Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - I-9 U 14/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche gegen den Vorstandsvorsitzenden und den Aufsichtsratsvorsitzenden einer insolventen Aktiengesellschaft; Schadensersatzpflichten von Vorstandsvorsitzenden und Aufsichtsratsvorsitzenden infolge Aktienerwerbes; Gesamtschuldnerische Haftung wegen ...
- Judicialis
BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; BGB § 826; ; BGB § 830; ; BGB § 852 a. F.; ; AktG § 111 Abs. 1; ; AktG § 184; ; AktG § 202 Abs. 3 Satz 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber Anlegern - hier: sittenwidriges und strafbares Verhalten im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 06.11.2007 - 10 O 3/07
- OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - I-9 U 14/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.04.1986 - II ZR 123/85
Voraussetzungen der Prospekthaftung - Treuhänderpflichten - Verschulden vor …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 9 U 14/08
Insofern hat der Bundesgerichtshof verallgemeinernd festgestellt, dass ein Mitglied des Aufsichtsrates allenfalls gegenüber der Gesellschaft ersatzpflichtig ist, wenn er die ihm in dieser Funktion obliegenden Pflichten verletzt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1158, 1159). - LG Düsseldorf, 06.11.2007 - 10 O 3/07
Anforderungen an das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs wegen vorsätzlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 9 U 14/08
Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das Teilversäumnisurteil und Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 06.11.2007 (10 O 3/07) wird zurückgewiesen. - BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91
"Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 9 U 14/08
Dabei kann bei einer bewusst unterlassenen Aufklärung trotz Verdachtsmomenten für kriminelle Handlungen auf den Vorsatz geschlossen werden (vgl. BGH NJW 1994, 2289, 2291;… Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 826 Rdnr. 12;… Staudinger/Oechsler, BGB, Neubearbeitung 2003, § 826 Rdnr. 96 ff.). - BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 9 U 14/08
Diese Mitwirkung stellt eine ausreichende objektive Beihilfeleistung dar, weil hierdurch das betrügerische und sittenwidrige Verhalten des Vorstandes gefördert worden ist (vgl. zur Beihilfeleistung auch BGH NStZ 2000, 34).
- LG Düsseldorf, 18.02.2009 - 13 O 115/08 Denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Beklagte mindestens bedingt vorsätzlich ein strafbares oder sittenwidriges Verhalten der Verantwortlichen der D AG unterstützt hat (vgl. OLG E, Urteil vom 23.06.2008 - 9 U 14/08).