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   OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - I-9 U 14/08   

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https://dejure.org/2008,13768
OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - I-9 U 14/08 (https://dejure.org/2008,13768)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.2008 - I-9 U 14/08 (https://dejure.org/2008,13768)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - I-9 U 14/08 (https://dejure.org/2008,13768)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche gegen den Vorstandsvorsitzenden und den Aufsichtsratsvorsitzenden einer insolventen Aktiengesellschaft; Schadensersatzpflichten von Vorstandsvorsitzenden und Aufsichtsratsvorsitzenden infolge Aktienerwerbes; Gesamtschuldnerische Haftung wegen ...

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; BGB § 826; ; BGB § 830; ; BGB § 852 a. F.; ; AktG § 111 Abs. 1; ; AktG § 184; ; AktG § 202 Abs. 3 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber Anlegern - hier: sittenwidriges und strafbares Verhalten im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.04.1986 - II ZR 123/85

    Voraussetzungen der Prospekthaftung - Treuhänderpflichten - Verschulden vor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 9 U 14/08
    Insofern hat der Bundesgerichtshof verallgemeinernd festgestellt, dass ein Mitglied des Aufsichtsrates allenfalls gegenüber der Gesellschaft ersatzpflichtig ist, wenn er die ihm in dieser Funktion obliegenden Pflichten verletzt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1158, 1159).
  • LG Düsseldorf, 06.11.2007 - 10 O 3/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs wegen vorsätzlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 9 U 14/08
    Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das Teilversäumnisurteil und Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 06.11.2007 (10 O 3/07) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 9 U 14/08
    Dabei kann bei einer bewusst unterlassenen Aufklärung trotz Verdachtsmomenten für kriminelle Handlungen auf den Vorsatz geschlossen werden (vgl. BGH NJW 1994, 2289, 2291; Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 826 Rdnr. 12; Staudinger/Oechsler, BGB, Neubearbeitung 2003, § 826 Rdnr. 96 ff.).
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 9 U 14/08
    Diese Mitwirkung stellt eine ausreichende objektive Beihilfeleistung dar, weil hierdurch das betrügerische und sittenwidrige Verhalten des Vorstandes gefördert worden ist (vgl. zur Beihilfeleistung auch BGH NStZ 2000, 34).
  • LG Düsseldorf, 18.02.2009 - 13 O 115/08
    Denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Beklagte mindestens bedingt vorsätzlich ein strafbares oder sittenwidriges Verhalten der Verantwortlichen der D AG unterstützt hat (vgl. OLG E, Urteil vom 23.06.2008 - 9 U 14/08).
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