Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstrisikoversicherung; Gebäudeversicherung; Unterversicherung; Entschädigung des Neuwertschadens; Wohngebäudeversicherung; Versicherungsschein
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 5; VVG § 56; VGB 62 § 7
Auslegung des in einer "Erstrisikoversicherung" vereinbarten Verzichts auf den Unterversicherungseinwand - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 5 § 56; VGB 62 § 7 Nr. 2
Gebäudeversicherung - Erstrisikoversicherung - Verzicht auf Unterversicherungseinwand - Entschädigung des Neuwertschadens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 25.05.2000 - 11 O 49/00
- OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
Papierfundstellen
- VersR 2002, 183
- BauR 2002, 1139
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84
Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
Voraussetzung für eine statthafte Feststellungsklage ist allerdings, dass es dem Kläger um den Bestand eines Rechtsverhältnisses, d. h. der aus einem konkreten Lebenssachverhalt entstandenen Rechtsbeziehung von Personen zu Personen oder von Personen zu Sachen, geht und nicht nur um die Klärung bloßer Elemente eines Rechtsverhältnisses oder um Berechnungsgrundlagen einer Leistungspflicht (BGH, VersR 1986, 132, 133; MDR 1982, 928; 1983, 1014). - BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74
Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
Denn bei einer dem Versicherungsnehmer günstigen Abweichung vom Antrag greift die Genehmigungsfiktion des § 5 VVG selbst dann ein, wenn der Versicherer auf diese Abweichung weder hingewiesen, noch über ihre Rechtsfolgen belehrt hat (BGH, VersR 1976, 477;… Römer, a.a.O., § 5 Rn. 15). - BGH, 08.11.2000 - IV ZR 1/00
Begriff des Eingriffs am Körper i.S. des § 2 AUB 88
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
Allgemeine Versicherungsbedingungen und damit auch die Klausel 847 sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (st. Rspr., zuletzt BGH, VersR 2001, 227, 228).
- BGH, 05.07.1995 - IV ZR 133/94
Einbeziehung von Gabelstaplern in die Betriebshaftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
Nur dann ist nämlich anzunehmen, dass auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen darunter nichts anderes verstehen wollen (BGH, VersR 1995, 951;… Römer, a.a.O., vor § 1 Rn. 6). - BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81
Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
Voraussetzung für eine statthafte Feststellungsklage ist allerdings, dass es dem Kläger um den Bestand eines Rechtsverhältnisses, d. h. der aus einem konkreten Lebenssachverhalt entstandenen Rechtsbeziehung von Personen zu Personen oder von Personen zu Sachen, geht und nicht nur um die Klärung bloßer Elemente eines Rechtsverhältnisses oder um Berechnungsgrundlagen einer Leistungspflicht (BGH, VersR 1986, 132, 133; MDR 1982, 928; 1983, 1014). - BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 233/81
Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung einer von den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
Auch dann liegt aber ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis vor (BGH, VersR 1984, 75). - BGH, 07.03.1966 - II ZR 225/63
Feststellungsklage gegen die Feuerversicherung auf Versicherungsschutz - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
In einem solchen Fall greift aber der Grundsatz nicht ein, dass ein rechtliches Interesse an der Feststellung eines Rechtsverhältnisses nicht mehr besteht, wenn eine Leistungsklage möglich ist (BGH, VersR 1966, 673;… Römer in: Römer/Langheid, VVG, § 64 Rn. 31). - BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
Voraussetzung für eine statthafte Feststellungsklage ist allerdings, dass es dem Kläger um den Bestand eines Rechtsverhältnisses, d. h. der aus einem konkreten Lebenssachverhalt entstandenen Rechtsbeziehung von Personen zu Personen oder von Personen zu Sachen, geht und nicht nur um die Klärung bloßer Elemente eines Rechtsverhältnisses oder um Berechnungsgrundlagen einer Leistungspflicht (BGH, VersR 1986, 132, 133; MDR 1982, 928; 1983, 1014).