Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - I-11 U 35/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18979
OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - I-11 U 35/12 (https://dejure.org/2013,18979)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.07.2013 - I-11 U 35/12 (https://dejure.org/2013,18979)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - I-11 U 35/12 (https://dejure.org/2013,18979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,18979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Finders einer größeren Geldsumme zur Zustimmung der Herausgabe an die mutmaßliche Eigentümerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2; BGB § 973 Abs. 1
    Verpflichtung des Finders einer größeren Geldsumme zur Zustimmung der Herausgabe an die mutmaßliche Eigentümerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • faz.net (Pressemeldung, 24.07.2013)

    Hausbesitzer muss Geldschatz zurückgeben

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Düsseldorf, 27.07.2012 - 15 O 103/11

    Kein Schatzfund: Geld im Kachelofen gehört zum Erbe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - 11 U 35/12
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 27.07.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az.: 15 O 103/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Berufung des Beklagten gegen das am 27.07.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az.: 15 O 103/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - 11 U 35/12
    Dies gilt insbesondere dann, wenn es Beweise fehlerhaft erhoben oder gewürdigt oder wenn es Tatsachenvortrag der Parteien übergangen oder von den Parteien nicht vorgetragene Tatsachen verwertet hat (BGH, Urt. v. 19.03.2004, Az. V ZR 104/03, recherchiert nach Juris, Rdn. 16).
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - 11 U 35/12
    Mögliche Fehler des Grundgeschäftes schlagen auf die Prozessvollmacht nicht durch, diese ist vielmehr nur dann unwirksam, wenn dies aus den Regeln der ZPO folgt (hierzu: BGH, Urteil vom 14.05.2009, BeckRS 2009, 13723; Vollkommer in Zöller, Kommentar zur ZPO, § 78 Rn. 11; Piekenbrock in Beck"scher-Online-Kommentar zur ZPO, § 78 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 17.10.1988 - 8 U 58/88

    Unzulässigkeit einer Prozessvertretung durch den Sozius des den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - 11 U 35/12
    Daraus ergibt sich, dass ein Verstoß gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot die Wirksamkeit der Prozesshandlung aufgrund des Weiterwirkens der Vollmacht dem Gericht gegenüber nicht berührt (hierzu auch: OLG Hamm, Urteil vom 17.10.1988, NJW-RR 1989, 442 und Beschluss vom 01.10.1991; Az.: 15 W 266/91, recherchiert nach JURIS).
  • OLG Hamm, 01.10.1991 - 15 W 266/91

    Abstraktheit der Prozeßvollmacht von Anwaltsnotaren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - 11 U 35/12
    Daraus ergibt sich, dass ein Verstoß gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot die Wirksamkeit der Prozesshandlung aufgrund des Weiterwirkens der Vollmacht dem Gericht gegenüber nicht berührt (hierzu auch: OLG Hamm, Urteil vom 17.10.1988, NJW-RR 1989, 442 und Beschluss vom 01.10.1991; Az.: 15 W 266/91, recherchiert nach JURIS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht