Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - III-2 RVs 15/22 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Längerfristige Observation, Zufallserkenntnisse, Fahren ohen Fahrerlaubnis, Straftat von erheblicher Bedeutung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- beck-blog
Langfristige Observation führte nur zum Vorwurf: "Fahren ohne Fahrerlaubnis" - Verwertungsverbot!
- IWW
§ 161 Abs 3 StPO, § 163f Abs 1 StPO, § 479 Abs 2 S 1 StPO, § 21 Abs 1 StVG
- rewis.io
- strafrechtsiegen.de
Längerfristige Observation - Zufallserkenntnis - Verwertbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 473 Abs. 1
Verwendbarkeit von personenbezogenen Daten aus Observation zum Beweis anderer Straftat; Feststellung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Rahmen längerfristiger Observation
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Längerfristige Observation und Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Erkenntnisse aus längerfristiger Observation - FoF ist nicht von "erheblicher Bedeutung”
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Längerfristige Observation und die zufällige Erkenntnis des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zufällige Erkenntnis des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch längerfristige Observation kann nicht verwendet werden - Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 569
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- KG, 20.12.2018 - 3 Ws 309/18
Strafverfahren: Datenübermittlung und Verwendungsbeschränkung betreffend eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 2 RVs 15/22
Das Kammergericht (Beschluss vom 20. Dezember 2018, 3 Ws 309/18, bei juris = NStZ 2019, 429) hat zu dem inhaltsgleichen § 477 Abs. 2 Satz 2 StPO a. F. mit ausführlicher Begründung dargelegt, dass der Terminus "bestimmte Straftaten" nicht nur konkret und enumerativ aufgeführte Katalogtaten, sondern auch generalklauselartig umschriebene Delikte wie etwa eine "Straftat von erheblicher Bedeutung" erfasst.Daraus geht klar hervor, dass der Gesetzgeber die Verwendung von personenbezogenen Daten, die durch längerfristige Observation bei dem Verdacht einer "Straftat von erheblicher Bedeutung" erlangt wurden, den Beschränkungen des § 479 Abs. 2 Satz 1 StPO unterwerfen wollte (vgl. auch: Henseler NZV 2020, 423).
Bei dieser geringen Strafrahmenobergrenze, die sich etwa auch bei Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) findet, hat der Gesetzgeber dem Delikt schon allgemein kein besonderes Gewicht beigemessen (vgl. KG NStZ 2019, 429, 431).
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 2 RVs 15/22
Eine solche Straftat muss mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und dazu geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG NJW 2001, 879, 880; NJW 2003, 1787, 1791; NJW 2005, 1338, 1339).Dies setzt voraus, dass der Gesetzgeber der Straftat allgemein ein besonderes Gewicht beimisst und sie im konkreten Fall erhebliche Bedeutung hat (vgl. BVerfG NJW 2003, 1787, 1791; BGH NStZ 2014, 281).
- LG Braunschweig, 13.09.2018 - 8 Qs 170/18
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 2 RVs 15/22
Maßgeblich ist nach § 479 Abs. 2 Satz 1 StPO i.V.m. § 161 Abs. 3 Satz 1 StPO, ob die längerfristige Observation auch zur Aufklärung der zufällig entdeckten Straftat hätte angeordnet werden dürfen (vgl. LG Braunschweig StV 2019, 320, 321 = BeckRS 2018, 41459;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 163f Rdn. 11;… Erb in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2018;… § 163f Rdn. 18;… Zöller in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Aufl. 2019, § 163f Rdn. 12;… Ambos in: Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 5. Aufl. 2022, § 163f StPO Rdn. 2).
- BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 2 RVs 15/22
Zwar ist der Tatrichter auch bei freisprechenden Urteilen aus sachlich-rechtlichen Gründen dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 206, 207; NJW 2008, 2792; 2793; NStZ 2010, 529, 530). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Global Positioning System
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 2 RVs 15/22
Eine solche Straftat muss mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und dazu geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG NJW 2001, 879, 880; NJW 2003, 1787, 1791; NJW 2005, 1338, 1339). - BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07
Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung (Anforderungen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 2 RVs 15/22
Zwar ist der Tatrichter auch bei freisprechenden Urteilen aus sachlich-rechtlichen Gründen dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 206, 207; NJW 2008, 2792; 2793; NStZ 2010, 529, 530). - BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 2 RVs 15/22
Eine solche Straftat muss mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und dazu geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG NJW 2001, 879, 880; NJW 2003, 1787, 1791; NJW 2005, 1338, 1339). - BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13
Vortäuschen einer Straftat als Straftat von auch im Einzelfall erheblicher …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 2 RVs 15/22
Dies setzt voraus, dass der Gesetzgeber der Straftat allgemein ein besonderes Gewicht beimisst und sie im konkreten Fall erhebliche Bedeutung hat (vgl. BVerfG NJW 2003, 1787, 1791; BGH NStZ 2014, 281).