Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.03.2022 - I-3 Wx 130/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7772
OLG Düsseldorf, 24.03.2022 - I-3 Wx 130/20 (https://dejure.org/2022,7772)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2022 - I-3 Wx 130/20 (https://dejure.org/2022,7772)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2022 - I-3 Wx 130/20 (https://dejure.org/2022,7772)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,7772) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Übertragung einer Anwartschaft des Nacherben auf den Vorerben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung eines Nacherbenvermerks; Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Grundbuchberichtigungsantrags; Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; Grundbuchberichtigung wegen nachgewiesener Unrichtigkeit; Keine Beschränkung der Dispositionsbefugnis eines Nacherben ...

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2701
  • NJW-RR 2022, 948
  • DNotZ 2022, 708
  • FGPrax 2022, 130
  • FamRZ 2022, 1315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 451/98

    Auseinandersetzung bei Nacherbschaft hinsichtlich eines Gesamthandanteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2022 - 3 Wx 130/20
    Der Nacherbenvermerk ist vielmehr materiell-rechtlich unrichtig geworden, weil der streitbefangene Grundbesitz auch ohne die Einwilligung der Ersatznacherben vollwirksam in das nacherbschaftsfreie Eigenvermögen der Vorerbin ("Eigenerwerb") überführt wurde und damit nicht mehr der Nacherbschaft unterfällt (zum dogmatischen Ansatz eingehend: BGH NJW 2014, 1593 ff - juris-Version Tz. 10-12; zur dogmatischen Herleitung eines solchen Eigenerwerbs des Vorerben als Insichverfügung des Vorerben, in Analogie zur Erbauseinandersetzung, als Freigabeerklärung des Nacherben oder als Freigabevereinbarung aufgrund Rechtsfortbildung: BGH NJW-RR 2001, 217 f - juris-Version Tz. 21; OLG München NJW-RR 2018, 71 ff - juris-Version Tz. 21; FamRZ 2019, 1745 f - juris-Version Tz. 14 f; OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2011 in Sachen 2 Wx 22/11; OLG Hamm NJW-RR 2016, 1103 f - juris-Version Tz. 19-23; BeckOGK BGB - Müller-Christmann, Stand: 01.12.2021, § 2111 Rdnr. 107-125; Keim DNotZ 2016, 751 ff passim; Neukirchen RNotZ 2018, 357/365-369).

    Ebenso kann der Vorerbe einen Nachlassgegenstand auf einen Nacherben übertragen; auch in diesem Fall hängt die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der Übereignung nicht von der Zustimmung des Ersatzerben ab (BGH, Urteil vom 13.10.2000, V ZR 451/98).

    In gleicher Weise können sich Vor- und Nacherbe einvernehmlich auseinandersetzen und den Nachlass aufteilen, weshalb ein Nachlassgegenstand durch Übertragung auf den Vorerben auch dann nacherbenfrei wird, wenn der Ersatzerbe dem Geschäft nicht zustimmt (BGH, Urteil vom 13.10.2000, V ZR 451/98).

  • BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12

    Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2022 - 3 Wx 130/20
    Der Nacherbenvermerk ist vielmehr materiell-rechtlich unrichtig geworden, weil der streitbefangene Grundbesitz auch ohne die Einwilligung der Ersatznacherben vollwirksam in das nacherbschaftsfreie Eigenvermögen der Vorerbin ("Eigenerwerb") überführt wurde und damit nicht mehr der Nacherbschaft unterfällt (zum dogmatischen Ansatz eingehend: BGH NJW 2014, 1593 ff - juris-Version Tz. 10-12; zur dogmatischen Herleitung eines solchen Eigenerwerbs des Vorerben als Insichverfügung des Vorerben, in Analogie zur Erbauseinandersetzung, als Freigabeerklärung des Nacherben oder als Freigabevereinbarung aufgrund Rechtsfortbildung: BGH NJW-RR 2001, 217 f - juris-Version Tz. 21; OLG München NJW-RR 2018, 71 ff - juris-Version Tz. 21; FamRZ 2019, 1745 f - juris-Version Tz. 14 f; OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2011 in Sachen 2 Wx 22/11; OLG Hamm NJW-RR 2016, 1103 f - juris-Version Tz. 19-23; BeckOGK BGB - Müller-Christmann, Stand: 01.12.2021, § 2111 Rdnr. 107-125; Keim DNotZ 2016, 751 ff passim; Neukirchen RNotZ 2018, 357/365-369).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Vorerbe über einen Nachlassgegenstand - auch über ein Grundstück - mit Zustimmung des Nacherben wirksam und rechtsbeständig verfügen, ohne dass der Ersatzerbe zustimmen muss (BGH, Beschluss vom 19.12.2013, V ZB 209/12).

  • OLG München, 17.06.2019 - 34 Wx 434/18
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2022 - 3 Wx 130/20
    Der Nacherbenvermerk ist vielmehr materiell-rechtlich unrichtig geworden, weil der streitbefangene Grundbesitz auch ohne die Einwilligung der Ersatznacherben vollwirksam in das nacherbschaftsfreie Eigenvermögen der Vorerbin ("Eigenerwerb") überführt wurde und damit nicht mehr der Nacherbschaft unterfällt (zum dogmatischen Ansatz eingehend: BGH NJW 2014, 1593 ff - juris-Version Tz. 10-12; zur dogmatischen Herleitung eines solchen Eigenerwerbs des Vorerben als Insichverfügung des Vorerben, in Analogie zur Erbauseinandersetzung, als Freigabeerklärung des Nacherben oder als Freigabevereinbarung aufgrund Rechtsfortbildung: BGH NJW-RR 2001, 217 f - juris-Version Tz. 21; OLG München NJW-RR 2018, 71 ff - juris-Version Tz. 21; FamRZ 2019, 1745 f - juris-Version Tz. 14 f; OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2011 in Sachen 2 Wx 22/11; OLG Hamm NJW-RR 2016, 1103 f - juris-Version Tz. 19-23; BeckOGK BGB - Müller-Christmann, Stand: 01.12.2021, § 2111 Rdnr. 107-125; Keim DNotZ 2016, 751 ff passim; Neukirchen RNotZ 2018, 357/365-369).
  • OLG München, 28.11.2017 - 34 Wx 176/17

    Anhörung von Ersatznacherben vor einer Löschung des Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2022 - 3 Wx 130/20
    Der Nacherbenvermerk ist vielmehr materiell-rechtlich unrichtig geworden, weil der streitbefangene Grundbesitz auch ohne die Einwilligung der Ersatznacherben vollwirksam in das nacherbschaftsfreie Eigenvermögen der Vorerbin ("Eigenerwerb") überführt wurde und damit nicht mehr der Nacherbschaft unterfällt (zum dogmatischen Ansatz eingehend: BGH NJW 2014, 1593 ff - juris-Version Tz. 10-12; zur dogmatischen Herleitung eines solchen Eigenerwerbs des Vorerben als Insichverfügung des Vorerben, in Analogie zur Erbauseinandersetzung, als Freigabeerklärung des Nacherben oder als Freigabevereinbarung aufgrund Rechtsfortbildung: BGH NJW-RR 2001, 217 f - juris-Version Tz. 21; OLG München NJW-RR 2018, 71 ff - juris-Version Tz. 21; FamRZ 2019, 1745 f - juris-Version Tz. 14 f; OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2011 in Sachen 2 Wx 22/11; OLG Hamm NJW-RR 2016, 1103 f - juris-Version Tz. 19-23; BeckOGK BGB - Müller-Christmann, Stand: 01.12.2021, § 2111 Rdnr. 107-125; Keim DNotZ 2016, 751 ff passim; Neukirchen RNotZ 2018, 357/365-369).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 Wx 230/19

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Nacherbenvermerk gelöscht werden?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2022 - 3 Wx 130/20
    Der Senat hat entschieden, dass die rechtsbeständige und dauerhafte Übertragung eines Nachlassgegenstandes auf den Vorerben dann der Zustimmung des Nacherben und des Ersatznacherben bedarf, wenn der gesamte Nachlass ausschließlich aus dem übertragenen Gegenstand besteht (Beschluss vom 7. April 2020 in Sachen I-3 Wx 230/19).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2022 - 3 Wx 130/20
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 78 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GBO) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil sie mangels formeller oder materieller Beschwer - die auch ein solches Rechtsmittel erfordert (BGH NJW 2012, 2039 f - juris-Version Tz. 3; 2017, 3301 f - juris-Version Tz. 7) - nicht zulässigerweise eingelegt werden könnte.
  • OLG Hamm, 13.05.2016 - 15 W 594/15

    Freigabe durch den Nacherben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2022 - 3 Wx 130/20
    Der Nacherbenvermerk ist vielmehr materiell-rechtlich unrichtig geworden, weil der streitbefangene Grundbesitz auch ohne die Einwilligung der Ersatznacherben vollwirksam in das nacherbschaftsfreie Eigenvermögen der Vorerbin ("Eigenerwerb") überführt wurde und damit nicht mehr der Nacherbschaft unterfällt (zum dogmatischen Ansatz eingehend: BGH NJW 2014, 1593 ff - juris-Version Tz. 10-12; zur dogmatischen Herleitung eines solchen Eigenerwerbs des Vorerben als Insichverfügung des Vorerben, in Analogie zur Erbauseinandersetzung, als Freigabeerklärung des Nacherben oder als Freigabevereinbarung aufgrund Rechtsfortbildung: BGH NJW-RR 2001, 217 f - juris-Version Tz. 21; OLG München NJW-RR 2018, 71 ff - juris-Version Tz. 21; FamRZ 2019, 1745 f - juris-Version Tz. 14 f; OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2011 in Sachen 2 Wx 22/11; OLG Hamm NJW-RR 2016, 1103 f - juris-Version Tz. 19-23; BeckOGK BGB - Müller-Christmann, Stand: 01.12.2021, § 2111 Rdnr. 107-125; Keim DNotZ 2016, 751 ff passim; Neukirchen RNotZ 2018, 357/365-369).
  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 623/11

    Ablehnung der Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft: Beschwerdeberechtigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2022 - 3 Wx 130/20
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 78 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GBO) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil sie mangels formeller oder materieller Beschwer - die auch ein solches Rechtsmittel erfordert (BGH NJW 2012, 2039 f - juris-Version Tz. 3; 2017, 3301 f - juris-Version Tz. 7) - nicht zulässigerweise eingelegt werden könnte.
  • OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14

    Keine Anhörung von Ersatznacherben bei Löschung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2022 - 3 Wx 130/20
    Einer Anhörung der Ersatznacherben wird es dabei nicht bedürfen (eingehend: OLG München NJW-RR 2015, 907 f - juris-Version Tz. 17-19).
  • KG, 08.06.2023 - AR 2/22

    Gerichtliche Überprüfung der Bewertung der Aufsichtsarbeiten in der notariellen

    Die von den Korrektoren verlangte differenzierte Betrachtung war auch erforderlich, denn nach heute ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur können Vorerbe und Nacherbe ohne Beteiligung von Ersatznacherben oder eines entsprechend für sie bestellten Pflegers das in Aufgabe 2 formulierte Ziel durchaus erreichen (BGH, WM 2014, 1438, 1439; BGHZ 40, 115, 119; OLG Düsseldorf, ZEV 2022, 589, 590; OLG Hamm, MittBayNot 2017, 166; Avenarius, in: Staudinger, BGB, 2019, § 2113; Rdn. 17; Weidlich, a.a.O., § 2100, Rdn. 18; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rdn. 3484).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht