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   OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - I-16 U 133/10   

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OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - I-16 U 133/10 (https://dejure.org/2011,1028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2011 - I-16 U 133/10 (https://dejure.org/2011,1028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - I-16 U 133/10 (https://dejure.org/2011,1028)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unterscheidung zwischen Handelsmakler und Handelsvertreter

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung HV / HM, Bemühungspflicht, VM, ständige Betrauung, Hauptpflicht des U, Hauptleistungspflicht, Zahlung der Provision, Wettbewerbsverbot, Courtage, Courtagezusage, Tagebuchpflicht, Anspruch auf Buchauszug

  • bista.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Handelsmakler

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wie unterscheidet man den Handelsvertreter vom Handelsmakler?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 202
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 16 U 18/96

    Möglichkeit des Vorliegens eines Handelsmaklerverhältnisses oder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10
    Nur dies ist der Entscheidung des Senats vom 29.11.1996 (OLG Düsseldorf, Urteil v. 29.11.1996 - 16 U 18/96, r + s 1998, 44) zu entnehmen, der im Übrigen diesen Gesichtspunkt nur als ein Kriterium neben anderen für die Annahme eines zum seinerzeitigen Zeitpunkt nicht mehr streitigen Handelsvertreterverhältnisses angesehen hat.

    Mit der vorliegenden Entscheidung weicht der Senat insbesondere nicht von einer im Urteil vom 29.11.1996 (16 U 18/96) vertretenen Rechtsauffassung ab.

  • BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91

    Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10
    Ständig meint eine auf Dauer angelegte Bindung, die mehr ist als eine bloß langfristige Geschäftsbeziehung (BGH, Urteil v. 1.4.1992 - IV ZR 154/91, NJW 1992, 2818, 2819).

    Im Übrigen sind für die Abgrenzung alle Umstände des Einzelfalles heranzuziehen (BGH, Urteil v. 1.4.1992 - IV ZR 154/91, NJW 1992, 2818, 2819).

  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 188/81

    Annahme eines (Unter-) Handelsvertreterverhältnisses zwischen dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10
    Der wesentliche Unterschied zwischen Handelsvertreter und -makler liegt in der mit seiner Pflicht zum Tätigwerden verbundenen Bemühenspflicht des Handelsvertreters um die Vermittlung oder den Geschäftsabschluss, § 86 Abs. 1 Hs. 1 HGB (vgl. bereits BGH Urteil v. 26.11.1984 - I ZR 188/81, VersR 1984, 534), während das Kriterium der Beständigkeit den für das Verhältnis Vermittler/Unternehmer maßgeblichen Makler- bzw. Vertreterbegriff im Sinne des Handelsrechts von den versicherungsrechtlichen Begriffsbestimmungen der § 59 Abs. 2 und 3 VVG n.F., die das einzelne Versicherungsverhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer im Blick haben, unterscheidet (vgl. Dörner in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Aufl. 2010, § 59 VVG Rdnr. 8).
  • BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08

    Handeln auch im eigenen Namen bei Unterzeichnung einer Berufungsschrift durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10
    Bei der Auslegung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschluss v. 22.4.2009 - IV ZB 34/08, NJW 2009, 3162, 3163; Beschluss v. 28.7.2005 - III ZB 56/05, NJW 2005, 3415; jew. m.w.Nw.).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10
    Maßgeblich ist nicht allein die von den Parteien vorgenommene Einordnung des Vertrages, die gewählte Parteibezeichnung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung; vielmehr ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen und dabei sowohl die vertragliche Gestaltung, als auch deren tatsächliche Handhabung zu berücksichtigen (BGH, Beschluss v. 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, NJW 2010, 873, 874; OLG Düsseldorf, Urteil v. 28.3.2003 - 16 U 139/02).
  • BGH, 22.06.1972 - VII ZR 36/71

    Bezirksstellenleiter von Lotto und Toto Handelsvertreter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10
    Betrauung bedeutet Beauftragung im Sinne eines Dienstvertrags mit Geschäftsbesorgungscharakter, aus dem sich für den Vertreter eine Pflicht zum Tätigwerden ergibt (BGH, Urteil v. 22.6.1972 - VII ZR 36/71, NJW 1972, 1662, 1663; Hopt in: Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 84 Rdnr. 41).
  • BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85

    EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10
    Die Interessenswahrnehmungspflicht ist für den Handelsvertreter-Vertrag wesensbestimmend und zwingend (vgl. BGH, Beschluss v. 25.9.1990 - KVR 2/89, BGHZ 112, 218 ff. = NJW 1991, 490, 491; Beschluss v. 15.4.1986 - KVR 3/85, BGHZ 97, 326 ff.).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nach freiem Ermessen des Gerichts das Interesse der beklagten Partei zu bewerten, die Handlung nicht vorzunehmen; dies richtet sich nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, der für die Erteilung der Auskunft erforderlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, a.a.O.; Beschluss v. 22.3.2010 - II ZR 75/09, NJW-RR 2010, 786; Beschluss v. 24.11.1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128 85 ff. = NJW 1995, 664, 665; jew. m.w.Nw.).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10
    Ein Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben besteht nur dann, wenn die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer, d.h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil v. 17.5.1994 - X ZR 82/92, NJW 1995, 386, 387 m.w.Nw.).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02

    Anwendbarkeit Deutschen Rechts auf einen mit einem ausländischen Unternehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10
    Maßgeblich ist nicht allein die von den Parteien vorgenommene Einordnung des Vertrages, die gewählte Parteibezeichnung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung; vielmehr ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen und dabei sowohl die vertragliche Gestaltung, als auch deren tatsächliche Handhabung zu berücksichtigen (BGH, Beschluss v. 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, NJW 2010, 873, 874; OLG Düsseldorf, Urteil v. 28.3.2003 - 16 U 139/02).
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 251/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

  • BGH, 15.02.2000 - X ZR 127/99

    Urteilsbeschwer bei Stufenklage

  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

  • BGH, 25.09.1990 - KVR 2/89

    Pauschalreisenvermittlung; Wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs;

  • OLG Frankfurt, 12.11.1993 - 10 U 29/91

    Anspruch eines Versicherungsmaklers auf Zahlung von Bestandspflegegeldern;

  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 75/09

    Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen ein Auskunftsurteil:

  • BGH, 28.07.2005 - III ZB 56/05

    Erkennbarkeit des Handelns eines Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 187/14

    Abgrenzung von Handelsmakler und Handelsvertreter; Pflicht zur Nachbearbeitung

    (Festhalten an Senat, Urteil vom 22.12.2011, I-16 U 133/10).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ergeben die für diese Abgrenzung zu berücksichtigenden Gesichtspunkte hier eine Einordnung der Tätigkeit als Handelsmaklertätigkeit (vgl. Senat, Urteil vom 22.12.2011, I-16 U 133/10, Juris Rn. 46-69).

  • LG Karlsruhe, 08.02.2013 - 6 O 440/10

    - WIFO -, Buchauszug, Stornogefahrmitteilung, Rückforderung unverdienter

    75/76; OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10 - Juris Tzz.

    Die Interessenswahrnehmungspflicht des HV beherrscht das gesamte Vertragsverhältnis und ist in dem Sinne umfassend, als sie entgegen dem Wortlaut des § 86 Abs. 1, 2. HS HGB über die eigentliche Vermittlungs- und Abschlusstätigkeit und die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus reicht (im Anschluss an OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10 - Juris Tz . 52).

    Einen HM trifft nicht die in § 90 HGB für HV normierte nachvertragliche Pflicht (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10 - Juris Tz . 52).

    Der U ist daher gehalten, diese Angaben in den eigenen Büchern oder schriftlichen Geschäftsunterlagen vorzuhalten oder sich bei Bedarf aus den Büchern oder Geschäftsunterlagen der Geschäftspartner zu verschaffen (im Anschluss an BGH , 21.03.2001 - VIII ZR 149/99 - NJW 01, 2333, 2334 - Axa Colonia 1 - unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10 - Juris Tz. 72.).

  • OLG Naumburg, 17.04.2013 - 5 U 15/13

    Abgrenzung VV / VM, ständige Betrauung, Begriff, Anspruch des für einen VM

    Ständig meint eine auf Dauer angelegte Bindung, die mehr ist als eine bloß langfristige Geschäftsbeziehung (OLG Düsseldorf, BB 2012, 202).

    Der wesentliche Unterschied zwischen Handelsvertreter und Makler liegt in der mit seiner Pflicht zum Tätigwerden verbundenen Bemühenspflicht des Handelsvertreters um die Vermittlung oder den Geschäftsabschluss, § 86 Abs. 1 Halbs. 1 HGB, während das Kriterium der Beständigkeit den für das Verhältnis zwischen dem Vermittler und dem Unternehmer maßgeblichen Makler- bzw. Vertreterbegriff im Sinne des Handelsrechts von den versicherungsrechtlichen Begriffsbestimmungen der §§ 59 Abs. 2 und 3 VVG, die das einzelne Versicherungsverhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer im Blick haben, unterscheidet (OLG Düsseldorf, IHR 2013, 36 m. w. Nachw.).

    ziehen und das Gesamtbild der tatsächlichen Handhabung zu würdigen (OLG Düsseldorf, IHR 2013, 36 m. w. N.).

    Anders als in dem von der Beklagten in Bezug genommenen, vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall (OLG Düsseldorf IHR 2013, 36), wo auch der Abschluss eines Untermaklervertrages zur gemeinschaftlichen Durchführung einzelner Maklergeschäfte in Betracht kam (Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., Einführung vor § 652 Rn. 11; Erman, BGB, § 652 Rn. 13), war die P.

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2016 - 16 U 39/15

    Stufenklage über Ansprüche aus einem beendeten Handelsvertreterverhältnis

    Da angesichts des allein auf die Auskunftserteilung gerichteten Teilurteils die Verurteilung für die Entscheidung über den Zahlungsanspruch nicht präjudiziell ist, richtet sich der Wert der Beschwer allein nach der Verurteilung zur Auskunftserteilung (BGH, Beschluss vom 15.02.2000, X ZR 127/99, Juris Rn. 5; Senatsurteil vom 22.12.2011, I-16 U 133/10, Juris Rn. 42).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2016 - 16 U 73/15

    - vodafone 3 -, DSL-Verträge, Anspruch auf Buchauszug, erforderliche Angaben,

    Da angesichts des allein auf die Auskunftserteilung gerichteten Teilurteils die Verurteilung für die Entscheidung über den Zahlungsanspruch nicht präjudiziell ist, richtet sich der Wert der Beschwer allein nach der Verurteilung zur Auskunftserteilung (BGH, Beschluss vom 15.02.2000, X ZR 127/99, Juris Rn. 5; Senatsurteil vom 22.12.2011, I-16 U 133/10, Juris Rn. 42).
  • LG Mannheim, 12.07.2013 - 11 O 147/10

    - Nobilitas 12 -, Schadenersatz wegen Verletzung der Bemühungspflicht des HV,

    In diesem Sinne muss er tätig werden und hat sich dabei nach § 86 Abs. 1, 1. HS HGB um die Vermittlung des Geschäftes bzw. dessen Abschlusses zu bemühen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10 -).
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