatzanspruchs (Ermittlung des

    Vielmehr werde gem. § 474 Abs. 1 StPO im Regelfall Akteneinsicht gewährt (a.A.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.8.2012, V-4 Kart 5/11 (OWi) - allerdings vor dem Urteil des EuGH Pfleiderer/BKartA).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 4 Kart 3/17
    Diese horizontale Kartellvereinbarung und ihre Umsetzung waren Gegenstand des gegen N.1 vor dem Senat geführten Bußgeldverfahrens V-4 Kart 5/11 (OWi).

    Seine Angaben stimmen überein mit dem im Urteil des Senats vom 10.02.2014, Aktenzeichen V - 4 Kart 5/11 (OWi), dargestellten Sachverhalt.

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    bb) Im kartellbehördlichen Bußgeldverfahren richtet sich das Verfahrensrecht auf Akteneinsicht nicht nach § 29 VwVfG, sondern nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m den Vorschriften der StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2014, KRB 12/13, Rn. 2 bei juris - Rechtsschutz bei Akteneinsicht ; Beschluss vom 04.10.2007, KRB 59/07, Rn. 4 bei juris - Akteneinsichtsgesuch ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2012, V-4 Kart 5/11 (OWi), V-4 Kart 6/11 (OWi), Rn. 21 bei juris - Akteneinsicht in Bonusanträge ; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage 2014, § 72 GWB Rn. 1).
  • LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
    b) Soweit dem Urteil des OLG Düsseldorf (Urt. v. 10.02.2014, V-4 Kart 5/11 OW - H1) nichts für solche vertikalen Abreden zu entnehmen ist, führt dies entgegen der Auffassung der Klägerin nicht zu einer gleichsam negativen Bindungswirkung.

    Zu berücksichtigen werden hier nämlich die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf (V-4 Kart 5/11 OWi Rn 20 nach Beck-online) sein, wonach es seit dem Jahr 2000 zu deutlichen Margenverschiebungen zugunsten des Handels gekommen sei.

  • VG Düsseldorf, 07.07.2016 - 20 K 5425/15

    Akteneinsicht; Gebot des effeltiven Rechtsschutzes; Betriebsgeheimnis;

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2012 - V-4 Kart 5/11 u.a -, juris.
  • BayObLG, 29.06.2022 - 102 VA 14/22

    Ablehnung des Akteneinsichtsgesuchs eines Dritten beim Vorliegen von

    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ohne personalen Bezug sind zwar grundsätzlich nicht durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht geschützt, unterfallen aber - wovon auch die Antragstellerin ausgeht - dem Schutz des Art. 12 Abs. 1 bzw. Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006, 1 BvR 2087/03 u. a., NVwZ 2006, 1041 Rn. 81 und Rn. 137; BVerwG, Beschluss vom 5. März 2020, 20 F 3.19, ZD 2020, 373 Rn. 11; Beschluss vom 15. August 2003, 20 F 8/03, NVwZ 2004, 105 [107]; BayObLG NZI 2021, 1078 Rn. 25; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2012, V4 Kart 5 + 6/11 (OWi), NZKart 2013, 39 Rn. 48; Gersdorf in BeckOK InfoMedienR, 36. Ed. 1. Mai 2021, GG Art. 2 Rn. 19; Di Fabio in Dürig/Herzog/Scholz, GG, 96. EL November 2021, Art. 2 Abs. 1 Rn. 172, 225; Fischer/Fluck, NVwZ 2013, 337 [338]).
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