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   OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - I-20 U 318/22   

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https://dejure.org/2023,5539
OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - I-20 U 318/22 (https://dejure.org/2023,5539)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.2023 - I-20 U 318/22 (https://dejure.org/2023,5539)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 2023 - I-20 U 318/22 (https://dejure.org/2023,5539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Rückgriff auf § 313 BGB in der Gaskrise

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Strom- und Gaspreiserhöhungen bei vertraglich zugesagten Preisgarantien

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 760
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.04.2020 - I ZR 85/19

    Preisänderungsregelung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2020, 886 Rn. 21 ff. - Preisänderungsregelung) fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis für ein Unterlassungsbegehren gegen Äußerungen u.a. dann, wenn damit unmittelbar auf die Rechtsverfolgung des Inanspruchgenommenen in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren Einfluss genommen werden soll.

    Die Mitteilung von Rechtsauffassungen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2020, 886 Rn. 17 ff. - Preisänderungsregelung) nur unter bestimmten Umständen als irreführende Angabe im Sinne des § 5 UWG anzusehen.

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung vergleichbare Fallgestaltungen als nicht irreführend angesehen (vgl. BGH GRUR 2019, 754 - Prämiensparverträge; GRUR 2020, 886 - Preisänderungsregelung; s. auch OLG Köln GRUR-RS 2022, 35173 - noch nicht rechtskräftig).

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 93/17

    Prämiensparverträge - Irreführendes Kündigungsschreiben eines Kreditinstituts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung vergleichbare Fallgestaltungen als nicht irreführend angesehen (vgl. BGH GRUR 2019, 754 - Prämiensparverträge; GRUR 2020, 886 - Preisänderungsregelung; s. auch OLG Köln GRUR-RS 2022, 35173 - noch nicht rechtskräftig).
  • BGH, 26.01.2022 - VIII ZR 175/19

    Fernwärmeversorgungsvertrag: Einseitige Anpassung einer Preisänderungsklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Die Möglichkeit einer einseitigen Änderung sieht das Gesetz nur in wenigen Fallgestaltungen vor, in denen bei Dauerschuldverhältnissen unwirksame Geschäftsbedingungen durch wirksame Bedingungen ersetzt werden müssen (vgl. § 164, § 203 Abs. 4 VVG; zur AVBFernwärmeV s. BGH NJW 2022, 1935; NJW 2022, 1944).
  • BGH, 06.04.2022 - VIII ZR 295/20

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Die Möglichkeit einer einseitigen Änderung sieht das Gesetz nur in wenigen Fallgestaltungen vor, in denen bei Dauerschuldverhältnissen unwirksame Geschäftsbedingungen durch wirksame Bedingungen ersetzt werden müssen (vgl. § 164, § 203 Abs. 4 VVG; zur AVBFernwärmeV s. BGH NJW 2022, 1935; NJW 2022, 1944).
  • BGH, 27.04.2021 - XI ZR 26/20
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Der vertragliche Vorbehalt in Nr. 8.1 AGB deckt die beabsichtigte Änderung nicht ab, da sich die Änderung gerade auf die Preisbemessung bezieht, während nach dieser Klausel Preise von der Änderungsmöglichkeit ausgenommen sind, so dass offen bleiben kann, ob die Klausel als solche wirksam ist oder über die Grenzen des § 308 Nr. 4 BGB hinausgeht (vgl. BGH NJW 2021, 2273).
  • BGH, 21.12.2022 - VIII ZR 199/20

    Informationspflichten des Energieversorgers gegenüber Haushaltskunden bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Auch ein etwaiger Verstoß der Antragsgegnerin gegen die Pflicht, bei ihren Preiserhöhungsschreiben eine Gegenüberstellung des alten mit dem neuen Arbeitspreis auf der Grundlage des § 41 Abs. 3 EnWG a.F., § 41 Abs. 5 EnWG n.F. (vgl. BGH, Urteile vom 21.12.2022 - VIII ZR 199/20 und VIII ZR 200/20; s. auch Beschluss des OLG - 26. Zivilsenat - Düsseldorf EnWZ 2023, 82 Rn. 16 ff. zur Preiserhöhung nach Ablauf der zeitlich befristeten Preisgarantie) vorzunehmen, ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
  • BGH, 15.02.2022 - II ZB 6/21

    Zulässigkeit einer Partnerschaft zwischen einem Tierarzt und einem Betriebswirt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    - einvernehmliche Erhöhungen des Arbeitspreises (wobei an die Annahme einer Zustimmung des Kunden hohe Anforderungen zu stellen sind, vgl. BGH NJW 2022, 3705 Rn. 42), - mit § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) begründete Erhöhungen des Arbeitspreises, - auf 7.1 AGB gestützte Abwälzung einer Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz (vgl. auch Kment NJW 2022, 2280 Rn. 40 ff).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 26 W 6/22

    Wirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Auch ein etwaiger Verstoß der Antragsgegnerin gegen die Pflicht, bei ihren Preiserhöhungsschreiben eine Gegenüberstellung des alten mit dem neuen Arbeitspreis auf der Grundlage des § 41 Abs. 3 EnWG a.F., § 41 Abs. 5 EnWG n.F. (vgl. BGH, Urteile vom 21.12.2022 - VIII ZR 199/20 und VIII ZR 200/20; s. auch Beschluss des OLG - 26. Zivilsenat - Düsseldorf EnWZ 2023, 82 Rn. 16 ff. zur Preiserhöhung nach Ablauf der zeitlich befristeten Preisgarantie) vorzunehmen, ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
  • BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 336/21

    Formelle Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    - einvernehmliche Erhöhungen des Arbeitspreises (wobei an die Annahme einer Zustimmung des Kunden hohe Anforderungen zu stellen sind, vgl. BGH NJW 2022, 3705 Rn. 42), - mit § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) begründete Erhöhungen des Arbeitspreises, - auf 7.1 AGB gestützte Abwälzung einer Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz (vgl. auch Kment NJW 2022, 2280 Rn. 40 ff).
  • BGH, 21.12.2022 - VIII ZR 200/20

    Informationspflichten des Energieversorgers gegenüber Haushaltskunden bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Auch ein etwaiger Verstoß der Antragsgegnerin gegen die Pflicht, bei ihren Preiserhöhungsschreiben eine Gegenüberstellung des alten mit dem neuen Arbeitspreis auf der Grundlage des § 41 Abs. 3 EnWG a.F., § 41 Abs. 5 EnWG n.F. (vgl. BGH, Urteile vom 21.12.2022 - VIII ZR 199/20 und VIII ZR 200/20; s. auch Beschluss des OLG - 26. Zivilsenat - Düsseldorf EnWZ 2023, 82 Rn. 16 ff. zur Preiserhöhung nach Ablauf der zeitlich befristeten Preisgarantie) vorzunehmen, ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
  • BGH, 04.05.2022 - XII ZR 64/21

    Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2022 - 5 W 2/22

    Zulässigkeit unterschiedlicher Stromtarife für Neukunden und Bestandskunden;

  • LG Düsseldorf, 29.08.2022 - 12 O 246/22

    Unzulässigkeit von Preisanpassung bei Preisgarantie II

  • OLG Düsseldorf - 20 U 319/22 (anhängig)

    BGH trifft erste Entscheidung in Klageserie gegen Berliner

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2023 - 20 U 72/23

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Rahmen geschäftlicher Handlungen

    § 313 BGB gewährt einem Vertragspartner kein einseitiges Änderungsrecht, wie es die Antragsgegnerin für sich in Anspruch nimmt, vielmehr lediglich einen Anspruch auf Vertragsverhandlungen über eine Anpassung des Vertrages (vgl. Senat EnwZ 2023, 273 Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf - 20 U 319/22 (anhängig)

    Strom- und Gaspreiserhöhungen bei vertraglich zugesagten Preisgarantien

    Die Aktenzeichen der beiden Parallelverfahren lauten  I-20 U 318/22 und I-20 U 319/22.
  • AG München, 27.10.2023 - 173 C 13388/23

    Störung der Geschäftsgrundlage, Widerklage, Preisanpassung, Monatliche

    Dies beruht darauf, dass § 313 BGB in diesen Fällen keine Anwendung findet, weil der Gesetzgeber die Folgen des Preisanstieges im Gas- und Strommarkt umfassend spezialgesetzlich geregelt hat (OLG Düsseldorf, 23.3.2023, Az 20 U 318/22).
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