Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 83/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,46215
OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 83/18 (https://dejure.org/2019,46215)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2019 - 14 U 83/18 (https://dejure.org/2019,46215)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 14 U 83/18 (https://dejure.org/2019,46215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,46215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 310/06

    ComROAD VIII

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 83/18
    Im Fall der Verkaufsprospekthaftung und der Haftung für fehlerhafte ad-hoc-Mitteilungen entspricht es der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass allein die Integrität der Willensentschließung des potenziellen Anlegers vor einer unlauteren irreführenden Beeinträchtigung geschützt wird (BGH, Urteile vom 3. März 2008 - II ZR 310/06, WM 2008, 790 - 793, juris Rn. 15; vom 4. Juni 2007 - II ZR 147/05, WM 2007, 15557 - 1560, juris Rn. 16).

    Vielmehr setzt die Haftung den Nachweis der konkreten Kausalität für den Willensentschluss des Anlegers voraus (BGH, II ZR 310/06, a.a.O., juris Rn. 16 und 19).

  • BGH, 21.02.2013 - III ZR 139/12

    Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Kapitalanlageverlusten: Vertrauen des Anlegers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 83/18
    Es kann dahingestellt bleiben, ob im Ausgangspunkt eine Haftung der Beklagten nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinn als Garant in Betracht kommen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 21.Februar 2013 - III ZR 139/12, WM 2013, 689-691, juris Rn. 12), weil derartige Ansprüche nach § 46 BörsG a.F. jedenfalls verjährt wären.

    Dabei besteht - worauf auch die Parteien im Rahmen der Erörterung in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat hingewiesen wurden - bei der Verwendung von Emissionsprospekten eine auf der Lebenserfahrung basierende tatsächliche Vermutung dafür, dass der Prospektfehler ursächlich für den Entschluss des Anlegers zum Erwerb der Anlage ist (BGH, Urteile vom 23. April 2012 - II ZR 211/09, WM 2012, 1184, juris Rn. 30; vom 21. Februar 2013 - III ZR 139/12, WM 2013, 689 - 691, juris Rn. 15), wobei diese Vermutung unabhängig davon gilt, ob das Schadensersatzbegehren auf eine vertragliche oder deliktische Anspruchsgrundlage gestützt wird (so BGH, III ZR 139/12, a.a.O., juris Rn. 15).

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 83/18
    Diese Verjährungsvorschrift ist auch auf Ansprüche wegen bürgerlich-rechtlicher Prospekthaftung im engeren Sinn entsprechend anzuwenden (st. Rspr. z.B. BGH Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, WM 2010, 262-265, juris Rn. 26 m.w.N.).

    (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, WM 2010, 262 - 265, juris Rn 23), wobei diese Vermutung in einer Beratungssituation noch nicht einmal durch den Nachweis widerlegt werden kann, der Anleger habe den Prospekt nicht ausgehändigt erhalten und gelesen (BGH, Urteil vom 8. Februar 2010 - II ZR 42/08, juris Rn. 23).

  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 83/18
    a) Sittenwidrigkeit liegt im Rahmen der Erteilung von Bestätigungsvermerken durch Wirtschaftsprüfer vor, wenn der Handelnde, der mit Rücksicht auf sein Ansehen oder seinen Beruf eine Vertrauensstellung einnimmt, bei der Erteilung des Testates in einem solchen Maße Leichtfertigkeit an den Tag gelegt hat, dass sie als Gewissenlosigkeit zu werten ist (BGH, Urteile vom 26. September 2000 - X ZR 94/98, WM 2000, 2447-2453, juris Rn. 55; vom 15. Dezember 2005 - III ZR 424/04, WM 2006, 423-427, juris, Rn. 31).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Wirtschaftsprüfer leichtfertig und gewissenlos über erkannte Bedenken hinwegsetzt, bewusst auf eine unerlässliche eigene Prüfung verzichtet oder sich grob fahrlässig der Einsicht in die Unrichtigkeit seines Bestätigungsvermerks verschließt (BGH, Urteil vom 26. September 2000, a.a.O., Rn. 55).

  • OLG Dresden, 30.06.2011 - 8 U 1603/08
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 83/18
    Es ist deshalb grundsätzlich erforderlich, dass dem Abschlussprüfer deutlich wird, dass von ihm im Drittinteresse eine besondere Leistung erwartet wird, die über die Erbringung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfung hinausgeht (BGH, a.a.O.; OLG Dresden, Urteil vom 30. Juni 2011 - 8 U 1603/08, DStR 2012, 2098-2100, juris Rn. 22).

    Entscheidend ist, dass der Abschlussprüfer - etwa durch nachlässige Ermittlungen oder gar durch "ins Blaue hinein" gemachte Angaben - eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Adressaten des Testats oder den in seinem Informationsbereich stehenden Dritten an den Tag gelegt hat, die angesichts der Bedeutung, die das Testat für deren Entschließung hatte, und der in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos bezeichnet werden muss (OLG Dresden, Urteil vom 30. Juni 2011, a.a.O., juris Rn. 31).

  • BGH, 04.06.2007 - II ZR 147/05

    "ComROAD IV"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 83/18
    Im Fall der Verkaufsprospekthaftung und der Haftung für fehlerhafte ad-hoc-Mitteilungen entspricht es der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass allein die Integrität der Willensentschließung des potenziellen Anlegers vor einer unlauteren irreführenden Beeinträchtigung geschützt wird (BGH, Urteile vom 3. März 2008 - II ZR 310/06, WM 2008, 790 - 793, juris Rn. 15; vom 4. Juni 2007 - II ZR 147/05, WM 2007, 15557 - 1560, juris Rn. 16).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 83/18
    Soweit die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 27. August 2019 lediglich pauschal behautet hat, dass der Kläger über die von ihm tatsächlich angegebenen Rückflüsse und Zinszahlungen weitere Zahlungen erhalten hat, ist dies in Ermangelung eines hinreichend konkreten Sachvortrags unbeachtlich, weil die Beklagte als Schädigerin die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des Vorteilsausgleichs trägt (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2003 - V ZR 84/01, NJW-RR 2004, 79 - 81, juris Rn. 17).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 83/18
    Dabei besteht - worauf auch die Parteien im Rahmen der Erörterung in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat hingewiesen wurden - bei der Verwendung von Emissionsprospekten eine auf der Lebenserfahrung basierende tatsächliche Vermutung dafür, dass der Prospektfehler ursächlich für den Entschluss des Anlegers zum Erwerb der Anlage ist (BGH, Urteile vom 23. April 2012 - II ZR 211/09, WM 2012, 1184, juris Rn. 30; vom 21. Februar 2013 - III ZR 139/12, WM 2013, 689 - 691, juris Rn. 15), wobei diese Vermutung unabhängig davon gilt, ob das Schadensersatzbegehren auf eine vertragliche oder deliktische Anspruchsgrundlage gestützt wird (so BGH, III ZR 139/12, a.a.O., juris Rn. 15).
  • BGH, 23.09.2014 - XI ZR 215/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anrechnung von Steuervorteilen bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 83/18
    Dies ist dann der Fall, wenn der Beweisführer ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2014 - XI ZR 215/13, BKR 2015, 339 - 343, juris Rn. 20).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 42/08

    Prospekthaftung wegen der Angabe des Aufbaus eines Vertriebs durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 83/18
    (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, WM 2010, 262 - 265, juris Rn 23), wobei diese Vermutung in einer Beratungssituation noch nicht einmal durch den Nachweis widerlegt werden kann, der Anleger habe den Prospekt nicht ausgehändigt erhalten und gelesen (BGH, Urteil vom 8. Februar 2010 - II ZR 42/08, juris Rn. 23).
  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 256/06

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 77/96

    Rückstellung bei Wandlung des Kaufvertrags

  • BGH, 22.10.2015 - III ZR 264/14

    Prospekthaftung bei treuhandvermitteltem Beitritt zu einer Filmfondsgesellschaft:

  • BFH, 20.08.2003 - I R 49/02

    Wertberichtigung einer Forderung

  • BGH, 11.11.2008 - III ZR 317/07

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers gegenüber Kapitalanlegern wegen Erteilung einer

  • BGH, 06.04.2006 - III ZR 256/04

    Umfang des Schutzbereichs der Beauftragung des Abschlussprüfers mit dem

  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04

    Ansprüche der Genussrechtserwerber gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft

  • BFH, 25.01.1996 - IV R 114/94

    1. Gewinnrealisierung bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 84/18
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - 14 U 84/18

    Schadensersatz wegen unrichtiger Erstellung eines in Anlagenprospekten

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf den Inhalt der zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren I- 14 U 83/18 und I - 14 U 97/18.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht