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   OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - I-3 Wx 30/15   

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https://dejure.org/2015,9217
OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - I-3 Wx 30/15 (https://dejure.org/2015,9217)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2015 - I-3 Wx 30/15 (https://dejure.org/2015,9217)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2015 - I-3 Wx 30/15 (https://dejure.org/2015,9217)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftswert eines Verfahrens zur Erteilung eines Erbscheins

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftswert eines Verfahrens zur Erteilung eines Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Geldern - 26 VI 406/12
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - I-3 Wx 30/15

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 182
  • FamRZ 2015, 1828
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11

    Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei Einholung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 3 Wx 30/15
    Schließlich nötigt die von der Beteiligten zu 2. angesprochene obergerichtliche Rechtsprechung (SchlHolstOLG FamRZ 2013, S. 719 ff.) zu keiner abweichenden Beurteilung.
  • OLG Schleswig, 16.10.2014 - 3 Wx 104/13

    Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 3 Wx 30/15
    Nach heutiger Gesetzeslage, §§ 61 Abs. 1 Satz 1, 40 Abs. 1 GNotKG, kann auch nicht - mehr - darauf abgestellt werden, welches wirtschaftliche Ziel ein Antragsteller oder Beschwerdeführer für sich im Ergebnis erreichen möchte (SchlHolstOLG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 in Sachen 3 Wx 104/13).
  • KG, 31.05.2011 - 1 W 278/11

    Nachlasssache: Zuständigkeit für die Kostenentscheidung bei Rücknahme einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 3 Wx 30/15
    Ob im Falle der Zurücknahme eines Rechtsmittels - wie hier - die Kostenentscheidung nach § 84 FamFG oder nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG zu treffen ist, wird nicht einheitlich beantwortet, wenngleich sich die überwiegende Meinung für die erstgenannte Möglichkeit ausspricht (zum Meinungsstand: KG FGPrax 2011, S. 207; OLG Frankfurt FamRZ 2014, S. 688 f.; Keidel-Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 84 Rdnr. 19).
  • OLG Hamm, 05.08.2015 - 15 W 341/14

    Berechnung des Nachlasswerts im Verfahren der Beschwerde gegen die Erteilung

    Der Senat vermag in diesem Punkt der gegenteiligen Auffassung des OLG Schleswig (FGPrax 2015, 93) sowie des OLG Düsseldorf (ErbR 2015, 383) nicht zu folgen.
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2015 - 11 Wx 123/14

    Erbscheinsverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments;

    Auch im Beschwerdeverfahren gilt die Wertvorschrift des § 40 GNotKG; maßgeblich ist daher der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls und nicht - wie noch unter Geltung der KostO - das wirtschaftliche Ziel des Beschwerdeführers (OLG Schleswig, FGPrax 2015, 93; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2015 - 3 Wx 30/15, juris Rn. 9).
  • KG, 12.04.2016 - 6 W 82/15

    Testament: Verfügung über Immobilienvermögen ohne Erwähnung von Festgeld

    Da der Erbscheinsantrag des Antragstellers - den er mit der Beschwerde weiterverfolgt hat - den gesamten Nachlass erfasste, kam eine Halbierung des Nachlasswertes auch im Hinblick auf das hälftige Antragstellerinteresse nicht in Betracht (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2015, 767 - 769, zitiert nach juris, dort LS. und Rdz. 2; OLG Düsseldorf ErbR 2015, 383 - 384, zitiert nach juris, dort LS. 1 und Rdz. 6).
  • OLG Dresden, 19.01.2016 - 17 W 1275/15
    Anders als die von Rechtsanwalt Dr. P. zu seiner Unterstützung herangezogenen Beschwerderichter in Schleswig (3 Wx 104/13) und Düsseldorf (3 Wx 30/15) müssen die des Senats nicht danach fragen, ob Kostenlast und verfolgtes wirtschaftliches Interesse außer Verhältnis stehen und die Kostenlast so geeignet sein kann, den Zugang zur Rechtsmittelinstanz zu.
  • OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15

    Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung

    Damit ist für den Geschäftswert auch des Beschwerdeverfahrens die spezielle Regelung betreffend der Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins in § 40 Abs. 1 GNotKG heranzuziehen, wonach maßgeblich der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls ist, von dem nur die vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten abgezogen werden (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Wx 104/13, zit. nach Juris Rn 2; OLG Karlsruhe ErbR 2015, 499; OLG Düsseldorf ErbR 2015, 383).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2015 - 14 Wx 54/15

    Erbscheinserteilungsverfahren: Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens;

    Dies gilt auch im Beschwerdeverfahren, wie der Senat unlängst (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2015 - 14 Wx 56/15, zur Veröffentlichung vorgesehen) unter Anschluss an mehrere Oberlandesgerichte (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Wx 104/13 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2015 - 3 Wx 30/15 - 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschluss vom 27.05.2015 - 11 Wx 123/14 - a. A. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05. August 2015 - 15 W 341/14 -) entschieden hat.
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2015 - 14 Wx 56/15

    Erbscheinserteilungsverfahren: Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (FGPrax 2015, 182) und der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (ErbR 2015, 499) haben sich dem angeschlossen.
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