Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 23.02.2006 - I-10 W 115/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- nomos.de , S. 34
Beratungshilfe, Verbraucherinsolvenzberatung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Empfänger der Vergütung für Beratungshilfe; Ausdehnung der Vergütung von Beratungshilfe auf Stellen der Verbraucherinsolvenzberatung
- zvi-online.de
BerHG § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1; InsO § 305 Abs. 1
Keine Beratungshilfe für anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstellen - Judicialis
- rewis.io
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütungsfestsetzung im Rahmen der Beratungshilfe - analoge Anwendung des § 3 BerHG auf anerkannte Stelle für Verbraucherinsolvenzberatung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kempen, 25.05.2005 - 11 II 9/04
- AG Kempen, 14.07.2005 - 11 II 9/04
- LG Krefeld, 14.09.2005 - 6 T 176/05
- OLG Düsseldorf, 23.02.2006 - I-10 W 115/05
- BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06
Papierfundstellen
- Rpfleger 2006, 328
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.03.2003 - VIII ZB 104/02
Beiordnung von Rechtsbeiständen oder Prozeßagenten im Wege der Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2006 - 10 W 115/05
dass eine über die Gleichstellung von Rechtsanwälten und Kammerrechtsbeistände hinausgehende Gleichstellung in Bezug auf sonstige Rechtsbeistände nicht in Betracht komme (BGH; NJW 2003, 2244, 2245 = MDR 2003, 949, 950).
- BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06
Kein Vergütungsanspruch einer nach § 305 Abs 1 Nr 1 InsO anerkannten …
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Februar 2006 - I-10 W 115/05 -,. - OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 10 W 33/07
Zum Vergütungsanspruch eines Steuerberaters und Rechtsbeistands für …
Eine nach § 44 Satz 1 RVG zu vergütende Beratungshilfe kann nur durch die zur Beratungshilfe nach § 3 BerHG Befugten erbracht und vergütet verlangt werden (vgl. Senat, Rpfleger 2006, 328).Die Ausführungen sind auf die Beratungshilfe übertragbar (vgl. Senatbeschluss vom 23.02.2006, I-10 W 115/05).
- AG Konstanz, 16.07.2008 - UR II 89/08
Beratungshilfe: Bewilligung für die Vorbereitung und Durchführung eines …
Die Ansicht, jedem Antragsteller, der die Absicht äußert, ein Insolvenzverfahren durchführen zu wollen, sei ausnahmslos BerH zu bewilligen, damit auf Staatskosten durch die Beteiligung eines Rechtsanwalts die erforderliche Bescheinigung gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO verschafft werden kann, benachteiligt im übrigen in nicht zu rechtfertigender Weise die anderen zugelassenen Berufsgruppen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.), die ihre Tätigkeit nicht über das RVG liquidieren können." ( OLG Düsseldorf, Beschl. 23.02.2006, Rpfleger 2006, 328; AG Witten, 06.01.06, 2 UR 837/05; LG Landau, Beschl. 08.08.2005, NZI 2005, 639 f.; AG Villingen-Schwenningen, ( richterl.) Beschl. 14.07.2006, UR III 143/06. - LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe für die Durchführung der …
Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied mit Beschluss vom 23.02.2006 (AZ. 10 W 115/05, zitiert nach Juris) abschließend, dass von der Landeskasse nur die von Rechtsanwälten durch eigene Tätigkeit erbrachte Beratungshilfe aus der Landeskasse vergütet werden muss. - LG Düsseldorf, 08.01.2007 - 19 T 344/06 Entscheidend für den auf das BerhG gestützten Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse ist, dass ein Rechtsanwalt im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung tätig geworden ist, vgl. auch § 44 S. 1 RVG (vgl. OLG Düsseldorf RVGreport 2006, 436).