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   OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - I-6 U 58/08   

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OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - I-6 U 58/08 (https://dejure.org/2009,10254)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.04.2009 - I-6 U 58/08 (https://dejure.org/2009,10254)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. April 2009 - I-6 U 58/08 (https://dejure.org/2009,10254)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung der Gesellschafter zu Änderungen des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers einer GmbH; Wirksamkeit der Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung zur Sicherung von Ansprüchen aus einer Versorgungszusage

  • Betriebs-Berater

    Kein Insolvenzschutz ohne entsprechenden Gesellschafterbeschluss

  • Judicialis

    GmbHG § 46 Nr. 5; ; GmbHG § ... 47 Abs. 4 Satz 2; ; GmbHG § 48 Abs. 3; ; GmbHG § 51 Abs. 3; ; ZPO § 256; ; InsO § 191 Abs. 1; ; InsO § 198; ; BGB § 177 Abs. 1; ; BGB § 185; ; BGB § 185 Abs. 2 Alt. 2; ; BGB § 398; ; BGB § 1274 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbhG § 46 Nr. 5; BGB § 1274 Abs. 2 S. 1
    Zustimmung der Gesellschafter zu Änderungen des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers einer GmbH; Wirksamkeit der Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung zur Sicherung von Ansprüchen aus einer Versorgungszusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Pensionsansprüche des beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers in der GmbH-Insolvenz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 12.02.2007 - 8 U 204/05

    Zur insolvenzfesten Begründung und Verpfändung von Ansprüchen aus einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 58/08
    Nach allgemeiner Ansicht ergibt sich daraus aber auch eine Annexkompetenz der Gesellschafter für den Abschluss und die Beendigung des Anstellungsvertrages der Gesellschaft mit den Geschäftsführern (vgl. z.B. BGH NJW 1991, 1680 = WM 1991, 852 = juris Rn 16f.; BGH NJW 2000, 2983 = WM 2000, 1698 = juris Rn 7; OLG Hamm, Urt. vom 12. Februar 2007 - 8 U 204/05 = juris Rn 30 m.w.N. ).

    An einer solchen Mitwirkung in der Gesellschafterversammlung war der Beklagte auch gemäß § 47 Abs. 4 Satz 2 GmbHG nicht gehindert (vgl. OLG Hamm, Urt. vom 12. Februar 2007 - 8 U 204/05 = juris Rn 34 m.w.N.).

    aaa) Allerdings fällt auch die Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis zu ihrem Geschäftsführer in die sich aus § 46 Nr. 5 GmbHG ergebende Annexkompetenz der Gesellschafter beim Abschluss oder der Änderung des Anstellungsvertrages (OLG Hamm, Urt. vom 12. Februar 2007 - 8 U 204/05 = juris Rn 31; Roth/Altmeppen, a.a.O., § 46 GmbHG Rn 27f.; Baumbach/ Hueck-Zöllner, a.a.O., § 46 GmbHG Rn 38), so dass eine Vertretung der Insolvenzschuldnerin allein durch den Beklagten in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft in diesem Zusammenhang nicht ausreichte.

    Auch nach der - insoweit allerdings die hier auftretende Frage nicht weiter problematisierenden - Ansicht des OLG Hamm (Urt. vom 12. Februar 2007 - 8 U 204/05 = juris Rn 31; gerade auch in diesem Punkt bestätigt durch den die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil verwerfenden Beschluss des BGH vom 14. Februar 2008 - IX ZR 228/07 - = juris Rn 2) fällt daher der Vorgang der Verpfändung ebenso wie derjenige der Erteilung der Versorgungszusage als solcher in die Annexkompetenz der Gesellschafterversammlung gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG.

  • BGH, 20.12.1993 - II ZR 217/92

    Form einer Ruhegehaltszusage zu Gunsten des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 58/08
    Auch eine Versorgungszusage beinhaltet eine derartige Änderung des Anstellungsvertrages, so dass auch für eine solche Zusage die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter notwendig ist (BGH NJW-RR 1994, 357 = WM 1994, 380 = juris Rn 12).

    (2) Besondere Formerfordernisse für einen derartigen Beschluss bestehen nicht (BGH NJW-RR 1994, 357 = WM 1994, 380 = juris Rn 12 m.w.N.).

  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 169/90

    Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Änderungen des Dienstvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 58/08
    Nach allgemeiner Ansicht ergibt sich daraus aber auch eine Annexkompetenz der Gesellschafter für den Abschluss und die Beendigung des Anstellungsvertrages der Gesellschaft mit den Geschäftsführern (vgl. z.B. BGH NJW 1991, 1680 = WM 1991, 852 = juris Rn 16f.; BGH NJW 2000, 2983 = WM 2000, 1698 = juris Rn 7; OLG Hamm, Urt. vom 12. Februar 2007 - 8 U 204/05 = juris Rn 30 m.w.N. ).

    Diese Annexkompetenz ist unabhängig von einem zeitlichen Zusammenhang mit der Bestellung der Geschäftsführers und umfasst daher auch die Zuständigkeit der Gesellschafter für spätere Änderungen des Anstellungsvertrages, auch soweit sie die Position der Geschäftsführer als solche unangetastet lassen (BGH NJW 1991, 1680= WM 1991, 852 = juris Rn 16f.).

  • BGH, 14.02.2008 - IX ZR 228/07

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde des Insolvenzverwalters betreffend

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 58/08
    Auch nach der - insoweit allerdings die hier auftretende Frage nicht weiter problematisierenden - Ansicht des OLG Hamm (Urt. vom 12. Februar 2007 - 8 U 204/05 = juris Rn 31; gerade auch in diesem Punkt bestätigt durch den die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil verwerfenden Beschluss des BGH vom 14. Februar 2008 - IX ZR 228/07 - = juris Rn 2) fällt daher der Vorgang der Verpfändung ebenso wie derjenige der Erteilung der Versorgungszusage als solcher in die Annexkompetenz der Gesellschafterversammlung gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG.
  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 58/08
    Eine derartige Anwendung des § 185 BGB zu Lasten einer fremden Vermögensmasse hat der Bundesgerichtshof aber in dem vergleichbaren Fall, dass ein Nichtberechtigter die Verfügungsmacht kraft Amtes etwa als Testaments- oder als Insolvenzverwalter nachträglich erlangt, ausdrücklich abgelehnt (BGH ZIP 1994, 447 = WM 1999, 746 = juris Rn 27 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 19.08.1996 - 20 W 174/96

    Bewilligung einer Auflassungsvormerkung durch Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 58/08
    Verfügender im Sinne von § 185 BGB ist in einem solchen Fall nämlich der Vertretene (BayObLG, NJW 1956, 1279, 1280 ; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 17, 18 = juris Rn 7; Staudinger/Gursky, Bürgerliches Gesetzbuch, Neubearbeitung 2004, § 185 Rn 2; MünchKomm/G., Bürgerliches Gesetzbuch, 5. Auflage, § 185 Rn 21; Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 68. Auflage, § 185 Rn 1; PWW/Frensch, Bürgerliches Gesetzbuch, 3. Auflage, § 185 BGB Rn 4; jurisPK/Trautwein, Bürgerliches Gesetzbuch, 4. Auflage, § 185 BGB Rn 22; BeckOK/Bub, Bürgerliches Gesetzbuch, Stand: 01.11.2008, § 185 BGB Rn 5; a.A. Enneccerus/Nipperdey, BGB AT 2. Halbbd., 15. Aufl. (1960), S. 1246; Habersack, JZ 1991, 70).
  • BGH, 27.01.1997 - II ZR 213/95

    Reichweite revisionsrechtlicher Beurteilung der dem Tatrichter vorbehaltenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 58/08
    Selbst wenn für eine derartige Billigung im Nachhinein grundsätzlich ein konkludent gefasster Entschluss des nunmehrigen Einmanngesellschafters ausreichen mag und eine ausdrückliche, der Protokollierungspflicht nach § 48 Abs. 3 GmbHG unterliegende Beschlussfassung über die nachträgliche Genehmigung der früher von ihm selbst noch zu Zeiten der Mehrpersonengesellschaft unterzeichneten Verpfändung entbehrlich erscheint (vgl. BGH NJW-RR 1997, 669 = juris Rn 16; Baumbach/Hueck-Zöllner, a.a.O., § 48 GmbHG Rn 50; Roth/Altmeppen, a.a.O., § 48 GmbHG Rn 47, jeweils m.w.N.), ändert dies nämlich nichts daran, dass ein derartiger Entschluss jedenfalls in irgendeiner Weise durch ein Verhalten des Alleingesellschafters nachvollziehbar nach außen hin kund getan worden sein muss (vgl. z.B. Roth/Altmeppen, a.a.O., § 48 GmbHG Rn 47 m.w.N.).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 58/08
    Denn sie wollen klären, ob dem Beklagten ein Pfandrecht an den Ansprüchen der Insolvenzschuldnerin gegen die SignaI IDUNA aus der streitgegenständlichen Rückdeckungsversicherung und als Folge eines derartigen Pfandrechts ein Absonderungsrecht an den Versicherungsansprüchen zusteht, mit der Folge, dass der - derzeit erst 58 Jahre alte - Beklagte zwar mangels Eintritts des durch die Verpfändung abgesicherten Altersversorgungsfalles diese Ansprüche nicht selbst verwerten darf, die Erlöse daraus im Falle einer Kündigung durch den Kläger jedoch gemäß §§ 191 Abs. 1, 198 InsO von diesem zugunsten des Beklagten zu hinterlegen wären (vgl. BGH NJW 2005, 2231 = WM 2005, 937 = juris Rn 17, 22).
  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 58/08
    Nach allgemeiner Ansicht ergibt sich daraus aber auch eine Annexkompetenz der Gesellschafter für den Abschluss und die Beendigung des Anstellungsvertrages der Gesellschaft mit den Geschäftsführern (vgl. z.B. BGH NJW 1991, 1680 = WM 1991, 852 = juris Rn 16f.; BGH NJW 2000, 2983 = WM 2000, 1698 = juris Rn 7; OLG Hamm, Urt. vom 12. Februar 2007 - 8 U 204/05 = juris Rn 30 m.w.N. ).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98

    Anforderungen an Gesellschafterbeschluß zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 58/08
    Die förmliche Einberufung dieser Versammlung nach § 7 Abs. 3 der Satzung war nicht erforderlich, denn nach § 51 Abs. 3 GmbHG können die Gesellschafter einer GmbH auch im Rahmen eines einfachen Zusammentreffens ohne die förmliche Einberufung einer Gesellschafterversammlung wirksame Beschlüsse fassen, wenn alle Gesellschafter daran widerspruchslos mitwirken (sog. Voll- oder Universalversammlung aller Gesellschafter, vgl. BGH NJW 1999, 2817 = WM 1999, 1565 = juris Rn 7; Roth/Altmeppen, 5. Auflage, § 48 GmbHG Rn 38; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 18. Auflage, § 48 GmbHG Rn 40).
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