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   OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss 295/00 - 78/00 I   

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https://dejure.org/2000,5708
OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss 295/00 - 78/00 I (https://dejure.org/2000,5708)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2000 - 2a Ss 295/00 - 78/00 I (https://dejure.org/2000,5708)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2000 - 2a Ss 295/00 - 78/00 I (https://dejure.org/2000,5708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verfolgungsverjährung; Absolute Verjährung; Verfahrensmangel; Ladung zur Hauptverhandlung; Terminsladung; Wiederaufnahme des Verfahrens; Verfahrenswiederaufnahme

  • Judicialis

    StGB § 78 a; ; StGB § 78 c Abs. 3 S. 2; ; StPO § 337; ; StPO § 397

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78a § 78c Abs. 3 Satz 2; StPO § 337 § 397
    Verfolgungsverjährung nach Wegfall des rechtskräftigen Urteils durch Wiederaufnahme - Verfahrensmangel bei Abwesenheit des Nebenklägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Nürnberg, 04.05.1988 - Ws 297/88

    Verjährung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Möglichkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss 295/00
    Demgegenüber hat das Ruhen oder die Hemmung der Verjährung zur Folge, daß mit der Wiederaufnahme die frühere Verjährungsfrist fortgesetzt wird (OLG Nürnberg NStZ 1988, 555; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, aaO; Tröndle/Fischer, StGB aaO; SKStGB-Rudolphi aaO; Lackner/Kühl, StGB, 23. Aufl., § 78 Rn. 7), was u.U. die baldige Beendigung des Wiederaufnahmeverfahrens durch Eintritt der absoluten Verjährung zur Folge haben kann.

    Beide dargestellten Meinungen gehen jedoch zutreffend davon aus, daß mit einer rechtskräftigen Verurteilung die Strafverfolgung abschließt, damit bis zu einer evtl. Wiederaufnahme des Verfahrens eine Verjährung nicht mehr in Betracht kommt und deshalb auch die absolute Verjährungsfrist des § 78 c Abs. 3 Satz 2 StGB nicht läuft, weil eine nicht stattfindende und auch nicht mögliche Strafverfolgung nicht verjähren kann (Senat aaO; RG aaO; BGH aaO; Peters, Fehlerquellen III, S. 109; OLG Nürnberg NStZ 1988, 555).

  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss 295/00
    Der Nebenkläger ist, wie sich aus § 395 Abs. 4, 401 Abs. 1 Satz 1 StPO ergibt, zur Rechtsmitteleinlegung berechtigt, soweit er durch die Entscheidung in seiner Stellung als Nebenkläger beschwert ist (BGHSt 29, 216, 218; 33, 114, 115).
  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84

    Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss 295/00
    Der Nebenkläger ist, wie sich aus § 395 Abs. 4, 401 Abs. 1 Satz 1 StPO ergibt, zur Rechtsmitteleinlegung berechtigt, soweit er durch die Entscheidung in seiner Stellung als Nebenkläger beschwert ist (BGHSt 29, 216, 218; 33, 114, 115).
  • BGH, 29.11.1972 - 2 StR 498/72

    Beginn und Lauf der Strafverfolgungsverjährung - Bedeutung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss 295/00
    Führt entsprechend der ersten Meinung die Rechtskraft zum Abschluß der Verfolgung und zur Beendigung der Verfolgungsverjährung, so wird mit der Durchbrechung der Rechtskraft durch die Wiederaufnahme eine neue Strafverfolgung mit einer neuen vollen Verjährungsfrist begonnen (Senat aaO; BGH GA 1974, 149, 150: OLG Stuttgart MDR 1986, 608 f.; Gössel NStZ 1988, 537 ff. und LR, StPO, 24. Aufl., § 362 Rn 3; § 370 Rn. 39).
  • BGH, 21.07.1981 - 1 StR 219/81

    Strafantrag durch gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen - Erfordernis der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss 295/00
    In der unterbliebenen Ladung des Nebenklägers und seines Bevollmächtigten zur Hauptverhandlung des Wiederaufnahmeverfahrens mit der Folge ihres Nichterscheinens ist ein der Revision zugänglicher Verfahrensfehler im Sinne des § 337 StPO zu sehen, auf den das Urteil beruhen kann (BGH StV 1981, 535;OLG Karlsruhe Justiz 1974, 345; VRS 50 119; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 398 Rn.4) Das ist hier - wie regelmäßig - der Fall.
  • OLG Stuttgart, 24.01.1986 - 1 Ss 40/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss 295/00
    Führt entsprechend der ersten Meinung die Rechtskraft zum Abschluß der Verfolgung und zur Beendigung der Verfolgungsverjährung, so wird mit der Durchbrechung der Rechtskraft durch die Wiederaufnahme eine neue Strafverfolgung mit einer neuen vollen Verjährungsfrist begonnen (Senat aaO; BGH GA 1974, 149, 150: OLG Stuttgart MDR 1986, 608 f.; Gössel NStZ 1988, 537 ff. und LR, StPO, 24. Aufl., § 362 Rn 3; § 370 Rn. 39).
  • RG, 26.01.1942 - 5 C 796/41

    1. Zum § 1 Abs. 1 KriegswirtschaftsVO. 2. Strafbarkeit gewerblichen Schlachtens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss 295/00
    Eine in der Rechtsprechung überwiegende und auch im Schrifttum vertretene Meinung geht davon aus, daß mit Abschluß des Strafverfahrens durch ein rechtskräftig verurteilendes Erkenntnis die Verjährung der Strafverfolgung wegen Fehlens eines verjährungsfähigen Gegenstandes nicht mehr in Betracht kommt (so Senat JR 1988, 519; RGSt 76, 46, 48; OLG Frankfurt MDR 1978, 513).
  • BVerfG, 07.02.2001 - 2 BvR 2324/00

    Zur Aufhebung freisprechenden Urteils aufgrund der Revision des nicht förmlich

    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. November 2000 - 2a Ss 295/00 - 78/00 I -.
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