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   OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20   

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OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20 (https://dejure.org/2022,33008)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2022 - 24 U 368/20 (https://dejure.org/2022,33008)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - 24 U 368/20 (https://dejure.org/2022,33008)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Formularvertraglicher Minderungsausschluss im Gewerberaummietverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Mietzins aus einem gewerblichen Mietvertrag Unwirksamer endgültiger Ausschluss einer Minderung Zugang einer Kündigung Ansprüche auf Nutzungsersatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein völliger Ausschluss der Minderung in AGB!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kann das Mietminderungsrecht bei Gewerbemietverträgen in den AGB vollständig ausgeschlossen ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss des Minderungsrecht unter Verweis auf Rückzahlungsanspruch in Geschäftsraummietvertrag zulässig - Verbleib des Rückzahlungsanspruchs muss nicht ausdrücklich geregelt sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein völliger Ausschluss der Minderung in AGB! (IMR 2023, 100)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nur ein Komplettausschluss der Minderung benachteiligt den Mieter unangemessen! (IBR 2023, 160)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 25
  • NZM 2022, 966
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 12.07.2017 - VIII ZR 214/16

    Wohnraummiete: Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20
    Ansprüche des Vermieters auf Nutzungsersatz gem. §§ 987ff. BGB bzw. gem. §§ 812ff. BGB, die in Anspruchskonkurrenz zu § 546a Abs. 1 BGB stehen, setzen voraus, dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses tatsächlich Nutzungen iSv § 100 BGB gezogen hat (Anschluss an BGH NJW 2017, 2997 Rn 32).

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Rückgabe der Mietsache nach Beendigung des Mietvertrages ist nicht die einzige Voraussetzung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung gem. § 546a Abs. 1 BGB; erforderlich ist vielmehr kumulativ, dass die Nichtrückgabe dem Willen des Vermieters widerspricht (BGH NJW 2017, 2997 Rn.19, Rn. 25).

    Am notwendigen Rücknahmewillen fehlt es immer dann, wenn der Vermieter zu Unrecht die Vertragsbeendigung überhaupt oder deren Zeitpunkt bestreitet, weil er bspw. eine Kündigung für unwirksam hält, und deshalb - gleichgültig aus welchem Grund - von einem Fortbestand des Vertrages ausgeht (BGH NJW 2017, 2997 Rn. 20; BGH NJW 2013, 3232 Rn. 23).

    Neben § 546a Abs. 1 BGB kommen grundsätzlich Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. §§ 812 ff. BGB oder aus einem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gem. §§ 987 ff. BGB ab Rechtshängigkeit bzw. Bösgläubigkeit des Besitzers in Betracht (BGH NJW 2017, 2997 Rn. 29 mwN).

    Allerdings setzen die letztgenannten Anspruchsgrundlagen allesamt stets voraus, dass der Mieter trotz Beendigung des Mietverhältnisses tatsächlich noch Nutzungen zog (BGH NJW 2017, 2997 Rn. 32 mwN; BGH NZM 2014, 582 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87

    Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20
    Nach der Rechtsprechung ist für den Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen verkörperten Willenserklärung der Zeitpunkt maßgebend, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Übermittlung der Erklärung an den Adressaten zu erwarten ist (BGH NJW-RR 1989, 757, 758; BVerwG NVwZ-RR 2012, 628 Rn. 18).

    Erreicht sie den Boten in dessen eigenen Geschäftsräumen, geht die Erklärung dem Empfänger nach Ablauf der Zeitspanne zu, die der Bote bei sachgerechter Ausübung seiner Botenfunktion normalerweise benötigen würde, um die Erklärung dem Adressaten tatsächlich zu übermitteln (BGH NJW-RR 1989, 757, 758 f).

    Die Erklärung geht dem Empfänger auch dann nach Ablauf der regelmäßigen Übermittlungsfrist zu, wenn der Empfangsbote sie verspätet, falsch oder überhaupt nicht weiterleitet (vgl. BGH NJW-RR 1989, 757, 758 f; LAG München BeckRS 2009, 54524; Palandt/Ellenberger, 80. A., 2021, § 130 Rn. 9 mwN).

    Ein Empfangsvertreter (§ 164 Abs. 3 BGB) ist keine bloße Hilfsperson des Empfängers, sondern selbst Empfänger, so dass es für den Zugang allein auf seine Person ankommt (BGH NJW-RR 1989, 757, 758; OLG Koblenz BB 1994, 819f).

  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20
    Nur ein endgültiger Ausschluss der Minderung, der dem Geschäftsraummieter bei Vorliegen eines den vertragsgemäßen Gebrauch einschränkenden Mangels auch den Rückzahlungsanspruch verwehrt, benachteiligt den Mieter unangemessen gem. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Anschluss an BGH NJW 2008, 2254 Rn. 16ff)).

    Nur ein endgültiger Ausschluss der Minderung, der dem Geschäftsraummieter bei Vorliegen eines den vertragsgemäßen Gebrauch einschränkenden Mangels auch den Rückzahlungsanspruch verwehrt, benachteiligt den Mieter unangemessen gem. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB (BGH NJW 2008, 2254 Rn. 16ff)) und ist damit unwirksam.

    Denn die Minderung ist Ausdruck des das Schuldrecht prägenden Äquivalenzprinzips und hat daher die Aufgabe, die Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen sicherzustellen (BGH NZM 2008, 609; BGH NJW 2008, 2254 Rn. 16ff mwN in Rn. 18f; LG Hamburg NZM 2004, 948 f.).

  • BGH, 14.03.2014 - V ZR 218/13

    Wohnraummiete: Anspruch des Vermieters auf Herausgabe von Nutzungen gegen Mieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20
    Allerdings setzen die letztgenannten Anspruchsgrundlagen allesamt stets voraus, dass der Mieter trotz Beendigung des Mietverhältnisses tatsächlich noch Nutzungen zog (BGH NJW 2017, 2997 Rn. 32 mwN; BGH NZM 2014, 582 Rn. 9 mwN).

    Demnach zog sie ab September 2018 keine Nutzungen iSv § 100 BGB mehr; der etwaig (aufgrund der Nichtrückgabe aller Schlüssel zum Mietobjekt) noch verbliebene bloße Besitz würde dafür jedenfalls nicht ausreichen (vgl. BGH NZM 2014, 582 Rn. 9).

  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 147/12

    Sicherungsgrundschuld: Einrede des Eigentümers aus dem Sicherungsvertrag bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20
    Das Ermessen ist wegen des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs indessen auf Null reduziert, wenn das Berufungsgericht der protokollierten Aussage einen abweichenden Sinn oder ein anderes Gewicht beilegen will (BGH, NJW 2014, 550 Rn 21 ff), sie für ergänzungsbedürftig hält (BGH, NJW 2000, 217) oder die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen will (BGH, NJW 2011, 1364 Rn 6ff).

    Da der Senat die Beweisaufnahme zur Frage des Zugangs der Kündigung vom 30.05.2018 insgesamt hat wiederholen müssen (vgl. dazu BGH NJW 2014, 550 Rn. 21 f), hat er allerdings auch nochmals den schon erstinstanzlich befragten Zeugen X vernommen.

  • BGH, 31.07.2003 - III ZR 353/02

    Zugang einer Willenserklärung bei Übermittlung an den Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20
    Letzteres gilt ungeachtet dessen, dass für den umgekehrten Fall durchaus Folgendes anerkannt ist: Eine Willenserklärung geht einer GmbH auch dann zu, wenn das Schriftstück in ein privates Postfach ihres Geschäftsführers gelegt wird (BGH NJW 2003, 3270).

    Denn ein Geschäftsführer ist gesetzlicher Vertreter der GmbH (§ 35 GmbHG); es reicht daher aus, dass die Zugangsvoraussetzungen in der Person des Geschäftsführers erfüllt sind, ohne dass es weiter darauf ankommt, ob diesen die Willenserklärung innerhalb des Geschäftsbetriebs der GmbH oder ausnahmsweise in seiner privaten Sphäre erreichen (BGH NJW 2003, 3270).

  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20
    Eine derartige explizite Klarstellung ist grundsätzlich nicht erforderlich (BGHZ 91, 375, 383; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2005 - 1 U 69/05, 2. amtlicher Leitsatz).

    In Gewerberaummietverträgen kann formularmäßig die Aufrechnung bis auf rechtskräftig zuerkannte oder unstreitige Forderungen (BGH NZM 2007, 684) und entscheidungsreife Forderungen (BGHZ 92, 312 = NJW 1985, 319; BGHZ 91, 375; OLG Düsseldorf ZMR 2010, 356) ausgeschlossen werden.

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 1 U 69/05

    Mietvertrag über Gewerberaum: Zulässigkeit des Ausschlusses des Minderungsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20
    Minderungsbeschränkungen in Geschäftsraummietverträgen, die den Mieter bei Vorliegen eines den Gebrauch einschränkenden Mangels einstweilen zur Zahlung der vollen Miete verpflichten und ihn wegen der überzahlten Miete auf einen Rückzahlungsanspruch verweisen, benachteiligen den Mieter daher nicht unangemessen (BGH NJW-RR 1993, 519, 520; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1020; KG NZM 2002, 526; OLG Düsseldorf MDR 2005, 1045; OLG Karlsruhe MDR 2006, 745).

    Eine derartige explizite Klarstellung ist grundsätzlich nicht erforderlich (BGHZ 91, 375, 383; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2005 - 1 U 69/05, 2. amtlicher Leitsatz).

  • BGH, 04.09.2019 - VII ZR 69/17

    Prüfungsmaßstab des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20
    Aus Sicht des Berufungsgerichts muss eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass eine erneute Feststellung zu einem anderen Ergebnis führt (BGH NJW-RR 2019, 1343 mwN).
  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Unterhaltstitels; Prüfung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20
    Die Überzeugungskraft der Aussage des Zeugen X wird nicht durch die Bekundungen des von dem Kläger gegenbeweislich benannten Zeugen Y erschüttert, so dass der Kläger den betreffenden Gegenbeweis nicht hat führen können (vgl. nur BGH NJW 2008, 1531 Rn. 25).
  • BGH, 12.08.2009 - XII ZR 76/08

    Herausgabe einer Abfindung für eine vorzeitige Beendigung des

  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 139/96

    Festsetzung der Beschwer bei Verfahrenstrennung in der Berufungsinstanz

  • OLG München, 02.04.1993 - 21 U 4750/92

    Voraussetzungen für Anspruch auf Nutzungsentschädigung - Verlust der

  • BGH, 10.11.2010 - IV ZR 122/09

    Deckungsprozess gegen die Kfz-Teilkaskoversicherung nach behauptetem

  • OLG Köln, 27.01.2006 - 1 U 6/05

    Schlüsselrückgabe bei endgültiger Aufgabe des Mietbesitzes -

  • BGH, 13.03.2013 - XII ZR 34/12

    Gewerberaummietvertrag: Kündigung durch den Insolvenzverwalters in der Insolvenz

  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11

    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

  • BGH, 22.03.1960 - VIII ZR 177/59
  • OLG München, 05.02.2018 - 29 W 1855/17

    Gebührenstreitwert beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite

  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15

    Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 10 W 4/08

    Voraussetzungen der Räumung i. S. v. § 546 BGB - Notwendigkeit der endgültigen

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

  • OLG Koblenz, 11.02.1993 - 5 U 459/92

    Abgrenzung zwischen - anfechtbarer - falsch übermittelter Erklärung einerseits

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

  • LAG München, 09.08.2006 - 9 Sa 1251/05

    Unwirksame Kündigung bei fristwidriger Betriebsratsanhörung - Zugang des

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 10 U 58/09

    Umfang eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots in einem gewerblichen

  • BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63

    Schweigen auf Bestätigungsschreiben

  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 92/90

    Rechte des Käufers eines verpachteten Grundstücks

  • BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom

  • BGH, 16.10.1984 - X ZR 97/83

    Werkvertrag - Ausschluß der Aufrechnung in AGB

  • OLG Hamm, 11.02.1998 - 30 U 70/97

    Ausschluß der Geltendmachung der Minderung im Gewerberaummietvertrag und AGBG

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 141/91

    Pacht - Gewährleistung - Formularvertrag - Inhaltskontrolle - Minderkaufmann -

  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 192/00

    Annahme der Bevollmächtigung im Falle einer Anrufweiterleitung

  • BGH, 05.12.2007 - XII ZR 148/05

    Zum Zugang von Schriftstücken

  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 687/09

    Zugang einer Kündigung - Ehegatte als Empfangsbote

  • KG, 14.02.2002 - 8 U 8203/00

    Ausübung der Minderung des Mietzinses; Möglichkeit zur Vereinbarung eines

  • LG Hamburg, 16.06.2004 - 311 O 291/03

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen in einem Gewerberaummietvertrag

  • BGH, 27.06.2007 - XII ZR 54/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Aufrechnung mit Gegenforderungen

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