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   OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - I-5 U 51/13   

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OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - I-5 U 51/13 (https://dejure.org/2014,35925)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2014 - I-5 U 51/13 (https://dejure.org/2014,35925)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - I-5 U 51/13 (https://dejure.org/2014,35925)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Architekten an eine erteilte Schlussrechnung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Architekten an eine erteilte Schlussrechnung

  • rechtsportal.de

    Bindung des Architekten an eine erteilte Schlussrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Freundschaftliche Umgangsformen sind kein Grund für eine Mindestsatzunterschreitung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bauen im Bestand: Mitverarbeitete Bausubstanz und Umbauzuschlag sind additiv anzuwenden

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Mindestsatzunterschreitung möglich?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung zur mitverarbeiteten Bausubstanz zulässig!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Freundschaftliche Umgangsformen sind kein Grund für eine Mindestsatzunterschreitung! (IBR 2015, 80)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 400
  • NZBau 2015, 373
  • BauR 2015, 538
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 128/81

    Ansprüche des Bauherrn wegen unvollständiger Leistungserbringung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 51/13
    Sofern sich keine Mängel feststellen lassen, ist auch eine Kürzung der Vergütung nicht berechtigt (BGH, Urteil vom 11.03.1982 - VII ZR 128/81 - BGHZ 83, 181 ff. zitiert nach juris; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 786 mit weiteren Nachweisen).

    Sofern sich keine Mängel feststellen lassen, ist auch eine Kürzung der Vergütung nicht berechtigt (BGH, Urteil vom 11.03.1982 - VII ZR 128/81 - BGHZ 83, 181 ff. zitiert nach juris; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 786 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 19.06.1986 - VII ZR 260/84

    Bemessung des Umbauzuschlags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 51/13
    Der BGH weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Frage des Umbauzuschlags nichts mit der Frage zu tun hat, welche Kosten im Einzelnen anzurechnen sind und damit die Honorargrundlage bilden (BGH BauR 1986, 593; Werner/Pastor, der Bauprozess, 10. Auflage, Rn. 847).

    Der BGH weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Frage des Umbauzuschlags nichts mit der Frage zu tun hat, welche Kosten im Einzelnen anzurechnen sind und damit die Honorargrundlage bilden (BGH BauR 1986, 593; Werner/Pastor, der Bauprozess, 10. Auflage, Rn. 847).

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 229/98

    Architektenhonorar für eine Kostenschätzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 51/13
    Hierbei braucht das Formblatt der DIN 276 selbst für die jeweiligen Kostenermittlungen nicht verwandt werden, eine sachlich gleichwertige Kostenermittlung reicht aus, sofern die Systematik der DIN 276 berücksichtigt oder sogar eine genauere Kostenermittlung aufgestellt wird und der Auftraggeber in der Lage ist dies nachzuvollziehen (vergl. BGH, BauR 1999, 1318; Werner/Pastor, der Bauprozess, 14. Auflage, Rn. 979, Senat, a. a. O.).

    Hierbei braucht das Formblatt der DIN 276 selbst für die jeweiligen Kostenermittlungen nicht verwandt werden, eine sachlich gleichwertige Kostenermittlung reicht aus, sofern die Systematik der DIN 276 berücksichtigt oder sogar eine genauere Kostenermittlung aufgestellt wird und der Auftraggeber in der Lage ist dies nachzuvollziehen (vergl. BGH, BauR 1999, 1318; Werner/Pastor, der Bauprozess, 14. Auflage, Rn. 979, Senat, a. a. O.).

  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 231/97

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 51/13
    Der Einwand ist folglich ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber - wie hier die Beklagten - keine Prüfungsinteressen geltend macht, weil er die angesetzten Kosten der Höhe nach nicht in Zweifel zieht (BGH NJW 2000, 206).

    Der Einwand ist folglich ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber - wie hier die Beklagten - keine Prüfungsinteressen geltend macht, weil er die angesetzten Kosten der Höhe nach nicht in Zweifel zieht (BGH NJW 2000, 206).

  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 2/04

    Berufung auf die fehlende Prüffähigkeit der Architektenschlussrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 51/13
    Die Parteien haben lediglich in zulässiger Weise den Umfang der Anrechnung schriftlich vereinbart (BGH, Urteil vom 12.01.2006 - VII ZR 2 04 - BGHZ 165, 382 ff. zitiert nach juris).

    Die Parteien haben lediglich in zulässiger Weise den Umfang der Anrechnung schriftlich vereinbart (BGH, Urteil vom 12.01.2006 - VII ZR 2 04 - BGHZ 165, 382 ff. zitiert nach juris).

  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 13/96

    Begriff des Ausnahmefalles; Vereinbarung eines die Mindestsätze nach HOAI

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 51/13
    Hierfür ist es nicht ausreichend, wenn sich - wie hier - im Laufe einer geschäftlichen Zusammenarbeit der Vertragsparteien Umgangsformen entwickelt haben, die als freundschaftlich zu bezeichnen sind (BGH BauR 1997, 1062), zumal der Beklagte zu 2) nach seinem eigenen Vorbringen (Schriftsatz vom 28.10.2008, dort Seite 2 = Bl. 109 GA) mit der Vergabe von Architektenaufträgen durch die Fa. M...-Werke GmbH nicht einmal befasst war, Die Vertragsverhandlungen und Auftragserteilungen sind danach allein durch die Prokuristen der genannten Firma erfolgt, so dass sich beim Beklagten zu 2) hier auch kein besonderes Vertrauen in eine - wie auch immer geartete - Handhabung von Honorarfragen durch den Kläger bilden konnte.

    Hierfür ist es nicht ausreichend, wenn sich - wie hier - im Laufe einer geschäftlichen Zusammenarbeit der Vertragsparteien Umgangsformen entwickelt haben, die als freundschaftlich zu bezeichnen sind (BGH BauR 1997, 1062), zumal der Beklagte zu 2) nach seinem eigenen Vorbringen (Schriftsatz vom 28.10.2008, dort Seite 2 = Bl. 109 GA) mit der Vergabe von Architektenaufträgen durch die Fa. M...-Werke GmbH nicht einmal befasst war, Die Vertragsverhandlungen und Auftragserteilungen sind danach allein durch die Prokuristen der genannten Firma erfolgt, so dass sich beim Beklagten zu 2) hier auch kein besonderes Vertrauen in eine - wie auch immer geartete - Handhabung von Honorarfragen durch den Kläger bilden konnte.

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 479/00

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 51/13
    Denn jedenfalls ist der Vergütungsanspruch des klagenden Architekten auch ohne Abnahmereife fällig, da die Beklagten nicht mehr Erfüllung des Vertrages, sondern nur noch Minderung und Schadensersatz geltend machen (BGH BauR 2002, 1399 ff. zitiert nach juris).

    Denn jedenfalls ist der Vergütungsanspruch des klagenden Architekten auch ohne Abnahmereife fällig, da die Beklagten nicht mehr Erfüllung des Vertrages, sondern nur noch Minderung und Schadensersatz geltend machen (BGH BauR 2002, 1399 ff. zitiert nach juris).

  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 51/13
    Abweichungen hiervon wären von den Beklagten darzulegen und zu beweisen (BGH, Urteil vom 5.7. 2002 - V ZR 143/01 (KG) - juris).

    Abweichungen hiervon wären von den Beklagten darzulegen und zu beweisen (BGH, Urteil vom 5.7. 2002 - V ZR 143/01 (KG) - juris).

  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 169/02

    Anwendung der Mindestsatzregelung auf einen grenzüberschreitenden Architekten-

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 51/13
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt eine spätere - auch mündliche - Abänderung einer getroffenen Vergütungsvereinbarung erst wieder nach Beendigung der Architektentätigkeit in Betracht, so dass auch Bestätigungen (z.B. im Sinne des § 144 BGB) oder stillschweigende Änderungen oder Abschlagsrechnungen bzw. Abschlagszahlungen keinen rechtlichen Einfluss haben (BGH, BauR 2003, 748; Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI, 9. Auflage, § 4 Rn. 57).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt eine spätere - auch mündliche - Abänderung einer getroffenen Vergütungsvereinbarung erst wieder nach Beendigung der Architektentätigkeit in Betracht, so dass auch Bestätigungen (z.B. im Sinne des § 144 BGB) oder stillschweigende Änderungen oder Abschlagsrechnungen bzw. Abschlagszahlungen keinen rechtlichen Einfluss haben (BGH, BauR 2003, 748; Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI, 9. Auflage, § 4 Rn. 57).

  • BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04

    Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 51/13
    Die enge synallagmatische Verknüpfung der Werklohnforderung mit der Forderung auf mangelfreie Erfüllung des Vertrages finde dabei zunächst Ausdruck in einem Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers im Falle einer mangelhaften oder nicht fertig gestellten Leistung nach § 320 Abs. 1 BGB, so dass es ein nicht hinnehmbares Ergebnis wäre, wenn eine aus dem Leistungsverweigerungsrecht erwachsene auf Zahlung gerichtete Gegenforderung dazu führen würde, dass der Werklohnwenn auch nur vorübergehend - durchsetzbar wäre (BGH Urt. v. 24.11.2005- VII ZR 304/04 - Tz. 12 ff).

    Die enge synallagmatische Verknüpfung der Werklohnforderung mit der Forderung auf mangelfreie Erfüllung des Vertrages finde dabei zunächst Ausdruck in einem Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers im Falle einer mangelhaften oder nicht fertig gestellten Leistung nach § 320 Abs. 1 BGB, so dass es ein nicht hinnehmbares Ergebnis wäre, wenn eine aus dem Leistungsverweigerungsrecht erwachsene auf Zahlung gerichtete Gegenforderung dazu führen würde, dass der Werklohnwenn auch nur vorübergehend - durchsetzbar wäre (BGH Urt. v. 24.11.2005- VII ZR 304/04 - Tz. 12 ff).

  • BGH, 07.04.2011 - VII ZR 209/07

    AGB eines Architektenvertrages: Klauselkontrolle der Einschränkung der

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 U 131/08

    Rechtsfolgen der fehlenden Prüffähigkeit der Architektenschlussrechnung

  • OLG Koblenz, 05.12.2000 - 3 U 481/00

    Prüffähigkeit der Schlußrechnung eines Architekten

  • OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 9/13

    Architektenvertrag: Umstände für ein widersprüchliches Verhalten bei der späteren

  • OLG Hamm, 23.07.2019 - 21 U 24/18

    HOAI-Mindestsätze sind trotz EuGH-Urteil bindend

    In der Regel fehlt es an der Darlegung schutzwürdigen Vertrauens des Auftraggebers derart, dass dieser sich durch finanzielle Dispositionen auf die Geltung der unwirksamen Honorarvereinbarung eingerichtet habe, wenn er die ihm erteilte Schlussrechnung nicht bezahlt hat (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2015, 400, 402; Koeble in Locher/Koeble/Frik, a.a.O.).
  • BGH, 28.10.2021 - VII ZR 44/18

    Zur Zulässigkeit eines Teil-Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit einem

    Die typischerweise enge Verbindung zwischen der Architektenleistung und dem Bauwerk rechtfertigt prozessrechtlich keine andere Betrachtung (im Ergebnis ebenso Koeble in Locher/Koeble/Frik, HOAI, 15. Aufl., Einleitung Rn. 265; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 5 U 51/13, BauR 2015, 538 = NZBau 2015, 373, juris Rn. 33; a.A. Zepp, NZBau 2015, 376).
  • OLG Brandenburg, 31.01.2018 - 11 U 205/15

    Honoraransprüche aus Architektenleistungen und Ingenieurleistungen Erlass eines

    Das OLG Naumburg (Urteil vom 10.10.2013, 1 U 9/13, 48 ff.), das OLG Düsseldorf (Urteil vom 23.10.2014, 5 U 51/13, LS und Rn. 31 ff.; Urteil vom 23.6.2009, 23 U 140/08, Rn. 20) und das OLG München (allerdings nicht für einen Architektenvertrag, Urteil vom 20.3.2012, 7 U 3199/11, Rn. 18 ff.) verneinen dies.
  • OLG Hamburg, 24.03.2017 - 6 U 119/16

    Anspruch auf Architektenhonorar: Ausnahmekriterium des freundschaftlichen

    Hierfür ist es noch nicht einmal ausreichend, wenn sich im laufe einer geschäftlichen Zusammenarbeit der Vertragsparteien Umgangsformen entwickelt haben, die als freundschaftlich zu bezeichnen sind (BGH, NJW-RR 1997, 1448 Tz. 15, juris; OLG Düsseldorf, NZBau 2015, 373 Tz. 38, juris).
  • LG Cottbus, 24.11.2015 - 11 O 86/14
    Zu bedenken ist ferner, dass eventuell begründete Schadensersatzansprüche der Beklagten grundsätzlich von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind, so dass die Beklagte hier auch nicht mit dem Insolvenzrisiko belastet wäre (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2015, 400).
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