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OLG Düsseldorf, 24.04.1985 - 3 W 104/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
UmwG § 4; GmbHG § 47
Eintragung der verschmelzenden Umwandlung einer GmbH bei Unwirksamkeit der gleichzeitig beschlossenen Firmenänderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 18.01.1985 - 11 T 453/84
Zurückweisung eines Eintragungsantrags wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses
Gesellschaftsrecht/Registerrecht äEUR Eintragung der verã?» Gesellschaftsreå±± schmelzenden Umwandlung einer GmbH bei Unwirksamkeit schmelzenden Umwandlung einer GmbH bei Unwirksamkeit è?ª der gleichzeitig beschlossenen Firmen nderung der gleichzeitig beschlossenen Firmenänderung (OLG Dosseldorf, BeschluB vom 24.4. 1985 äEUR 3W104/85 äEUR Düsseldorf, Beschluß vom 24.4.1985 - 3 W 104/85 mitgeteilt von Notar Dr. Gustav R6mer, Wuppertal) mitgeteilt von Notar Dr. Gustav Römer, Wuppertal) UmwG§ 4Abs.2 UmwG § 4 Abs. 2 GmbHG§ GmbHG § 47 Die Eintragung der Umwandlung einer GmbH in ein einzelkaufmännisches Unternehmen in das Handelsregister kann æ?'ufmannisches Unternehmen in das Handelsregister ç?'nn auch dann erfolgen, wenn die in demselben Gesellsã?æ?¥fterã?» auch dann erfolgen, wenn die in demselben GesellschafterbeschluB beschlossene Umfirmierung rechtlich unzulässig beschluß beschlossene Umtirmierung rechtlich unzulå? sig ist, weil Umwandlung und Umtirmierung zumindest bei der ist, weil Umwandlung und Umfirmierung zumindest bei der melzenden Umwandlung nicht als untrennbare sog. verschmelzenden Umwandlung nicht als untrennbare versã? Einheit zu bewerten sind.