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   OLG Düsseldorf, 22.10.2015 - I-3 Wx 262/15   

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OLG Düsseldorf, 22.10.2015 - I-3 Wx 262/15 (https://dejure.org/2015,39860)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.2015 - I-3 Wx 262/15 (https://dejure.org/2015,39860)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - I-3 Wx 262/15 (https://dejure.org/2015,39860)
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  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 211/89

    Wirksamkeit einer nach Ablauf der Vollziehungsfrist eines Arrestbefehls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2015 - 3 Wx 262/15
    Als nichtig wird eine Vollstreckungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt des Vollstreckungstitels nur angesehen, wenn ein für die beantragte Vollstreckung geeigneter Titel schlechthin fehlt (MK-Gruber, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 803 Rdnr. 35), so etwa im Falle eines Arrestbefehls nach Ablauf der Vollziehungsfrist (BGHZ 112, 356 ff) oder eines auf einen Arrest gestützten Überweisungsbeschlusses (BGHZ 121, 98 ff).
  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93

    Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2015 - 3 Wx 262/15
    Eine Berichtigung entsprechend § 319 ZPO wirkt aber auf den Zeitpunkt des Erlasses der berichtigten Entscheidung zurück; diese ist grundsätzlich so zu behandeln, als habe sie von vornherein in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses bestanden (BGHZ 127, 74 ff; Zöller-Vollkommer a.a.O., § 319 Rdnr. 25).
  • OLG München, 08.08.2008 - 34 Wx 59/08

    Grundbuchverfahren: Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamtes bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2015 - 3 Wx 262/15
    § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO gilt auch dann, wenn das Grundbuchamt - wie hier - im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätig geworden ist (OLG München FGPrax 2008, 235 f).
  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2015 - 3 Wx 262/15
    Das Grundbuchamt hat die Eintragung als Vollstreckungsorgan vorzunehmen und dabei sowohl die vollstreckungsrechtlichen als auch die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen nach ZPO und GBO selbständig zu prüfen (BGHZ 148, 392 ff; Demharter a.a.O., Anh. 44 Rdnr. 67 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2015 - 3 Wx 262/15
    Als nichtig wird eine Vollstreckungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt des Vollstreckungstitels nur angesehen, wenn ein für die beantragte Vollstreckung geeigneter Titel schlechthin fehlt (MK-Gruber, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 803 Rdnr. 35), so etwa im Falle eines Arrestbefehls nach Ablauf der Vollziehungsfrist (BGHZ 112, 356 ff) oder eines auf einen Arrest gestützten Überweisungsbeschlusses (BGHZ 121, 98 ff).
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