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   OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 4 U 90/01   

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https://dejure.org/2001,6503
OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 4 U 90/01 (https://dejure.org/2001,6503)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2001 - 4 U 90/01 (https://dejure.org/2001,6503)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2001 - 4 U 90/01 (https://dejure.org/2001,6503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz-Versicherungvertrag; Rechtsschutzversicherung; Schadensabwicklungsunternehmen; Deckungszusage; Erledigung der Hauptsache; Rechtsschutzsache; Gesetzliche Prozessstandschaft

  • Judicialis

    VVG § 158 l

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 158 l
    Bei Einschaltung eines Schadensabwicklungsunternehmens nach § 158 I VVG ist eine Klage gegen den Kompositversicherer von Anfang an unbegründet L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 158 S. l

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 454
  • VersR 2002, 752 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17

    Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines

    Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht, auf die sich auch das Berufungsgericht stützt, folgt hieraus jedoch nicht die fehlende Passivlegitimation des beklagten Versicherers (entgegen OLG Karlsruhe VersR 2017, 950; OLG Köln VersR 2005, 1386 unter 3 a; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 454; Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 126 Rn. 7; Cornelius-Winkler in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess, 3. Aufl. § 23 Rn. 22; Buschbell in ders./Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl. § 37 Rn. 31; Wendt in van Bühren/Plote/Hillmer-Möbius/ders., Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, 3. Aufl. § 126 Rn. 8; Brünger in Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht 2013 § 126 Rn. 9; Münkel in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG 3. Aufl. § 126 Rn. 5; Bauer, NJW 2015, 1329, 1333; Bayr, jurisPR-VersR 10/2017 Anm. 5 unter D).
  • OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17

    Passivlegitimation des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen auf

    Eine Klage gegen den Rechtsschutzversicherer ist von Anfang an unbegründet (Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl. 2010, § 126 VVG Rn. 7; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.10.2001, - 4 U 90701 -, r+s 2002, 246 in juris Rn. 2).
  • OLG Köln, 30.11.2004 - 9 U 41/04

    Aussetzung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verweigerung von Rechtschutz in

    Ein Anspruch auf Versicherungsleistung in diesem Zusammenhang ist nach § 158 l Abs. 2 VVG allerdings nur gegen das Schadensabwicklungsunternehmen zu richten, also hier die B. Rechtsschutz-Service GmbH (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2002, 752; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 158 l, Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 9 U 200/15

    Rechtsschutzversicherung: Passivlegitimation eines Kompositversicherers für die

    Nach dem Wortlaut der Regelung in § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB kommt es auch nicht darauf an, ob und inwieweit die Beauftragung eines Schadensabwicklungsunternehmens und die gesetzlichen Folgen der Prozessstandschaft von der Beklagten bei Abschluss des Vertrages ausreichend deutlich gemacht worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 454).
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