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   OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - III-2 Ws 94/18   

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https://dejure.org/2018,7574
OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - III-2 Ws 94/18 (https://dejure.org/2018,7574)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.2018 - III-2 Ws 94/18 (https://dejure.org/2018,7574)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 2018 - III-2 Ws 94/18 (https://dejure.org/2018,7574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger durch den Vorsitzenden des mit der Sache befassten Gerichts

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger durch den Vorsitzenden des mit der Sache befassten Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Aufhebung von PKH-Bewilligung(im Loveparade-Verfahren): Wer ist zuständig?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für Aufhebung der PKH-Bewilligung bei einem Nebenkläger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2018, 503
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.10.2016 - 8 AZB 23/16

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - unterlassene Mitteilung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 2 Ws 94/18
    Bei § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO handelt es sich um einen Verwirkungstatbestand mit Sanktionscharakter, bei dem es auf die Kausalität nicht ankommt (vgl. statt vieler: BAG BeckRS 2016, 74442; LAG München BeckRS 2016, 68579).
  • LAG München, 25.02.2015 - 10 Ta 51/15

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen Verletzung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 2 Ws 94/18
    Bei § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO handelt es sich um einen Verwirkungstatbestand mit Sanktionscharakter, bei dem es auf die Kausalität nicht ankommt (vgl. statt vieler: BAG BeckRS 2016, 74442; LAG München BeckRS 2016, 68579).
  • KG, 06.03.2014 - 2 Ws 88/14

    Beschwerde des Nebenklägers gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 2 Ws 94/18
    Die Anfechtung der Entscheidungen, welche die Prozesskostenhilfe nach § 397a Abs. 2 StPO betreffen, richtet sich - wie im Falle der Bestellung eines Beistands nach § 397a Abs. 1 StPO - nach allgemeinen strafprozessualen Grundsätzen (vgl. KG NStZ-RR 2014, 295; Schöch in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 3. Aufl., § 397a Rdn. 2), so dass die vorliegende Aufhebungsentscheidung mit der Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO anfechtbar ist.
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2003 - 2 Ws 213/03

    Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 2 Ws 94/18
    Über die vorliegende Beschwerde hat der Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden (vgl. zu § 464b StPO: Senat BeckRS 2003, 08971; OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] NStZ-RR 2012, 160).
  • OLG Frankfurt, 26.03.1985 - 3 Ws 274/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 2 Ws 94/18
    Die Regelung in § 397a Abs. 2 StPO, wonach dem Nebenkläger auf Antrag Prozesskostenhilfe nach denselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu bewilligen ist, bezieht sich auf die Voraussetzungen und Wirkungen der Prozesskostenhilfe (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1986, 43; betr. Privatkläger zu 379 Abs. 3 StPO: KK-Senge, StPO, 7. Aufl., § 379, Rdn. 4 m.w.N.) und enthält keine Aussage zu dem maßgeblichen Verfahrensrecht.
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 3 Ws 41/12

    Spruchkörperbesetzung bei Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 2 Ws 94/18
    Über die vorliegende Beschwerde hat der Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden (vgl. zu § 464b StPO: Senat BeckRS 2003, 08971; OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] NStZ-RR 2012, 160).
  • KG, 11.07.2001 - 5 Ws 370/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 2 Ws 94/18
    Denn der Senat ist auch das dem Vorsitzenden der Strafkammer übergeordnete Beschwerdegericht und kann daher gemäß § 309 Abs. 2 StPO in der Sache selbst entscheiden (OLG Düsseldorf ï›3. Strafsenatï NStZ-RR 2001, 111; KG BeckRS 2001, 16605; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 116).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2000 - 3 Ws 395/00

    Beschwerde gegen Widerruf der Strafaussetzung - Widerruf durch Amtsgericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 2 Ws 94/18
    Denn der Senat ist auch das dem Vorsitzenden der Strafkammer übergeordnete Beschwerdegericht und kann daher gemäß § 309 Abs. 2 StPO in der Sache selbst entscheiden (OLG Düsseldorf ï›3. Strafsenatï NStZ-RR 2001, 111; KG BeckRS 2001, 16605; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 116).
  • LG Düsseldorf, 29.10.2021 - 17 Qs 33/21

    Pflichtverteidige, rückwirkende Bestellung

    § 300 StPO unschädlich, da der Rechtsmittelführer keinen Nachteil daraus erleiden soll, dass er sein Rechtsmittel nicht richtig oder gar nicht bezeichnet (BGH GA 1982, 219; OLG Düsseldorf 23.3.2018, 111-2 Ws 94/18; vgl. auch BGH 2.6.1989, 2 StR 112/89; ferner BVerfG NJW 1991, 3140).
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