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   OLG Düsseldorf, 24.04.2018 - I-3 U 8/18   

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https://dejure.org/2018,21075
OLG Düsseldorf, 24.04.2018 - I-3 U 8/18 (https://dejure.org/2018,21075)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.04.2018 - I-3 U 8/18 (https://dejure.org/2018,21075)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. April 2018 - I-3 U 8/18 (https://dejure.org/2018,21075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 85 Abs. 2, 520 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 8 O 344/16

    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2018 - 3 U 8/18
    Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Juli 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf ( 8 O 344/16) wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen einer dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2018 - 3 U 8/18
    Dem ist - nicht anders als beispielsweise der allgemein bekannten Tatsache eines regelmäßigen Auftretens von Verkehrsstauungen bei Nutzung des Pkw zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen - durch einen zeitlichen "Sicherheitszuschlag"" Rechnung zu tragen (BVerfG NJW 2007, 2838 ; 2000, 574 ).
  • BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 359/07

    Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten bei Übermittlung einer umfangreichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2018 - 3 U 8/18
    Dem ist - nicht anders als beispielsweise der allgemein bekannten Tatsache eines regelmäßigen Auftretens von Verkehrsstauungen bei Nutzung des Pkw zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen - durch einen zeitlichen "Sicherheitszuschlag"" Rechnung zu tragen (BVerfG NJW 2007, 2838 ; 2000, 574 ).
  • BGH, 06.12.2017 - XII ZB 335/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einplanung einer Zeitreserve bei Nutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2018 - 3 U 8/18
    Dabei hat er die Belegung des Empfangsgeräts des Gerichts in Rechnung zu stellen und eine ausreichende Zeitreserve einzuplanen, um gegebenenfalls durch Wiederholung der Übermittlungsvorgänge einen Zugang des zu übermittelnden Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017, Az. XII ZB 335/17 - BeckRS 2017, 138745 m.w.Nw.).
  • BGH, 23.10.2018 - III ZB 54/18

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. April 2018 - I-3 U 8/18 - wird als unzulässig verworfen.
  • OLG Dresden, 16.05.2019 - 4 U 384/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Dabei hat er die Belegung des Empfangsgeräts des Gerichts in Rechnung zu stellen und eine ausreichende Zeitreserve einzuplanen, um gegebenenfalls durch Wiederholung der Übermittlungsvorgänge einen Zugang des zu übermittelnden Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten (BGH, Beschluss vom 6.12.2017, Az. XII ZB 335/17 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.04.2018 - I-3 U 8/18 -, Rn. 1 - Randnummer 7, juris).
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