Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - II-1 WF 260/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,48899
OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - II-1 WF 260/10 (https://dejure.org/2011,48899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2011 - II-1 WF 260/10 (https://dejure.org/2011,48899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - II-1 WF 260/10 (https://dejure.org/2011,48899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,48899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 17.12.2009 - 7 WF 1483/09

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 WF 260/10
    Die Anfechtung einer Kostenentscheidung vermag an der Qualifikation einer Familiensache als vermögens- oder nichtvermögensrechtlich nichts zu ändern (so auch OLG Nürnberg, NJW 2010, 1468 f; Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Auflage, § 61 FamFG Rdnr. 6: "...nach dem eindeutigen Wortlaut ... ohne Mindestbeschwer zulässig ..."; zum Meinungsstand vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1695 Rdnr. 14, 15 - Dort stand eine sog. isolierte Kostenbeschwerde zur Entscheidung an. Die Problematik ist identisch.).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2010 - 16 WF 95/10

    Kostenentscheidung: Zulässigkeit der isolierten Beschwerde in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 WF 260/10
    Die Anfechtung einer Kostenentscheidung vermag an der Qualifikation einer Familiensache als vermögens- oder nichtvermögensrechtlich nichts zu ändern (so auch OLG Nürnberg, NJW 2010, 1468 f; Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Auflage, § 61 FamFG Rdnr. 6: "...nach dem eindeutigen Wortlaut ... ohne Mindestbeschwer zulässig ..."; zum Meinungsstand vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1695 Rdnr. 14, 15 - Dort stand eine sog. isolierte Kostenbeschwerde zur Entscheidung an. Die Problematik ist identisch.).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Kostenentscheidung bei positiver

    Auf der Grundlage dieser Überlegungen sieht der Senat keine Veranlassung, im Rahmen der Billigkeitsabwägung von einer Auferlegung der gesamten Kosten in den Fallgestaltungen abzusehen, in denen im Hinblick auf einen unter Beweis gestellten oder zugestandenen Mehrverkehr ohne sachverständige Klärung begründete und nachvollziehbare Zweifel daran bestehen, wer der Vater des betroffenen Kindes ist, und deshalb im Interesse des Kindes die durchzuführende Statusfeststellung im gerichtlichen Verfahren für keinen Beteiligten vermeidbar erscheint, was gerade den Regelfall eines Amtsverfahrens kennzeichnet (so mit diesem Argument für eine Kostenaufhebung OLG Naumburg, Beschluss vom 04.10.2011, 4 WF 79/11 - juris - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2011, 1 WF 260/10 - juris -).
  • OLG Bremen, 29.02.2024 - 4 UF 1/24
    Denn Kindesmutter und potentieller Vater veranlassen das Verfahren in gleicher Weise dadurch, dass sie in der gesetzlichen Empfängniszeit miteinander geschlechtlich verkehrt haben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2011, 1 WF 260/10, juris Rn. 14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2021, 8 WF 163/21, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 3 WF 139/13

    Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Ermessensentscheidung

    13 Nach einer weiteren Ansicht entspricht es dagegen in der Regel der Billigkeit, dass in Vaterschaftsverfahren die - gesamten - Gerichtskosten von Vater und Mutter hälftig zu tragen sind und jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt, sofern nicht der Vater durch grobes Verschulden Anlass für das Verfahren gegeben hat (OLG Bamberg, Beschluss vom 07.11.2012, 2 UF 281/12; OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.07.2012, 9 WF 147/12, FamRZ 2012, 1966; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2010, II-1 WF 133/10, 1 WF 133/10, FamRZ 2011, 991; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2011, II-1 WF 260/10, 1 WF 260/10, zitiert nach juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.09.2011, 8 WF 217/11, FamRZ 2012, 734; AG Sinsheim, Beschluss vom 22.04.2010, 21 F 282/09, FamRZ 2010, 1931).
  • OLG Bamberg, 07.11.2012 - 2 UF 281/12

    Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Beteiligung der

    Nach einer Meinung entspricht es in der Regel der Billigkeit, dass in Vaterschaftsfeststellungsverfahren die Gerichtskosten von Kindsvater und Kindsmutter hälftig getragen werden und jeder Beteiligte seine eigenen außergerichtlichen Kosten selbst trägt (AG Sinsheim, Beschluss vom 22.4.2010 - 21 F 282/09 - FamRZ 2010, 1931; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2010, - WF 133/10, 1 WF 133/10 - FamRZ 2011, 991 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.5.2011 - II-1 WF 260/10, 1 WF 260/10 - zitiert nach Juris).
  • KG, 26.08.2015 - 3 WF 120/15

    Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einer Unterhalts- und

    Diese vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze gelten nicht nur in den Fällen, in denen ein Teil einer einheitlichen Kostenentscheidung isoliert anfechtbar und der andere Teil nicht isoliert anfechtbar ist, sondern auch für die Fälle, in denen gegen eine einheitliche Kostenentscheidung unterschiedliche Rechtsmittel gegeben sind (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 10 WF 237/11- juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Mai 2011 - II-1 WF 260/10 -, juris: ebenfalls für ein Nebeneinander beider Rechtsmittel; dagegen OLG Koblenz, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 13 WF 26/15 -, juris: nur die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG ist statthaftes Rechtsmittel).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2012 - 1 WF 307/11

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vaterschaftsfeststellungsverfahren;

    Der Zulässigkeit der diesbezüglichen Beschwerde steht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 11.10.2010 - II-1 WF 133/10 - , JAmt 2010, 497; Beschl. v. 24.05.2011 - II-1 WF 260/10 - ) § 61 Abs. 1 FamFG nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 15.11.2021 - 8 WF 163/21
    Denn Kindesmutter und potentieller Vater veranlassen das Verfahren dadurch, dass sie in der gesetzlichen Empfängniszeit miteinander geschlechtlich verkehrt haben, in gleicher Weise (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WF 260/10, juris Rn. 12; Giers, in: Keidel, FamFG, 20. Auflage 2020, § 49 FamFG, Rn. 13; Engelhardt, in: Keidel, FamFG, 20. Auflage 2020, § 169 FamFG, Rn. 44a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht