Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - I-20 U 59/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsverlangen des ausschließlichen Lizenznehmers hinsichtlich des Urheberrechts an einem Hocker; Berechtigung zur Herstellung und zum Vertrieb; Maßgeblichkeit deutschen Rechts nach dem sog. Schutzlandprinzip
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 34 Abs. 3 § 101 § 103
Der Hocker "B9" stellt ein urheberrechtsfähiges Werk dar - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZUM 2006, 326
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01
Urheberrechtsschutz des sog. "Breuer-Hockers"; Kosten des Berufungsverfahrens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 20 U 59/05
In einem Vorprozess (Urteil vom 30. April 2002, 20 U 81/01) zwischen der Beklagten und einem Drittunternehmen, welches Rechte von der B GmbH und der Stadt Dessau herleitete, hat der Senat festgestellt, dass B als Schöpfer des "B9" anzusehen ist, der Hocker als Kunstwerk urheberrechtlich geschützt ist und trotz Bs Tätigkeit für das "B" auf dieses keine Nutzungsrechte übergegangen sind.Der Hocker "B9" stellt ein urheberrechtsfähiges Werk dar, wie der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 30. April 2002 (I-20 U 81/01, Anlage K 12) - auf das wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird - ausgeführt hat und worüber die Parteien auch nicht streiten.
- BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95
Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 20 U 59/05
Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung von derjenigen, wie sie der Entscheidung des Bundesgerichtshof (GRUR 1998, 568, 570 - Beatles-Doppel-CD) zugrunde lag, in der die Berichterstattung zu einem früheren Verfahren noch nicht alle Rechtsfragen betraf, an deren öffentlicher Bekanntgabe der Verletzte ein schutzwürdiges Interesse hatte. - BGH, 08.05.2002 - I ZR 98/00
"Stadtbahnfahrzeug"; Umfang des Unterlassungsanspruchs; Berechtigtes Interesse …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 20 U 59/05
Die Voraussetzungen für eine Veröffentlichungsbefugnis liegen - jedenfalls in der Berufungsinstanz, auf die abzustellen ist (vgl. BGH GRUR 2002, 799, 801 - Stadtbahnfahrzeug) - nicht vor.
- BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79
Ablauf nationaler und internationaler Geschmacksmusterrechte - Inanspruchnahme …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 20 U 59/05
Die Verwirkung von Urheberrechten (Ähnliches gilt von Nutzungsrechten) als solchen ist der Ausnahmefall (BGH GRUR 1981, 652 - Tische und Stühle). - BGH, 13.04.2000 - I ZR 220/97
Erteilung einer Markenlizenz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 20 U 59/05
Soweit die Beklagte darauf hinweist, dass die von der Klägerin vertriebenen Stücke von dem von B geschaffenen Original abwichen, ist dies unerheblich; Gegenstand der urheberrechtlichen Lizenz war das von B geschaffene Werk in seiner Originalgestalt (vgl. für die Lizenzierung von Kennzeichenrechten BGH GRUR 2001, 54, Subway/Subwear). - BGH, 27.05.1981 - I ZR 102/79
Stahlrohrstuhl II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 20 U 59/05
5. Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass die angegriffenen Stücke den von B geschaffenen Hocker entweder identisch übernehmen oder sie jedenfalls als unfreie Bearbeitung des Originalhockers anzusehen sind (vgl. auch BGH GRUR 1981, 820 - Stahlrohrstuhl II). - BGH, 24.06.2004 - I ZR 308/01
"Regiopost/Regional Post"; Kennzeichnungskraft einer Marke
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 20 U 59/05
Die Antwort auf diese Fragen richtet sich ungeachtet der Geltung des Rechts des US-Bundesstaates New York für den Vertrag vom 01. Dezember 1968 (s. dazu näher unter 2.c)) auf Grund des sogenannten Schutzlandprinzips für die Bundesrepublik Deutschland nach deutschem Recht; nach den einschlägigen Kollisionsregeln ist das Recht des Schutzlandes u.a. dafür maßgeblich, wer Urheber und erster Inhaber des Urheberrechts ist, sowie dafür, ob dieses Recht übertragbar ist (vgl. BGHZ 152, 317 - Sender Felsberg; BGHZ 163, 380 - Spielbankaffaire; BGH WRP 2004, 1285 - Hundefigur). - BGH, 07.11.2002 - I ZR 175/00
Sender Felsberg
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 20 U 59/05
Die Antwort auf diese Fragen richtet sich ungeachtet der Geltung des Rechts des US-Bundesstaates New York für den Vertrag vom 01. Dezember 1968 (s. dazu näher unter 2.c)) auf Grund des sogenannten Schutzlandprinzips für die Bundesrepublik Deutschland nach deutschem Recht; nach den einschlägigen Kollisionsregeln ist das Recht des Schutzlandes u.a. dafür maßgeblich, wer Urheber und erster Inhaber des Urheberrechts ist, sowie dafür, ob dieses Recht übertragbar ist (vgl. BGHZ 152, 317 - Sender Felsberg; BGHZ 163, 380 - Spielbankaffaire; BGH WRP 2004, 1285 - Hundefigur).
- LG Hamburg, 02.01.2009 - 308 O 255/07
Deutscher Urheberrecht: Verletzung des Verbreitungsrechts durch öffentliches …
Aufgrund der diesbezüglichen Darlegungen der Klägerin und den Feststellungen in anderen Gerichtsurteilen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2006, BeckRS 2006 01602) hat die Kammer daher keine Zweifel an der Urheberschaft B.Dies ist aber auch nach New Yorker Recht nicht erforderlich, wenn der entsprechende Wille sich anderweit eindeutig aus dem Vertrag ergibt (vgl. Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.01.2006, Geschäftsnr. 20 U 59/05, BeckRS 2006 016).
a) Der Rechtserwerb begann mit Rechtseinräumungen durch M. B. persönlich, wobei die jeweiligen Verträge ebenfalls dem Vertragsstatut des Staates New York unterliegen ((vgl. Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.01.2006, Geschäftsnr. 20 U 59/05, BeckRS 2006 016).
20 U 59/05 (BeckRS 2006 016) überein, dem dieselben Verträge und Fragestellungen zugrundeliegen, und auf dessen Begründung ergänzend Bezug genommen wird.
- LG Hamburg, 20.03.2007 - 308 O 172/07
Urheberrechtsschutz: Schutzrechtsverletzung durch Anbieten eines …
20 U 59/05, abgedruckt bei BeckRS 2006 01602, Bezug genommen.20 U 59/05.