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   OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart - 1/19 (OWi)   

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https://dejure.org/2020,27044
OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart - 1/19 (OWi) (https://dejure.org/2020,27044)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2020 - 2 Kart - 1/19 (OWi) (https://dejure.org/2020,27044)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2020 - 2 Kart - 1/19 (OWi) (https://dejure.org/2020,27044)
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  • BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86

    Verjährungsbeginn - Aufsichtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist bei einem vereinbarten Submissionsbetrug die Tat des Unternehmens, das von der Absprache durch Zuschlagserteilung begünstigt wird, nicht vor der Erteilung der Schlussrechung beendet (BGH, Beschluss vom 09. Juli 1984 - KRB 1/84 -, BGHZ 92, 84, - Schlussrechnung ; Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86 - Prüfgruppe ; Beschluss vom 4. November 2003 - KRB 20/03 - Frankfurter Kabelkartell ).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86 - Prüfgruppe - Folgendes zur Begründung dieser Regel ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt der erforderliche (Teilnahme-)Vorsatz vor, wenn die Submissionsabsprache in ein "auf eine gewisse Dauer angelegtes System der Preisbeeinflussung" über den Zeitpunkt des einzelnen Submissionstermins hinaus eingebettet ist, denn in diesem Fall sollen die von der verbotenen Absprache beeinflussten Verträge auch ohne Aufdeckung der Absprachen ungestört abgewickelt werden (BGH Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86 - Prüfgruppe ).

  • BGH, 09.07.1984 - KRB 1/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Verstoß gegen das Verbot von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist bei einem vereinbarten Submissionsbetrug die Tat des Unternehmens, das von der Absprache durch Zuschlagserteilung begünstigt wird, nicht vor der Erteilung der Schlussrechung beendet (BGH, Beschluss vom 09. Juli 1984 - KRB 1/84 -, BGHZ 92, 84, - Schlussrechnung ; Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86 - Prüfgruppe ; Beschluss vom 4. November 2003 - KRB 20/03 - Frankfurter Kabelkartell ).

    "Wird dem durch eine verbotene Submissionsabsprache begünstigten Unternehmen aufgrund seines Angebots unmittelbar der Auftrag erteilt oder wirkt sich der abgesprochene Preis bei Nachverhandlungen, die zu einer späteren Beauftragung führen, aus, dann ist die Ordnungswidrigkeit nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB nicht bereits mit der Angebotsabgabe, sondern nicht vor Erteilung der Schlußrechnung beendet (BGHSt 32, 389 ff.).

  • BGH, 20.04.1993 - KRB 15/92

    Hinweis- und Verweisungspflicht bei Straftatverdacht im Kartellbußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
    Eine Verweisung des Verfahrens an das zuständige Landgericht in entsprechender Anwendung des § 270 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG (vgl. § 444 Abs. 3, § 440 Abs. 1, § 441 Abs. 1 S. 1, §§ 435, 436 StPO, §§ 74c, 74 GVG; BGH, Beschluss vom 20. April 1993 - KRB 15/92 -, BGHSt 39, 202-208, Rn. 11 - 13 - juris; vgl. auch Seitz/Bauer, a.a.O., Rn. 2a m.w.N. auch in Fn.1; Engelhart in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 81 OWIG, Rn. 3 - juris) kommt entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft nicht in Betracht.
  • BGH, 05.12.2000 - 1 StR 411/00

    Verjährung bei der Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG nach den für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
    Löst eine von einer natürlichen Person begangene Straftat die Haftung einer juristischen Person oder einer Personenvereinigung nach § 30 OWiG aus, so gelten im Verfahren gegen die juristische Person bzw. die Personenvereinigung die für die Tat der natürlichen Person maßgeblichen Vorschriften über die Verjährung, § 30 Abs. 4 S. 3 OWiG (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 StR 411/00, BGHSt 46, 207).
  • BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
    Im Hinblick darauf, dass das Verfahrenshindernis schon vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens eingetreten war und sein Eintritt nicht auf einem vorwerfbaren Verhalten der Nebenbetroffenen beruhte, fehlt es an einer Grundlage dafür, der Nebenbetroffenen gemäß § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO, § 46 OWiG, ihre notwendigen Auslagen aufzuerlegen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16 -, juris; Stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 -, juris).
  • BGH, 13.03.1990 - KRB 3/89

    Fortsetzungszusammenhang - Submissionsabsprachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
    Kann ein solcher Vorsatz nicht festgestellt werden, ist die Tat bereits mit Beendigung des eigenen Tatbeitrags und nicht erst mit Erstellen der Schlussrechnung beendet (BGH, Beschluss vom 13. März 1990 - KRB 3/89 - Leerangebot) .
  • BGH, 24.03.1987 - KRB 8/86

    Bietergemeinschaft - Ordnungswidriges Verhalten - Aufsichtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
    Gleiches hat der Bundesgerichtshof im Falle einer Gesamtabsprache angenommen, weil sich dann das von der Absprache nicht begünstigte Unternehmen "gemäß § 14 OWiG das Ergebnis der Gesamtabsprache und das von ihm gebilligte Handeln der an ihr Beteiligten zurechnen lassen" muss (Beschluss vom 24. März 1987 - KRB 8/86 -, Bietergruppe ).
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
    Dies ist der Fall, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abschließt, das Tatunrecht mithin tatsächlich in vollem Umfang verwirklicht ist (BGH, Beschluss vom 09. Oktober 2018 - KRB 58/16, unter Hinweis auf BGHSt 52, 300; außerdem: Fischer, StGB, 60. Aufl. 2020, § 78a, Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
    Dies ist der Fall, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abschließt, das Tatunrecht mithin tatsächlich in vollem Umfang verwirklicht ist (BGH, Beschluss vom 09. Oktober 2018 - KRB 58/16, unter Hinweis auf BGHSt 52, 300; außerdem: Fischer, StGB, 60. Aufl. 2020, § 78a, Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
    Im Hinblick darauf, dass das Verfahrenshindernis schon vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens eingetreten war und sein Eintritt nicht auf einem vorwerfbaren Verhalten der Nebenbetroffenen beruhte, fehlt es an einer Grundlage dafür, der Nebenbetroffenen gemäß § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO, § 46 OWiG, ihre notwendigen Auslagen aufzuerlegen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16 -, juris; Stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 -, juris).
  • BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03

    Frankfurter Kabelkartell

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