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   OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - I-10 W 6/08   

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https://dejure.org/2008,3847
OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - I-10 W 6/08 (https://dejure.org/2008,3847)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.01.2008 - I-10 W 6/08 (https://dejure.org/2008,3847)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - I-10 W 6/08 (https://dejure.org/2008,3847)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GKG § 41 Abs. 1; ; GKG § 41 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 41 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 68 Abs. 1; ; ZPO § 6; ; ZPO § 8; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b; ; RVG § 32 Abs. 1; ; RVG § 32 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Miet- und Pachtverhältnis: Gebührenvorschrift des § 41 GKG lex specialis gegenüber § 8 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwert einer Räumungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert einer Räumungsklage (IMR 2008, 434)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1115
  • NZM 2008, 542
  • ZMR 2008, 364
  • WM 2008, 160
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.2006 - XII ZR 134/03

    Gebührenstreitwert von Mietstreitigkeiten bei Streit über das Bestehen oder die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 10 W 6/08
    Die Vorschrift gilt nur für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelwert sowie den Wert der Beschwer, nicht aber für den Gebührenstreitwert, bei dem § 41 GKG vorgeht (BGH, NZM 2006, 378).
  • BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66

    Gebührenwert bei Räumungsklagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 10 W 6/08
    Im Hinblick auf ihren sozialen Schutzgedanken, Mietstreitigkeiten zu verbilligen, ist diese Vorschrift weit auszulegen und auch auf den Fall anzuwenden, dass sich der Beklagte - wie hier der Beklagte zu 2) - gegenüber der auf Eigentum gestützten Räumungsklage auf ein vom Kläger bestrittenes Mietverhältnis beruft; denn auch in diesem Fall muss das Gericht über das Bestehen eines Mietverhältnisses entscheiden (vgl. BGHZ 48, 177 zu § 12 GKG a.F.; OLG Bamberg, JurBüro 1992, 625 zu § 16 GKG a.F.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, § 41 RdNr. 13 m.w.N.; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 41 GKG, RdNr. 28; Meyer GKG, 9. Aufl., § 41, Rdnr. 11).
  • OLG Bamberg, 09.03.1992 - 3 W 18/92

    Streitwertfestsetzung bei einer Klage auf Herausgabe eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 10 W 6/08
    Im Hinblick auf ihren sozialen Schutzgedanken, Mietstreitigkeiten zu verbilligen, ist diese Vorschrift weit auszulegen und auch auf den Fall anzuwenden, dass sich der Beklagte - wie hier der Beklagte zu 2) - gegenüber der auf Eigentum gestützten Räumungsklage auf ein vom Kläger bestrittenes Mietverhältnis beruft; denn auch in diesem Fall muss das Gericht über das Bestehen eines Mietverhältnisses entscheiden (vgl. BGHZ 48, 177 zu § 12 GKG a.F.; OLG Bamberg, JurBüro 1992, 625 zu § 16 GKG a.F.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, § 41 RdNr. 13 m.w.N.; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 41 GKG, RdNr. 28; Meyer GKG, 9. Aufl., § 41, Rdnr. 11).
  • OLG Koblenz, 01.07.2013 - 3 W 316/13

    Streitwertfestsetzung: Gebührenstreitwert einer auf Eigentum gestützten

    Bei einer Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung richtet sich der Gebührenstreitwert auch dann nach § 41 GKG, wenn der Kläger Ansprüche aus Eigentum geltend macht, der Beklagte sich auf eine Miet- oder Nutzungsverhältnis beruft (in Anknüpfung an OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Februar 2009, 10 U 160/08, OLGR 2009.341 ff., Beschluss vom 24. Januar 2008, I-10 W 6/08, WM 2008, 160 = NJW-RR 2008, 1115 = ZMR 2008, 364 = NZM 2008, 542 f.; Anschluss OLG Köln, Beschluss vom 06. Dezember 2002, 11 W 80/02; in Abgrenzung zu OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2010, 13 W 67/09).

    Es ist unerheblich, ob der Kläger seine Klage auf sein Eigentum oder eine andere Anspruchsgrundlage stützt, sofern sich der Beklagte auf das Bestehen eines Miet-, Pacht oder Nutzungsverhältnisses beruft (Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, § 41GKG Rn. 5 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2009 - 10 U 160/08 - OLGR 2009.341 ff., Beschluss vom 24.01.2008 - I-10 W 6/08, 10 W 6/08 - WM 2008, 160 = NJW-RR 2008, 1115 = ZMR 2008, 364 = NZM 2008, 542 f.; OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2002 - 11 W 80/02 zu § 16 KGK a.F. m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 W 59/11

    Verfahrensrecht - Mietrecht: Welcher Streitwert bei Räumungsklage?

    Wird die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und dieser Anspruch auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses gestützt, ist ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend, § 41 Abs. 2 S. 2 GKG (Senat, BeckRS 2011, 01435; BeckRS 2010, 23600; vgl. ferner OLG Düsseldorf [10. ZS.] ZMR 2008 364; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn. 3542 und 3556; Anders/Gehle, Streitwert-Lexikon, 3. Aufl., Stichw.
  • VGH Bayern, 17.09.2021 - 15 C 21.1901

    Gegenstandswert des Antrags auf Vollstreckung einer vergleichsweise übernommenen

    Damit ging es ihr im Rahmen dieses Prozesses, in dem der aus ihrer Sicht zu vollstreckende Vergleich zustande kam, nicht ausschließlich um ihre Rechtspositionen aus einem abzuwickelnden Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses i.S. von § 41 Abs. 2 Satz 1 GKG, vielmehr hat sie auf die Räumung des Dükers auch aus einem anderen Rechtsgrund (Eigentum, ergänzend auch Beeinträchtigung ihrer Verwaltungsaufgaben) Wert gelegt, § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG (vgl. Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl. 2021, zu § 25 RVG Rn. 16, 17; Hoppe in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, zu § 25 RVG Rn.16, 17; OLG Düsseldorf, B.v. 24.1.2008 - I-10 W 6/08 u.a. - NJW-RR 2008, 1115 = juris Rn. 3; KG Berlin, B.v. 13.10.2010 - 12 W 28/10 - juris Rn. 1; vgl. auch KG Berlin, B.v. 19.11.2012 - 8 W 80/12 - juris Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08

    Räumungsanspruch des Insolvenzverwalters hinsichtlich eines Grundstücks nach

    Der Gebührenstreitwert ist auch dann nach § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG festzusetzen, wenn sich der Beklagte gegenüber der auf Eigentum gestützten Räumungsklage auf ein vom Kläger bestrittenes Miet- oder Pachtverhältnis beruft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.1.2008, WM 2008, 160 = ZMR 2008, 364 - I-10 W 6/08).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 24 W 68/10

    Streitwert einer Räumungsklage

    Wird nämlich die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und wird dieser Anspruch nicht nur auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses, sondern auch auf eine andere Anspruchsgrundlage gestützt, ist ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend, § 41 Abs. 2 S. 2 GKG (vgl. OLG Düsseldorf [10. ZS.] ZMR 2008 364; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn. 3542 und 3556; Anders/Gehle, Streitwert-Lexikon, 3. Aufl., Stichw.
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