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   OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - I-24 U 175/07   

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OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - I-24 U 175/07 (https://dejure.org/2008,7106)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.2008 - I-24 U 175/07 (https://dejure.org/2008,7106)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - I-24 U 175/07 (https://dejure.org/2008,7106)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung eines Leasingnehmers an sein Angebot auf Abschluss eines Leasingvertrags bei vorsätzlichem Abweichen des Lieferanten des Leasinggebers von seinem Angebot; Zustandekommen eines Leasingvertrags bei bewusster Verfälschung des Erklärungsinhalts der zugrunde liegenden ...

  • Judicialis

    BGB § 120; ; BGB § 155; ; BGB § 535

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 120; BGB § 155; BGB § 535
    Kein Bindung des Leasingnehmers an sein Angebot für einen Mietkaufvertrag bei vorsätzlicher Überbringung eines abweichenden Angebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehler beim Zustandekommen des Mietkaufvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87

    Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 175/07
    Der Lieferant, der mit Wissen und Wollen des Leasinggebers die Vorverhandlungen über den Abschluss des Leasingvertrages führt und aufgrund des ihm zur Verfügung gestellten Materials die Höhe der Leasingraten für die vorgesehene Laufzeit errechnet sowie gegebenenfalls andere Modalitäten bespricht und aushandelt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der im Verhandlungsstadium entstehenden Sorgfalts- und Aufklärungspflichten Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers (BGHZ 95, 170, 177 ff.; BGH NJW 1989, 287; ebenso: OLG Köln a.a.O. zum Fall einer "Fun-Arena" des Lieferanten K.).

    Aus gleichem Grunde ist der vom Leasinggeber eingeschaltete Lieferant, so er den Leasingnehmer durch Täuschung zum Abschluss des Leasingvertrags bewegt, nicht "Dritter" im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB (BGH NJW 1989, 287; Palandt/Heinrichs/Ellenberger, 67. Aufl., § 123 BGB Rn. 14).

  • BGH, 19.11.1962 - VIII ZR 229/61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 175/07
    Denn nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung (RG HRR 1940, Nr. 1278; BGH WM 1963, 165; OLG Koblenz a.a.O.; Oldenburg NJW 1978, 951) und Literatur (vgl. Flume, BGB, Allgemeiner Teil, Band II, § 43, 4 Staudinger/Singer, BGB, 2004, § 120 Rn. 2; Palandt/Heinrichs/Ellenberger, BGB, 67. Aufl. § 120 Rn. 4) setzt § 120 BGB voraus, dass die übermittelte Willenserklärung noch als Erklärung des Auftraggebers angesehen werden kann.
  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87

    Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 175/07
    In der Aushändigung des von der Beklagten unterzeichneten Antragsformulars an den Lieferanten könnte ein Zugang bei der Klägerin nur dann gesehen werden, wenn jener zumindest Empfangsbote der Klägerin gewesen wäre und die sonstigen Zugangsvoraussetzungen vorlägen (vgl. BGH NJW-RR 1989, 757 ).
  • OLG Hamm, 21.05.1996 - 29 U 166/95

    Modifizierte Annahme und Schweigen auf Annahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 175/07
    Das Vorliegen eines solchen versteckten Dissenses hat nach § 155 BGB grundsätzlich zur Folge, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist (OLG Hamm NJW-RR 1996, 1454; Staudinger/Bork, Neubearbeitung 2003, § 155 BGB, Rn. 13).
  • OLG Köln, 11.09.2007 - 15 U 42/07

    Betrügerisches Verhalten des Lieferanten bei Anbahnung eines Leasingvertrages -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 175/07
    Zudem wäre selbst bei Annahme eines Zugangs des Vertragsangebots ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien aufgrund eines versteckten Einigungsmangels (§ 155 BGB) nicht wirksam zustande gekommen (so zu ähnlich gelagerten Fällen aus dem Komplex "Fun-Arena": OLG Düsseldorf 22. Zivilsenat, Urteil vom 07.03.2008 im Verfahren G. ./. Gemeinde H., I-22 U 184/07; OLG Köln, Urteil vom 11.09.2007, 15 U 42/07 bei Juris).
  • OLG Koblenz, 11.02.1993 - 5 U 459/92

    Abgrenzung zwischen - anfechtbarer - falsch übermittelter Erklärung einerseits

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 175/07
    Unabhängig hiervon gelten beispielsweise erwachsene Hausangehörige, ferner Geschäftspersonal (sofern es nicht nach §§ 54-56 HGB als bevollmächtigt gilt) soweit dies zu seinen Obliegenheiten gehört, nach der Verkehrsanschauung als zur Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen ermächtigt (vgl. OLG Koblenz BB 1994, 819).
  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 102/84

    Haftung des Leasinggebers für unterlassene Hinweise des Lieferanten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 175/07
    Der Lieferant, der mit Wissen und Wollen des Leasinggebers die Vorverhandlungen über den Abschluss des Leasingvertrages führt und aufgrund des ihm zur Verfügung gestellten Materials die Höhe der Leasingraten für die vorgesehene Laufzeit errechnet sowie gegebenenfalls andere Modalitäten bespricht und aushandelt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der im Verhandlungsstadium entstehenden Sorgfalts- und Aufklärungspflichten Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers (BGHZ 95, 170, 177 ff.; BGH NJW 1989, 287; ebenso: OLG Köln a.a.O. zum Fall einer "Fun-Arena" des Lieferanten K.).
  • OLG Oldenburg, 19.01.1978 - 1 U 88/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 175/07
    Denn nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung (RG HRR 1940, Nr. 1278; BGH WM 1963, 165; OLG Koblenz a.a.O.; Oldenburg NJW 1978, 951) und Literatur (vgl. Flume, BGB, Allgemeiner Teil, Band II, § 43, 4 Staudinger/Singer, BGB, 2004, § 120 Rn. 2; Palandt/Heinrichs/Ellenberger, BGB, 67. Aufl. § 120 Rn. 4) setzt § 120 BGB voraus, dass die übermittelte Willenserklärung noch als Erklärung des Auftraggebers angesehen werden kann.
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