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   OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - I-2 U 5/17   

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OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - I-2 U 5/17 (https://dejure.org/2017,15095)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.2017 - I-2 U 5/17 (https://dejure.org/2017,15095)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 2017 - I-2 U 5/17 (https://dejure.org/2017,15095)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Patents betreffend eine nicht-invasive, pränatale Diagnostik, da die Verfügungsbeklagte das durch das Verfügungspatent geschützte Verfahren in Deutschland nicht anwendet

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Patents betreffend eine nicht-invasive, pränatale Diagnostik, da die Verfügungsbeklagte das durch das Verfügungspatent geschützte Verfahren in Deutschland nicht anwendet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 2 U 51/08

    Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung; Verletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 5/17
    Geschieht die Anwendung des Verfahrens teils im Inland und teils im Ausland, liegt eine inländische Schutzrechtsverletzung nur vor, wenn die im Ausland vorgenommenen Verfahrensakte demjenigen zugerechnet werden können, der die übrigen Verfahrensschritte im Inland verwirklicht (Senat, InstGE 11, 203 - Prepaid-Telefonkarte).

    Bezieht sich der Patentschutz auf ein Herstellungsverfahren, ist eine Zurechnung geboten, wenn die ausländischen Verfahrensschritte ein Vor- oder Zwischenprodukt hervorbringen, welches nach Deutschland geliefert und dort unter Anwendung der restlichen Verfahrensschritte zu dem endgültigen Verfahrensprodukt veredelt wird (Senat, InstGE 11, 203 - Prepaid-Telefonkarte).

    Einen Zurechnungssachverhalt hat der Senat (InstGE 11, 203 - Prepaid-Telefonkarte) nach den dargestellten Regeln weiterhin bei einem (Arbeits-)Verfahren zum Verarbeiten von im Voraus bezahlten Telefonanrufen anerkannt, wenn die mit einer Identifikation versehene Prepaid-Telefonkarte im Inland verkauft wird, der das Guthaben verwaltende und die Telefonverbindung zulassende Rechner zwar im Ausland stationiert ist, die vom Rechner generierten Befehle (Identitätsprüfung, Guthabenprüfung, Ermöglichung der Telefonverbindung, Abbruch der Telefonverbindung nach Verbrauch des Guthabens) jedoch im Inland bei der Durchführung des Verfahrens (= Ermöglichen des Telefonierens mit einer Prepaid-Karte) herangezogen werden.

  • BGH, 22.02.2005 - KZR 28/03

    Bezugsbindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 5/17
    Die Vorschrift dient der Verfahrensbeschleunigung und soll die Sacharbeit der ersten Instanz auch bei fehlerhafter Annahme der Zuständigkeit erhalten (vgl. BT-Drs 14/4722 S. 94; BGH, NJW 2005, 1660, 1662; Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 513 Rz. 6).

    Nachdem der Verfügungsbeklagte zu 3) im Parallelverfahren (I-2 U 6/17; 4c O 56/16) mit der als Anlage AG 33 vorgelegten eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht hat, dass er bereits im August 2016 seinen Hauptwohnsitz nach München verlegt hat, bestehen im Hinblick auf die auch im Berufungsverfahren stets von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit (BGH, NJW 2004, 1456; NJW 2005, 1660, 1662; Senat, Urt. v. 28.01.2010, Az.: 2 U 129/08 = BeckRS 2010, 16641; Urt. v. 05.05.2011, Az.: I-2 U 10/10 = BeckRS 2011, 20929; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218) keine Bedenken.

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 2 U 19/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Steuereinrichtung in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 5/17
    § 513 Abs. 2 ZPO schließt die Nachprüfung der vom Gericht erster Instanz angenommenen örtlichen Zuständigkeit durch das Berufungsgericht schlechthin, d.h. unter jedem erdenklichen rechtlichen Gesichtspunkt, aus (vgl. Senat, Urt. v. 28.01.2010, Az.: I-2 U 131/08 - interframe dropping, BeckRS 2010, 14415; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218).

    Nachdem der Verfügungsbeklagte zu 3) im Parallelverfahren (I-2 U 6/17; 4c O 56/16) mit der als Anlage AG 33 vorgelegten eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht hat, dass er bereits im August 2016 seinen Hauptwohnsitz nach München verlegt hat, bestehen im Hinblick auf die auch im Berufungsverfahren stets von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit (BGH, NJW 2004, 1456; NJW 2005, 1660, 1662; Senat, Urt. v. 28.01.2010, Az.: 2 U 129/08 = BeckRS 2010, 16641; Urt. v. 05.05.2011, Az.: I-2 U 10/10 = BeckRS 2011, 20929; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218) keine Bedenken.

  • LG Düsseldorf, 20.12.2016 - 4c O 56/16

    Nicht-invasiver Pränaltest

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 5/17
    Nachdem die H GmbH und die I GmbH, die Labore in J bzw. K betreiben und deren Geschäftsführer die hiesigen Verfügungsbeklagten zu 2) und 3) sind bzw. zu deren Geschäftsführern die hiesigen Verfügungsbeklagten zu 2) und 3) gehören, ohne Zustimmung der Verfügungsklägerin das angegriffene Verfahren angewendet hatten, erwirkte die Verfügungsklägerin am 5. Oktober 2016 beim Landgericht Düsseldorf (Az.: 4c O 56/16) eine einstweilige Unterlassungsverfügung (Anlage rop C), die durch das Landgericht mit einem am 20. Dezember 2016 verkündeten Urteil bestätigt wurde.

    Nachdem der Verfügungsbeklagte zu 3) im Parallelverfahren (I-2 U 6/17; 4c O 56/16) mit der als Anlage AG 33 vorgelegten eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht hat, dass er bereits im August 2016 seinen Hauptwohnsitz nach München verlegt hat, bestehen im Hinblick auf die auch im Berufungsverfahren stets von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit (BGH, NJW 2004, 1456; NJW 2005, 1660, 1662; Senat, Urt. v. 28.01.2010, Az.: 2 U 129/08 = BeckRS 2010, 16641; Urt. v. 05.05.2011, Az.: I-2 U 10/10 = BeckRS 2011, 20929; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218) keine Bedenken.

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 2 U 40/10

    Begriff des Anbietens, Inverkehrbringens, Gebrauchens, Einführens oder Besitzens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 5/17
    Eine Handhabung, die maßgeblich darauf abstellt, dass der ausländische Verletzungserfolg wirtschaftlich zielgerichtet in Deutschland verwertet wird, weil die Diagnosebefunde hier "veräußert" werden, stünde auch im Widerspruch dazu, dass für Ergebnisse eines Diagnoseverfahrens kein derivativer Sachschutz (§ 9 Nr. 3 PatG) möglich ist, der es dem Verletzer verbieten würde, die unmittelbaren Erzeugnisse seines Verfahrens anzubieten und zu vertreiben (Senat, InstGE 12, 258 - Blut/Gehirnschranke; BGH, Urteil vom 27.09.2016 - X ZR 124/15, BeckRS 2016, 111826 - Rezeptortyrosinkinase II).
  • BGH, 27.09.2016 - X ZR 124/15

    Rezeptortyrosinkinase II - Patentverletzung: Datenfolge als durch ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 5/17
    Eine Handhabung, die maßgeblich darauf abstellt, dass der ausländische Verletzungserfolg wirtschaftlich zielgerichtet in Deutschland verwertet wird, weil die Diagnosebefunde hier "veräußert" werden, stünde auch im Widerspruch dazu, dass für Ergebnisse eines Diagnoseverfahrens kein derivativer Sachschutz (§ 9 Nr. 3 PatG) möglich ist, der es dem Verletzer verbieten würde, die unmittelbaren Erzeugnisse seines Verfahrens anzubieten und zu vertreiben (Senat, InstGE 12, 258 - Blut/Gehirnschranke; BGH, Urteil vom 27.09.2016 - X ZR 124/15, BeckRS 2016, 111826 - Rezeptortyrosinkinase II).
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 5/17
    Nachdem der Verfügungsbeklagte zu 3) im Parallelverfahren (I-2 U 6/17; 4c O 56/16) mit der als Anlage AG 33 vorgelegten eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht hat, dass er bereits im August 2016 seinen Hauptwohnsitz nach München verlegt hat, bestehen im Hinblick auf die auch im Berufungsverfahren stets von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit (BGH, NJW 2004, 1456; NJW 2005, 1660, 1662; Senat, Urt. v. 28.01.2010, Az.: 2 U 129/08 = BeckRS 2010, 16641; Urt. v. 05.05.2011, Az.: I-2 U 10/10 = BeckRS 2011, 20929; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218) keine Bedenken.
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 131/08

    Rechtsnatur und Schutzumfang eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 5/17
    § 513 Abs. 2 ZPO schließt die Nachprüfung der vom Gericht erster Instanz angenommenen örtlichen Zuständigkeit durch das Berufungsgericht schlechthin, d.h. unter jedem erdenklichen rechtlichen Gesichtspunkt, aus (vgl. Senat, Urt. v. 28.01.2010, Az.: I-2 U 131/08 - interframe dropping, BeckRS 2010, 14415; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 129/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 5/17
    Nachdem der Verfügungsbeklagte zu 3) im Parallelverfahren (I-2 U 6/17; 4c O 56/16) mit der als Anlage AG 33 vorgelegten eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht hat, dass er bereits im August 2016 seinen Hauptwohnsitz nach München verlegt hat, bestehen im Hinblick auf die auch im Berufungsverfahren stets von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit (BGH, NJW 2004, 1456; NJW 2005, 1660, 1662; Senat, Urt. v. 28.01.2010, Az.: 2 U 129/08 = BeckRS 2010, 16641; Urt. v. 05.05.2011, Az.: I-2 U 10/10 = BeckRS 2011, 20929; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218) keine Bedenken.
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 10/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 5/17
    Nachdem der Verfügungsbeklagte zu 3) im Parallelverfahren (I-2 U 6/17; 4c O 56/16) mit der als Anlage AG 33 vorgelegten eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht hat, dass er bereits im August 2016 seinen Hauptwohnsitz nach München verlegt hat, bestehen im Hinblick auf die auch im Berufungsverfahren stets von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit (BGH, NJW 2004, 1456; NJW 2005, 1660, 1662; Senat, Urt. v. 28.01.2010, Az.: 2 U 129/08 = BeckRS 2010, 16641; Urt. v. 05.05.2011, Az.: I-2 U 10/10 = BeckRS 2011, 20929; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218) keine Bedenken.
  • LG Düsseldorf, 20.12.2016 - 4c O 62/16
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 6/17
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    § 513 Abs. 2 ZPO schließt die Nachprüfung der vom Gericht erster Instanz angenommenen örtlichen Zuständigkeit durch das Berufungsgericht schlechthin, d.h. unter jedem erdenklichen rechtlichen Gesichtspunkt, aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.01.2010, Az.: I-2 U 131/08 - interframe dropping, BeckRS 2010, 14415; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218; Urt. v. 23.3.2017 - 2 U 5/17, BeckRS 2017, 109826).

    Im Hinblick auf die auch im Berufungsverfahren stets von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit (BGH, NJW 2004, 1456; NJW 2005, 1660, 1662; BGH, GRUR 2018, 84 - Parfummarken; OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.01.2010, Az.: 2 U 129/08 = BeckRS 2010, 16641; Urt. v. 05.05.2011, Az.: I-2 U 10/10 = BeckRS 2011, 20929; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218; Urt. v. 23.03.2017 - I-2 U 5/17, BeckRS 2017, 109826; Cepl/Voß/Cassardt, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtschutz, 2. Aufl., § 513 Rz. 14) bestehen keine Bedenken.

  • OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 60/22

    Auskunftserteilung, Richtlinienkonforme Auslegung, Feststellungsinteresse,

    Die Herstellung eines vergütungspflichtigen Speichermediums bzw. Geräts i.S.v. § 54 UrhG ist selbst dann nicht anzunehmen, wenn man in den Herstellungsprozess auch die von der Clouddienstleistung intendierten Handlungen ihrer Nutzer einbezieht, was im patentrechtlichen Kontext z.T. angenommen wird, um eine Umgehung der Schutzrechte zu verhindern (OLG Düsseldorf Urt. v. 23.3.2017 - 2 U 5/17, GRUR-RS 2017, 109826, beck-online).
  • LG Düsseldorf, 11.07.2019 - 4c O 39/16

    Amgen gegen Sanofi

    Hinzukommt, dass das OLG Düsseldorf hat in einem einen Verfahrensanspruch betreffenden Rechtstreit entschieden, dass, wenn sich der Patentschutz auf ein Herstellungsverfahren bezieht, eine Zurechnung geboten ist, wenn die ausländischen Verfahrensschritte ein Vor- oder Zwischenprodukt hervorbringen, welches nach Deutschland geliefert und dort unter Anwendung der restlichen Verfahrensschritte zu dem endgültigen Verfahrensprodukt veredelt wird (Urt. v. 23. März 2017, I-2 U 5/17 unter Verweis auf OLG Düsseldorf, InstGE 11, 203 - Prepaid-Telefonkarte).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 6/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend pränatale Ditektionsverfahren

    SNPs sind geerbte und vererbbare genetische Variationen eines einzelnen Nukleotids in einem ansonsten identischen DNA-Strang, wie die nachfolgend eingeblendete, der Anlage rop B des Parallelverfahrens I-2 U 5/17 (4c O 62/16) entnommene Abbildung verdeutlicht:.
  • LG München I, 17.05.2023 - 7 O 2693/22

    Zurechnung im Ausland vorgenommener Verfahrensschritte

    Entsprechend sei mit dem OLG Düsseldorf eine Verletzungshandlung im Inland zu verneinen (OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 109826, Rn. 47 ff. - Pränatale Diagnostik).

    Zur Überzeugung der Kammer liegt eine inländische Verletzungshandlung weitergehend auch dann vor, wenn zwar der letzte Verfahrensschritt außerhalb Deutschlands erzielt und das Resultat des Verfahrens mithin im Ausland erstellt wird, die Vorteile des patentgemäßen Verfahrens aufgrund von im Inland ausgeführten und nicht unwesentlichen Verfahrensschritten ihre Wirkung im Inland entfalten (a.A. OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 109826 Rn. 47 - Pränatale Diagnostik).

  • LG München I, 17.05.2023 - 7 O 5812/22

    Zurechnung im Ausland vorgenommener Verfahrensschritte

    Entsprechend sei mit dem OLG Düsseldorf eine Verletzungshandlung im Inland zu verneinen (OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 109826, Rn. 47 ff. - Pränatale Diagnostik).

    Zur Überzeugung der Kammer liegt eine inländische Verletzungshandlung weitergehend auch dann vor, wenn zwar der letzte Verfahrensschritt außerhalb Deutschlands erzielt und das Resultat des Verfahrens mithin im Ausland erstellt wird, die Vorteile des patentgemäßen Verfahrens aufgrund von im Inland ausgeführten und nicht unwesentlichen Verfahrensschritten ihre Wirkung im Inland entfalten (a.A. OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 109826 Rn. 47 - Pränatale Diagnostik).

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