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   OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - I-3 Wx 97/12   

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OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - I-3 Wx 97/12 (https://dejure.org/2013,18593)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.07.2013 - I-3 Wx 97/12 (https://dejure.org/2013,18593)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - I-3 Wx 97/12 (https://dejure.org/2013,18593)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 44
  • FamRZ 2014, 685
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 4 WF 259/12

    Überprüfung der Kostenentscheidung in Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 97/12
    Nur im Falle des Vorliegens eines derartigen Ermessensfehlers ist das Beschwerdegericht berechtigt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des erstinstanzlichen Gerichts zu setzen (OLG Frankfurt MDR 2013,S. 530 f.; OLG Hamm MDR 2013, S. 469; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11

    Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei Einholung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 97/12
    Weitere Kriterien können die Verfahrensführung, das Vorbringen unwahrer Behauptungen, die Erkennbarkeit der Aussichtslosigkeit einer Einwendung von Anfang an sowie die schuldhafte Veranlassung des Verfahrens sein (Senat, FGPrax 2011, S. 207 ff. OLG München FamRZ 2012, S. 1895 f.; SchlHolstOLG FamRZ 2013, S. 719 ff.; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 03.01.2013 - 2 UF 207/12

    Überprüfung der Kostenentscheidung des Familiengerichts durch das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 97/12
    Nur im Falle des Vorliegens eines derartigen Ermessensfehlers ist das Beschwerdegericht berechtigt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des erstinstanzlichen Gerichts zu setzen (OLG Frankfurt MDR 2013,S. 530 f.; OLG Hamm MDR 2013, S. 469; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 97/12
    Weitere Kriterien können die Verfahrensführung, das Vorbringen unwahrer Behauptungen, die Erkennbarkeit der Aussichtslosigkeit einer Einwendung von Anfang an sowie die schuldhafte Veranlassung des Verfahrens sein (Senat, FGPrax 2011, S. 207 ff. OLG München FamRZ 2012, S. 1895 f.; SchlHolstOLG FamRZ 2013, S. 719 ff.; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG München, 27.06.2018 - 34 Wx 438/17

    Antrag auf öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde

    Aber auch unter Zugrundelegung einer anderen Rechtsmeinung zur Beteiligtenstellung der Bevollmächtigten (inzident OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 44; Staudinger/Schilken § 176 Rn. 11) entspricht es billigem Ermessen, dass die Beteiligten die bei ihnen im Rechtsmittelzug angefallenen Kosten jeweils selbst tragen.
  • OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15

    Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gegenüber dem

    Zwar hat sich die Überprüfung der Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren darauf zu beschränken, ob das Gericht erster Instanz von dem ihm nach § 81 Abs. 1 FamFG eingeräumten Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 44 mit zust. Anm. Demharter; auch OLG München - 31. Zivilsenat - vom 25.4.2016, 31 Wx 26/16; Demharter § 77 Rn. 2); mangels Begründung des Kostenausspruchs lässt der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamts - aber nicht erkennen, ob sich das Gericht seines Ermessens überhaupt bewusst war, so dass das Beschwerdegericht eine eigene Ermessenentscheidung zu treffen hat (Meikel/Schmidt-Räntsch § 77 Rn. 19).
  • OLG München, 04.07.2016 - 34 Wx 119/16

    Grundbuchrechtliche Behandlung von Stapelparkern als selbständiges Teileigentum

    Das Beschwerdegericht ist nicht befugt, die fehlerfreie Entscheidung durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen (OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 44; Demharter § 77 Rn. 2).
  • OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14

    Maßstäbe für die Kostenverteilung im Erbscheinsverfahren

    Dabei komme in streitigen Nachlasssachen als Verfahren mit besonderem vermögensrechtlichem Schwerpunkt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens besondere Bedeutung zu, es sei denn, der Standpunkt eines Beteiligten habe auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beruht (OLG Düsseldorf, B. v. 4.4.2014 - I-3 Wx 115/13 -, ErbR 2014, 391; B. v. 23.7.2013 - I-3 Wx 97/12 -, FGPrax 2014, 44, 45).
  • OLG Köln, 08.03.2021 - 2 Wx 93/21

    Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Widerruf der Anordnung einer

    Um einem Beteiligten die Kosten auferlegen zu können, ist es nicht erforderlich, dass Umstände vorliegen, die nach Art und Bedeutung den Regelbeispielen des § 81 Abs. 2 FamFG gleichkommen (Senat, Beschluss vom 02.01.2013 - 2 Wx 365/12; Senat, Beschluss vom 22.03.2013 - 2 Wx 74/13; Senat, Beschluss vom 04.06.2013 - 2 Wx 157/13; OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 44 ff.).

    Nur im Falle des Vorliegens eines derartigen Ermessensfehlers ist das Beschwerdegericht berechtigt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des erstinstanzlichen Gerichts zu setzen (Senat, Beschluss vom 17.02.2017 - 2 Wx 31/17; OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 44 ff.; OLG Frankfurt MDR 2013, 530 f.; OLG Hamm MDR 2013, 469; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 58 Rn. 96).

  • OLG München, 10.08.2023 - 33 Wx 157/23

    Kostentragung des wahren Erben für ein im Nachlassverfahren eingeholtes

    Eine vom Nachlassgericht getroffene Kostenentscheidung ist vom Beschwerdegericht grundsätzlich nur auf Ermessensfehler hin überprüfbar (Anschluss an OLG Düsseldorf, I-3 Wx 97/12, FGPrax 2014, 44).

    Zwar ist die Überprüfung der nachlassgerichtlichen Kostenentscheidung durch das Beschwerdegericht grundsätzlich auf die Frage beschränkt, ob das erstinstanzliche Gericht sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat (OLG Düsseldorf, I-3 Wx 97/12, FGPrax 2014, 44; wohl auch OLG Köln, 2 Wx 93/21, BeckRS 2021, 14629; Sternal/Göbel, 21. Aufl. 2023, FamFG § 58 Rn. 118; a. A. Zimmermann, ZEV 2022, 157).

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2015 - 3 Wx 119/15

    Erbscheinverfahren - Überprüfung einer Kostenentscheidung

    Eine nach § 81 Abs. 1 und 2 FamFG vom Amtsgericht getroffene Ermessensentscheidung bezüglich der Verfahrenskosten ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (zuletzt in: FGPrax 2014, 44 m.w.N.) nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Beschwerdegericht zugänglich.

    All dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (z. B. FGPrax 2014, S. 44 ff; FGPrax 2011, S. 207 ff., vgl. auch OLG München FamRZ 2012, S. 1895 f. und Schleswig-Holsteinisches OLG FamRZ 2013, S. 719 ff. jeweils m.w.Nachw.).

  • OLG Köln, 03.07.2017 - 2 Wx 132/17

    Eintragung einer in einem italienischen Konsulat in Deutschland geschlossenen

    Allein im Falle eines derartigen Ermessensfehlers ist das Beschwerdegericht berechtigt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des erstinstanzlichen Gerichts zu setzen (OLG Düsseldorf vom 23.7.2013, 3 Wx 97/12, nach juris; OLG Frankfurt, MDR 2013, 530 f; OLG Hamm, MDR 2013, 469; OLG Celle, FamRB 2012, 281; OLG Hamburg FGPrax 2014, 138).
  • OLG Hamburg, 20.11.2013 - 2 W 96/13

    Nachlasssache: Erhebung von Gerichtskosten

    Allein im Falle eines derartigen Ermessensfehlers ist das Beschwerdegericht berechtigt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des erstinstanzlichen Gerichts zu setzen (OLG Düsseldorf vom 23.7.2013, 3 Wx 97/12, nach juris; OLG Frankfurt, MDR 2013, 530 f; OLG Hamm, MDR 2013, 469; OLG Celle, FamRB 2012, 281).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 20 W 53/13

    Vergütung der Nachlasspflegschaft

    Es kann dahinstehen, ob das Beschwerdegericht dabei in jedem Falle eine eigene Ermessenentscheidung vornehmen kann oder eine solche nur dann in Betracht kommt, wenn die Ermessenausübung des Gerichts erster Instanz wegen Ermessensnichtgebrauchs, -fehlgebrauchs oder -überschreitung fehlerhaft war (zu letzterer Ansicht bei Kostenentscheidungen nach FamFG vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 23.07.2013, Az. 3 Wx 97/12, Rn. 13, zitiert nach juris).
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