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   OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V)   

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OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V) (https://dejure.org/2010,2577)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V) (https://dejure.org/2010,2577)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09 (V) (https://dejure.org/2010,2577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Anwendung der ARegV auf die Bestimmung der Erlösobergrenzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Erlösobergrenze des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes durch die Bundesnetzagentur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09

    Energierechtliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 166/09
    Höhere Beschaffungskosten können daher in der ersten Regulierungsperiode - sofern die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen - nur zu einer der vom Verordnungsgeber abschließend vorgesehenen Korrekturmöglichkeiten führen (ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 18 BA; s. dazu auch Schneider IR 2009, 170, 171).

    Nach Auffassung des Senats stellt die Härtefallregelung des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV eine Auffangregelung dar, die grundsätzlich dann eingreifen muss, wenn die übrigen vom Verordnungsgeber vorgesehenen Anpassungsmöglichkeiten nicht einschlägig oder ausreichend sind, und die Beibehaltung der festgesetzten Erlösobergrenze andernfalls zu einer unzumutbaren Härte führen würde (a.a. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Az. Kart W 2/09, S. 8 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 17; OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, Az. 1 W 1/09 (EnWG), S. 17).

    Regelungen zum - generellen sektoralen oder gesamtwirtschaftlichen - Produktivitätsfortschritt sind letztlich solche der allgemeinen Geldwertentwicklung (ebenso OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 29 ff.; 202 EnWG 19/09, S. 9 ff.; [Fehlzitat korrigiert]; a.A. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12.01.2010, Az. Kart W 1/09, S. 10 f.; Kart W 3/09, S. 14 f.; Kart W 4/09, S. 12 f.; Kart W 7/09, S. 14 f.).

    Die Vorgaben des § 21a Abs. 5 Satz 1 und § 21a Abs. 4 Satz 6 EnWG finden auf ihn schon deshalb keine Anwendung (ebenso OLG Stuttgart, a.a.O.; Az. 202 EnWG 3/09, S. 31; 202 EnWG 19/09, S. 14; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, Az. 1 W 6/09 (EnWG), zitiert nach juris, Rn 52, 58 ff.).

    Der Einwand, das aus § 21a Abs. 5 Satz 5 abgeleitete Erfordernis der Methodenrobustheit sei bei der Festlegung der in § 9 Abs. 2 ARegV normierten Werte nicht eingehalten worden, geht schon deshalb ins Leere, weil auch Satz 5 sich nach seiner systematischen Stellung ausschließlich auf Effizienzvorgaben bezieht (ebenso OLG Stuttgart, a.a.O., Az. 202 EnWG 3/09, S. 32 BA; 202 EnWG 19/09, S. 14 BA).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 19/09

    Regulierung des Entgelts für den Netzzugang: Festlegung der Erlösobergrenze im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 166/09
    Regelungen zum - generellen sektoralen oder gesamtwirtschaftlichen - Produktivitätsfortschritt sind letztlich solche der allgemeinen Geldwertentwicklung (ebenso OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 29 ff.; 202 EnWG 19/09, S. 9 ff.; [Fehlzitat korrigiert]; a.A. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12.01.2010, Az. Kart W 1/09, S. 10 f.; Kart W 3/09, S. 14 f.; Kart W 4/09, S. 12 f.; Kart W 7/09, S. 14 f.).

    Die Vorgaben des § 21a Abs. 5 Satz 1 und § 21a Abs. 4 Satz 6 EnWG finden auf ihn schon deshalb keine Anwendung (ebenso OLG Stuttgart, a.a.O.; Az. 202 EnWG 3/09, S. 31; 202 EnWG 19/09, S. 14; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, Az. 1 W 6/09 (EnWG), zitiert nach juris, Rn 52, 58 ff.).

    Der Einwand, das aus § 21a Abs. 5 Satz 5 abgeleitete Erfordernis der Methodenrobustheit sei bei der Festlegung der in § 9 Abs. 2 ARegV normierten Werte nicht eingehalten worden, geht schon deshalb ins Leere, weil auch Satz 5 sich nach seiner systematischen Stellung ausschließlich auf Effizienzvorgaben bezieht (ebenso OLG Stuttgart, a.a.O., Az. 202 EnWG 3/09, S. 32 BA; 202 EnWG 19/09, S. 14 BA).

  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 7/09

    Ansatz eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors im Rahmen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 166/09
    Andernfalls käme es faktisch zu einem nachträglichen (Teil-)Genehmigungsverfahren, womit von einer Grundvoraussetzung, dem einheitlichen Ausgangsniveau, Abstand genommen würde (vgl. auch OLG Stuttgart, a.a.O., S. 9; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Az. Kart W 7/09, RN 36 ff., zitiert nach juris; a.A. Rosin RdE 2009, 37, 40).

    Regelungen zum - generellen sektoralen oder gesamtwirtschaftlichen - Produktivitätsfortschritt sind letztlich solche der allgemeinen Geldwertentwicklung (ebenso OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 29 ff.; 202 EnWG 19/09, S. 9 ff.; [Fehlzitat korrigiert]; a.A. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12.01.2010, Az. Kart W 1/09, S. 10 f.; Kart W 3/09, S. 14 f.; Kart W 4/09, S. 12 f.; Kart W 7/09, S. 14 f.).

  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09

    Berücksichtigung eines pauschalierten Investitionsfaktors im vereinfachten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 166/09
    Dass die Regulierungsbehörde mit Blick auf höchstrichterliche Grundsatzentscheidungen und die von ihr abgegebene Gleichbehandlungszusage verpflichtet sein könnte, auch eine bestandskräftige Entgeltgenehmigung nach den Grundsätzen der §§ 48, 49 VwVfG nachträglich abzuändern, rechtfertigt ebenfalls keine andere Beurteilung (s. dazu auch OLG Stuttgart, a.a.O., S. 19; OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, Az. 1 W 6/09 (EnWG), Rn 42, zitiert nach juris).

    Die Vorgaben des § 21a Abs. 5 Satz 1 und § 21a Abs. 4 Satz 6 EnWG finden auf ihn schon deshalb keine Anwendung (ebenso OLG Stuttgart, a.a.O.; Az. 202 EnWG 3/09, S. 31; 202 EnWG 19/09, S. 14; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, Az. 1 W 6/09 (EnWG), zitiert nach juris, Rn 52, 58 ff.).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07

    Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 166/09
    Sie sollen gewährleisten, dass auch in Ausnahmefällen, die wegen ihrer atypischen Ausgestaltung nicht im Einzelnen vorhersehbar sind und sich deshalb nicht mit abstrakten Merkmalen erfassen lassen, ein Ergebnis erzielt wird, das dem Normergebnis in seiner grundsätzlichen Zielrichtung gleichwertig ist (BVerwGE 90, 202, 208; vgl. auch zu einer ungeschriebenen Härtefallregelung BGH, Beschluss des Kartellsenats vom 14.08.2008, KVR 35/07 "Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße", Rn 51 ff.).

    (s. zu § 6 Abs. 6 StromNEV: BGH, Beschluss des Kartellsenats vom 14.08.2008, KVR 35/07 "Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße", Rn 51; zur ARegV: Schneider, IR 2009, 194, 197).

  • BGH, 03.03.2009 - EnVR 79/07

    SWU Netze

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 166/09
    Daneben besteht gem. § 26 Abs. 2 VwVfG allerdings eine Mitwirkungslast der Betroffenen, die im Rahmen dessen zu der Ermittlung des Sachverhalts insbesondere durch Angabe der notwendigen Tatsachen und Beweismittel beizutragen hat (BGH, Beschluss vom 3. März 2009, EnVR 79/07, S. 9 BA).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76

    Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 166/09
    Bei seiner verordnungsgeberischen Entscheidung handelt es sich um ein sachverständiges Urteil mit prognostischer Tendenz und Elementen des Wertens, Bewertens und Abwägens (vgl. nur: BVerfGE 40, 352, 355; BVerwGE 18, 336; 60, 25, 45; 56, 31, 47; BayVerfGH VerwRspr. 1981, 257, 264 f.).
  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 3/09

    Netzentgelte: Ermittlung der Erlösobergrenze im vereinfachten Verfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 166/09
    Regelungen zum - generellen sektoralen oder gesamtwirtschaftlichen - Produktivitätsfortschritt sind letztlich solche der allgemeinen Geldwertentwicklung (ebenso OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 29 ff.; 202 EnWG 19/09, S. 9 ff.; [Fehlzitat korrigiert]; a.A. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12.01.2010, Az. Kart W 1/09, S. 10 f.; Kart W 3/09, S. 14 f.; Kart W 4/09, S. 12 f.; Kart W 7/09, S. 14 f.).
  • BVerfG, 06.11.1975 - 1 BvR 358/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vergabe von Studienplätzen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 166/09
    Bei seiner verordnungsgeberischen Entscheidung handelt es sich um ein sachverständiges Urteil mit prognostischer Tendenz und Elementen des Wertens, Bewertens und Abwägens (vgl. nur: BVerfGE 40, 352, 355; BVerwGE 18, 336; 60, 25, 45; 56, 31, 47; BayVerfGH VerwRspr. 1981, 257, 264 f.).
  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 1/09

    Netzentgelte: (Nicht-)Berücksichtigung der Kostensteigerung für die Beschaffung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 166/09
    Regelungen zum - generellen sektoralen oder gesamtwirtschaftlichen - Produktivitätsfortschritt sind letztlich solche der allgemeinen Geldwertentwicklung (ebenso OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 29 ff.; 202 EnWG 19/09, S. 9 ff.; [Fehlzitat korrigiert]; a.A. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12.01.2010, Az. Kart W 1/09, S. 10 f.; Kart W 3/09, S. 14 f.; Kart W 4/09, S. 12 f.; Kart W 7/09, S. 14 f.).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 8.63

    Rechtsgrundlage für die Erteilung von Bezugsgenehmigungen im Interzonenhandel -

  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 4/09

    Netzentgelte: Erlösobergrenze im vereinfachten Verfahren; Ermächtigungsgrundlage

  • VerfGH Bayern, 29.10.1980 - 2-VII-78
  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 2/09

    Anreizregulierung für Stromnetzbetreiber: Festsetzung der Erlösobergrenze im

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen

  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1750/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Langzeitstudiengebühren in

  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 1/09

    Bestimmung des Ausgangsniveaus und Ausgleich von Mehr- oder Mindererlösen in

  • OLG München, 25.11.2010 - Kart 17/09

    Gasnetzentgeltregulierung: Berücksichtigung von Erlösen aus der Auflösung von

    Aus dem Wortlaut des § 6 Abs. 2 ARegV, der der Regulierungsbehörde vorgibt, dass das Ergebnis der Kostenprüfung der letzten Entgeltgenehmigung heranzuziehen ist, folgt, dass die Regulierungsbehörde dies keiner weiteren Überprüfung unterziehen soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 47; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 200/09 (V), juris, Tz. 38; OLG Koblenz, Beschluss vom 19.08.2010 - W 91/09 Kart = Anlage BG 6, BA S. 15; a. M. SchlHOLG, Beschluss vom 25.03.2010 - 16 Kart 51/09, juris, Tz. 30).

    Vor dem Hintergrund, dass mit diesen Regelungen zum einen eine möglichst einheitliche Datenbasis und die Vermeidung erneuter Kostenprüfungen sichergestellt werden sollte, ist das Ergebnis der Kostenprüfung aus der letzten § 23 a EnWG-Genehmigung in unveränderter Form für die Bestimmung der Erlösobergrenze in der ersten Regulierungsperiode zu übernehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 47; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 51/09 (V), juris, Tz. 48).

    Andernfalls käme es faktisch zu einem nachträglichen (Teil-) Genehmigungsverfahren, womit von einer Grundvoraussetzung, dem einheitlichen Ausgangsniveau, Abstand genommen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 47; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010 - Kart W 7/09, juris, Tz. 34 ff).

    Daraus lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass das nach § 6 Abs. 2 ARegV zugrunde zu legende Ergebnis der Kostenprüfung durch nachträgliche Erkenntnisse aus Gerichtsverfahren, an denen die Betroffene nicht beteiligt war, zu modifizieren wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 48; OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2010 - 13 VA 25/09, juris, Tz. 22).

    Der sektorale Produktivitätsfaktor korrigiert damit den Verbraucherpreisgesamtindex des § 8 ARegV, um eine angemessene Geldwertentwicklung der spezifischen Branche zu erfassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 106, m. w. N.).

    Daher legt § 9 Abs. 1 ARegV fest, dass der sektorale Produktivitätsfortschritt aus der Abweichung des netzwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritts vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt und der gesamtwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung von der netzwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung zu ermitteln ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 106).

    bb) § 21 a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EnWG enthält eine hinreichende gesetzliche Verordnungsermächtigungsgrundlage für die Einführung eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors, weshalb gegen die Regelung des § 9 ARegV auch im Hinblick auf Art. 80 GG keine Wirksamkeitsbedenken bestehen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 108 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 200/09 (V), juris, Tz. 94 ff; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010 - 202 EnWG 19/09, juris, Tz. 44 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09, juris, Tz. 67 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.06.2010 - 11 W 3/09 (Kart), juris, Tz. 39 ff.; SchlHOLG, Beschluss vom 25.03.2010 - 16 Kart 34/09, juris, Tz. 61 ff; Thüringer OLG, Beschluss vom 21.07.2010 - 2 Kart 11/09, juris, Tz. 52 ff; OLG Koblenz, Beschluss vom 19.08.2010 - W 91/09 Kart = Anlage BG 6, BA S. 25 ff; a. M. OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2010 - 13 VA 23/09, juris, Tz. 17 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010 - Kart W 7/09, juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.11.2009 - 1 W 6/09 (EnWG), juris, Tz. 52 ff.).

    Bei der Entscheidung des Verordnungsgebers handelt es sich um ein sachverständiges Urteil mit prognostischer Tendenz und Elementen des Wertens, Bewertens und Abwägens (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 109 m. w. N.).

    In materieller Hinsicht darf er von dem Gestaltungspielraum nur zweckentsprechend Gebrauch machen und muss sich in den Grenzen bewegen, die ihm durch das höherrangige Recht, insbesondere das Verfassungsrecht gezogen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 109).

    Von dieser Ermächtigung hat der Verordnungsgeber - sachgerecht - Gebrauch gemacht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 112).

    Regelungen zum - generellen sektoralen oder gesamtwirtschaftlichen - Produktivitätsfortschritt sind letztlich solche der allgemeinen Geldwertentwicklung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 112 m. w. N.).

    Die Vorgaben des § 21 a Abs. 5 Satz 1 und § 21 a Abs. 4 Satz 6 EnWG finden auf ihn schon deshalb keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 113 m. w. N.).

    Letztlich kommt dies auch in der Regulierungsformel (Anlage 1 zu § 7 ARegV) zum Ausdruck, mit der die Erlösobergrenze bestimmt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 114).

    Der Einwand, das aus § 21 a Abs. 5 Satz 5 EnWG abgeleitete Erfordernis der Methodenrobustheit sei bei der Festlegung der in § 9 Abs. 2 ARegV normierten Werte nicht eingehalten worden, geht schon deshalb ins Leere, weil § 21 a Abs. 5 Satz 5 EnWG sich nach seiner systematischen Stellung ausschließlich auf Effizienzvorgaben bezieht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 115).

    Die Einschätzung des Verordnungsgebers, inwieweit in Gasnetzen als monopolistisch strukturierten Wirtschaftsbereichen bei der Simulation von Wettbewerb durch Einführung einer Anreizregulierung höhere Produktivitätssteigerungen zu realisieren sind als in wettbewerblich organisierten Märkten, ist angesichts ihres prognostischen Charakters gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 115).

    Letzterer bewirkt also keine Absenkung, sondern nur einen schwächeren Anstieg der allgemeinen Geldwertentwicklung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 119).

  • OLG München, 02.09.2010 - Kart 5/09

    Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang Gas: Anpassung der Erlösobergrenze in

    Aus dem Wortlaut des § 6 Abs. 2 ARegV, der der Regulierungsbehörde vorgibt, dass das Ergebnis der Kostenprüfung der letzten Entgeltgenehmigung heranzuziehen ist, folgt, dass die Regulierungsbehörde dies keiner weiteren Überprüfung unterziehen soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 47; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 200/09 (V), juris, Tz. 37; a. M. SchlHOLG, Beschluss vom 25.03.2010 - 16 Kart 51/09, juris, Tz. 30).

    Vor dem Hintergrund, dass mit diesen Regelungen zum einen eine möglichst einheitliche Datenbasis und die Vermeidung erneuter Kostenprüfungen sichergestellt werden sollte, ist das Ergebnis der Kostenprüfung aus der letzten § 23 a EnWG-Genehmigung in unveränderter Form für die Bestimmung der Erlösobergrenze in der ersten Regulierungsperiode zu übernehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 47; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 51/09 (V), juris, Tz. 48).

    Andernfalls käme es faktisch zu einem nachträglichen (Teil-)Genehmigungsverfahren, womit von einer Grundvoraussetzung, dem einheitlichen Ausgangsniveau, Abstand genommen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 47; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010 - Kart W 7/09, juris, Tz. 34 ff).

    Daraus lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass das nach § 34 Abs. 3 Satz 2 ARegV zugrunde zu legende Ergebnis der Kostenprüfung durch nachträgliche Erkenntnisse aus Gerichtsverfahren, an denen die Betroffene nicht beteiligt war, zu modifizieren wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 48).

    Der sektorale Produktivitätsfaktor korrigiert damit den Verbraucherpreisgesamtindex des § 8 ARegV, um eine angemessene Geldwertentwicklung der spezifischen Branche zu erfassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 106, m. w. N.).

    Daher legt § 9 Absatz 1 ARegV fest, dass der sektorale Produktivitätsfortschritt aus der Abweichung des netzwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritts vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt und der gesamtwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung von der netzwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung zu ermitteln ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 106).

    bb) § 21 a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EnWG enthält eine hinreichende gesetzliche Verordnungsermächtigungsgrundlage für die Einführung eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors, weshalb gegen die Regelung des § 9 ARegV auch im Hinblick auf Art. 80 GG keine Wirksamkeitsbedenken bestehen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 108 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 200/09 (V), juris, Tz. 94 ff; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010 - 202 EnWG 19/09, juris, Tz.

    Bei der Entscheidung des Verordnungsgebers handelt es sich um ein sachverständiges Urteil mit prognostischer Tendenz und Elementen des Wertens, Bewertens und Abwägens (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 109 m. w. N.).

    In materieller Hinsicht darf er von dem Gestaltungspielraum nur zweckentsprechend Gebrauch machen und muss sich in den Grenzen bewegen, die ihm durch das höherrangige Recht, insbesondere das Verfassungsrecht gezogen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 109).

    Von dieser Ermächtigung hat der Verordnungsgeber - sachgerecht - Gebrauch gemacht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 112).

    Regelungen zum - generellen sektoralen oder gesamtwirtschaftlichen - Produktivitätsfortschritt sind letztlich solche der allgemeinen Geldwertentwicklung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 112 m. w. N.) Mit der generellen sektoralen Produktivitätssteigerungsrate hat der Verordnungsgeber lediglich die im Verbraucherpreisindex abgebildete gesamtwirtschaftliche Produktivitätsentwicklung korrigiert und auf diese Weise den Ausgleich der allgemeinen Geldentwertung sachgerecht ausgestaltet.

    Die Vorgaben des § 21 a Abs. 5 Satz 1 und § 21 a Abs. 4 Satz 6 EnWG finden auf ihn schon deshalb keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 113 m. w. N.).

    Letztlich kommt dies auch in der Regulierungsformel (Anlage 1 zu § 7 ARegV) zum Ausdruck, mit der die Erlösobergrenze bestimmt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 114).

    Der Einwand, das aus § 21 a Abs. 5 Satz 5 EnWG abgeleitete Erfordernis der Methodenrobustheit sei bei der Festlegung der in § 9 Abs. 2 ARegV normierten Werte nicht eingehalten worden, geht schon deshalb ins Leere, weil § 21 a Abs. 5 Satz 5 EnWG sich nach seiner systematischen Stellung ausschließlich auf Effizienzvorgaben bezieht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 115).

    Die Einschätzung des Verordnungsgebers, inwieweit in Gasnetzen als monopolistisch strukturierten Wirtschaftsbereichen bei der Simulation von Wettbewerb durch Einführung einer Anreizregulierung höhere Produktivitätssteigerungen zu realisieren sind als in wettbewerblich organisierten Märkten, ist angesichts ihres prognostischen Charakters gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 115).

    Letzterer bewirkt also keine Absenkung, sondern nur einen schwächeren Anstieg der allgemeinen Geldwertentwicklung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2010 - VI-3 Kart 166/09 (V), juris, Tz. 119).

  • OLG Koblenz, 19.08.2010 - W 91/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode;

    Dieses Ziel lässt sich aber allein durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides nicht verwirklichen, so dass ein berechtigtes Interesse an einer höheren Festlegung der Erlösobergrenzen gegeben ist (so auch OLG Stuttgart 202 EnWG 19/09, Beschluss vom 21.1.2010; OLG Frankfurt 11 W 3/09, Beschluss vom 8.6.2010; vgl. auch, die Zulässigkeit einer Bescheidungsbeschwerde ohne Begründung voraussetzend, OLG Düsseldorf VI-3 Kart 166/09 und 65/09, Beschlüsse vom 24.03.2010 und vom 05.05.2010).

    Ersichtlich sollten eine möglichst einheitliche Datenbasis für den Effizienvergleich und die Vermeidung erneuter Kostenprüfungen sichergestellt werden (vgl. auch OLG Düsseldorf VI-3 Kart 166/09, Beschluss vom 24.03.2010, ZNER 2010, 277 ff.; OLG Stuttgart, ZNER 2010, 294 ff. OLG Brandenburg Kart.

    Ergänzend kann auch auf die Darlegungen des OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 24.03.2010 (aaO.) Bezug genommen werden, denen sich der erkennende Senat anschließt.

  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 23/09

    Anpassung der Erlösobergrenzen wegen gestiegener Kosten für Verlustenergie;

    Mit dem sektoralen Produktivitätsfaktor des § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in § 21 a Abs. 6 Satz 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.; a. A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 63 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 48 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 103 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09 (Kart), derzeit noch nicht veröffentlicht).

    Eine Anpassung der Erlösobergrenze kann daher nur während der laufenden Regulierungsperiode in Betracht kommen, nicht aber bereits für das erste Jahr der ersten Regulierungsperiode (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 68; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009, 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 40; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 27 f.; a. A.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI - 3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 81 f.).

  • OLG Celle, 25.11.2010 - 13 VA 10/09

    Rechtmäßigkeit des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors; Begriff des

    Mit dem sektoralen Produktivitätsfaktor des § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in § 21 a Abs. 6 Satz 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.; a. A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 63 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 48 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 103 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09 (Kart), zitiert nach juris, Tz. 39).

    Eine Anpassung der Erlösobergrenze kann mithin nur während der laufenden Regulierungsperiode in Betracht kommen, nicht aber bereits für das erste Jahr der ersten Regulierungsperiode (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 68; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009, 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 40; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 27 f.; a. A.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI - 3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 81 f.).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 184/09

    Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und

    Der Senat hat dazu in seinen Beschlüssen vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09 (V) und VI-3 Kart 200/09 (V) - Folgendes grundsätzlich ausgeführt:.
  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 9/09

    Anpassung der Erlösobergrenzen wegen gestiegener Kosten für Verlustenergie;

    Eine Anpassung der Erlösobergrenze kann mithin nur während der laufenden Regulierungsperiode in Betracht kommen, nicht aber bereits für das erste Jahr der ersten Regulierungsperiode (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 68; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009, 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 40; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 -202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 27 f.; a. A.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI - 3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 81 f.).

    Mit dem sektoralen Produktivitätsfaktor des § 9 ARegV hat der Verordnungsgeber ein Element eingeführt, das von der Ermächtigungsgrundlage des Gesetzgebers in § 21 a Abs. 6 S. 1 EnWG nicht gedeckt ist (ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 53 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 51 f.; a. A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 63 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 48 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 103 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09 (Kart), derzeit noch nicht veröffentlicht).

  • OLG Stuttgart, 07.04.2016 - 201 Kart 12/14

    Energierecht: Darlegungs- und Beweislast im Verfahren der Überprüfung der

    Der Verordnungsgeber habe sich bewusst für eine einheitliche, einfache Regelung und gegen Risikozuschläge entschieden, um netzbetreiberspezifische Risikobewertungen zu vermeiden (BR-Drs. 447/13 vom 29.05.2013, Abschnitt A, S. 2; und daselbst (Beschluss) S. 27; zum Gestaltungsspielraum BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - EnVR 16/10, Tz. 27, 31 - Gemeindewerke Schutterwald; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 19/09, bei juris Rz. 69 ff, 74; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09 [V], bei juris Rz. 109, m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 02. September 2010 - Kart 5/09, bei juris Rz. 42; u.a.; Säcker in Berl.Komm EnWG, 3. Aufl. 2014, § 21 Rn. 60, 161 BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015, EnVR 39/13, Tz. 22).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2011 - 3 Kart 185/09
    Der Senat hat dazu in seinen Beschlüssen vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09 (V) und VI-3 Kart 200/09 (V) - Folgendes grundsätzlich ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 182/09

    Feststellung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenzen eines Netzbetreibers im

    Der Senat hat dazu in seinen Beschlüssen vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 166/09 (V) und VI-3 Kart 200/09 (V) - folgendes ausgeführt:.
  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 25/09

    Anpassung der Erlösobergrenzen wegen gestiegener Kosten für Verlustenergie;

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - 3 Kart 206/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für den Betrieb eines Stromverteilernetzes

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Kart 205/09

    Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Netzanschlusskostenbeiträgen;

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Kart 78/09

    Bestimmung der Erlösobergrenzen bei einem Betreiber eines Gasverteilernetzes;

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - 3 Kart 65/09

    Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode;

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 112/09

    Anspruch des Betreibers eines Elektirzitätsverteilernetzes auf Anpassung des

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - 3 Kart 227/09

    Bestimmung der Erlösobergrenzen von zwei Elektrizitätsverteilernetzen durch die

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2010 - 3 Kart 209/09

    Beschwerde des Betreibers eines Stromverteilernetzes gegen die Festsetzung der

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