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   OLG Düsseldorf, 23.11.2009 - I-3 Wx 231/09   

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https://dejure.org/2009,24148
OLG Düsseldorf, 23.11.2009 - I-3 Wx 231/09 (https://dejure.org/2009,24148)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.2009 - I-3 Wx 231/09 (https://dejure.org/2009,24148)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 2009 - I-3 Wx 231/09 (https://dejure.org/2009,24148)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer ausdrücklichen Bewilligungserklärung gemäß der Grundbuchordnung (GBO) bei einschränkungslos erklärter Einigung über den Eigentumswechsel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragungsbewilligung neben Nachweis der Einigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 51 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 925; GBO §§ 19, 20
    Erfordernis einer ausdrücklichen Bewilligungserklärung nach § 19 GBO neben der Auflassung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 11.10.2007 - 8 W 353/07

    Eintragungsbewilligung: Auslegung einer Auflassungserklärung bei einer noch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2009 - 3 Wx 231/09
    Nach anderer Auffassung (OLG Stuttgart, NJW-RR 2008, 828; Demharter, GBO 26. Auflage 2008 § 20 Rdz. 2) sind grundsätzlich Einigung und Bewilligung nachzuweisen.
  • OLG Köln, 18.10.1991 - 2 Wx 20/91

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2009 - 3 Wx 231/09
    Sofern jedoch die sachenrechtliche Einigung einer Auslegung zugänglich ist, könne in der materiell-rechtlichen Erklärung auch die verfahrensrechtliche Bewilligung enthalten sein (so auch OLG Köln FG-Prax 2009, 6; NJW-RR 1992, 1043, 1044; MittRhNotK 1997, ,327 ff.).
  • BGH, 26.05.1982 - V ZB 17/80

    Auswirkung der Rücknahme eines Eintragungsantrags auf Löschungsbewilligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2009 - 3 Wx 231/09
    Die Eintragungsbewilligung könne nicht mit der materiellen Erklärung gleichgesetzt werden, weil sich Eintragungsbewilligung nach § 19 GBO und materiell-rechtliche Erklärung des Betroffenen - zum Beispiel nach § 20 GBO - begrifflich nicht deckten [vgl. BGHZ 84, 202-208 m.w.N.].
  • OLG Köln, 24.11.2008 - 2 Wx 41/08

    Anforderungen an den Nachweis der Eintragungsbewilligung im Grundbuchverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2009 - 3 Wx 231/09
    Sofern jedoch die sachenrechtliche Einigung einer Auslegung zugänglich ist, könne in der materiell-rechtlichen Erklärung auch die verfahrensrechtliche Bewilligung enthalten sein (so auch OLG Köln FG-Prax 2009, 6; NJW-RR 1992, 1043, 1044; MittRhNotK 1997, ,327 ff.).
  • OLG Hamm, 11.08.2015 - 28 U 136/14

    Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei Verteidigung gegen eine Klage auf

    Deshalb hätte es nahegelegen, den im Rechtsstreit 8 O 338/05 gestellten Klageantrag über seinen Wortlaut hinaus so zu verstehen, dass zugleich auch die Verurteilung zur Abgabe der Auflassungserklärung begehrt wurde, denn die Auflassung und die formale Eintragungsbewilligung verfolgen ohnehin ein deckungsgleiches Ziel (OLG Düsseldorf RNotZ 2010, 201; OLG Stuttgart NJW-RR 2008, 456).
  • KG, 06.04.2017 - 1 W 169/17

    Abtretung einer Buchgrundschuld: Auslegung der notariell beglaubigten

    Nach herrschender Auffassung sei in der Einigung regelmäßig die Bewilligung enthalten (OLG Düsseldorf, MittBayNot 2010, 307, 308; Munzig, in: KEHE, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 20 GBO, Rdn. 6; a.A. Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 97).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 3 Wx 242/19

    Vorläufige Eintragung eines Widerspruchs gegen die Eintragung in einem Grundbuch;

    Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Rechtskraft eines - wie hier - sich allein über die Auflassungserklärung verhaltenden Titels auch die Eintragungsbewilligung ersetzen kann, ist umstritten (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2008, 828 f; Hügel a.a.O., Rdnr. 44 und 3; Demharter a.a.O.) und würde, dies vorsorglich bemerkt, vom Senat jedenfalls nicht umstandslos bejaht (vgl. bereits Senat, RNotZ 2010, 201 f).
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