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   OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - I-18 U 161/15   

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https://dejure.org/2016,51796
OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - I-18 U 161/15 (https://dejure.org/2016,51796)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2016 - I-18 U 161/15 (https://dejure.org/2016,51796)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - I-18 U 161/15 (https://dejure.org/2016,51796)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Lagerrecht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 475 S. 1; AdSp 2003 Nr. 24; AdSp 2003 Nr. 27.1
    Keine Haftungsbegrenzung bei grob fahrlässiger Schadensverursachung durch den Lagerhalter oder seine leitenden Angestellten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sorgfaltspflichten eines Lagerhalters hinsichtlich Beschädigung von Waren aufgrund der Kollision eines Gabelstaplers mit einer Sprinkleranlage

  • rechtsportal.de

    Sorgfaltspflichten eines Lagerhalters hinsichtlich Beschädigung von Waren aufgrund der Kollision eines Gabelstaplers mit einer Sprinkleranlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • versr.de (Kurzinformation)

    Keine Haftungsbegrenzung bei grob fahrlässiger Schadensverursachung durch den Lagerhalter oder seine leitenden Angestellten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 1358
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Mönchengladbach, 30.10.2015 - 7 O 31/15

    Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der eingelagerten Elektronik aufgrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 18 U 161/15
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.10.2015 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach (7 O 31/15) abgeändert.

    Die Klägerin beantragt sinngemäß, die Beklagte - unter Aufhebung des der Klägerin am 02.11.2015 (per Telefax) zugestellten Urteils des Landgerichts Mönchengladbach vom 30.10.2105, Az.: 7 O 31/15 - zur Zahlung von EUR 10.785,63 nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2015 zu verurteilen, hilfsweise, den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Mönchengladbach, Kammer für Handelssachen, zurückzuverweisen.

  • BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 174/04

    Verjährung von Ansprüchen aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 18 U 161/15
    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des Bundesgerichtshofs, dass für die Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO nicht feststehen muss, dass das Rechtsmittel ohne das neue Vorbringen nicht erfolgreich gewesen wäre, solange - wie hier - nicht sicher feststeht, dass das Rechtsmittel auch ohne das neue Vorbringen erfolgreich gewesen wäre (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 866, 867).
  • OLG Köln, 27.05.2003 - 3 U 24/03

    Haftung des Lagerhalters für Wasserschaden durch Sprinkleranlage in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 18 U 161/15
    Der Senat weicht nicht von bisheriger oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung ab, sondern führt die vorhandene Rechtsprechung zur Organisationspflicht von Lagerhaltern im Hinblick auf den Einsatz von Gabelstaplern lediglich fort (vgl. insoweit OLG Köln, Urteil vom 27.05.2003 - 3 U 24/03, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05

    Schadenersatzanspruch wegen Verletzung bei Benutzung einer "Röhrenrutsche" in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 18 U 161/15
    Einschlägige technische Vorschriften, die die für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik widerspiegeln, sind zwar zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Verkehrssicherung Gebotenen besonders geeignet (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.1.2006 - 1 U 616/05, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2007 - 18 U 209/06

    Haftung des Lagerhalters für Verlust eingelagerter Güter - Darlegungslast zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 18 U 161/15
    Dass die Beklagte auf diese Feststellungen anstandslos eine Zahlung von 5.000,- EUR geleistet hat, kann vor dem Hintergrund ihres Schreibens vom 21.01.2015 (Anlage K5, Bl. 8p GA) nicht anders als ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet werden (vgl. Senatsurteil vom 05.09.2007- I-18 U 209/06, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 43/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 18 U 161/15
    Im Übrigen liegt in der Überlassung sämtlicher Schadensunterlagen regelmäßig eine zumindest konkludent erklärte Abtretung (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 43/05, zitiert nach juris).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 18 U 161/15
    Es liegen hier auch keine besonderen subjektiven Umstände vor, die es rechtfertigen, den Schuldvorwurf im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände geringer als grob fahrlässig zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.1992 - IV ZR 223/91, zitiert nach juris, dort Tz. 12).
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