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   OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97   

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https://dejure.org/1997,2285
OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97 (https://dejure.org/1997,2285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.1997 - 3 Wx 221/97 (https://dejure.org/1997,2285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. September 1997 - 3 Wx 221/97 (https://dejure.org/1997,2285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltungsbeirat; Auftragsrecht; Haftung; Beiratsaufgaben; Verwalter; Verfügungsmacht; Konto; Auftrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 29; BGB §§ 662 421
    Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats; Begriff der groben Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 290 II 12/96
  • LG Düsseldorf - 25 T 1168/96
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 35
  • NZM 1998, 36
  • ZMR 1998, 104
  • WM 1998, 663
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 3 Wx 61/97

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung von Instandhaltungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97
    Dies ist gemäß § 26 WEG ureigenste Aufgabe der Eigentümerversammlung, die sie auch nicht im Wege des Mehrheitsbeschlusses auf den Verwaltungsbeirat übertragen kann, da dies eine grundlegende Änderung der Organisationsform der Eigentümergemeinschaft darstellen würde, die nur in Form einer Vereinbarung gemäß § 10 WEG herbeigeführt werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 30.07.1997 - 3 Wx 61/97).
  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97
    Da einer der anerkannten Ausnahmefälle hier augenscheinlich nicht gegeben ist und auf die Beschlüsse der Eigentümerversammlung die allgemeinen Grundsätze über die Auslegung von Willenserklärungen Anwendung finden (vgl. nur BayObLG WuM 1992, 90, 91; Niedenführ/Schulze, WEG , 4. Auflage 1997, § 23 Rdn. 4), kann dem Schweigen der Eigentümer kein Erklärungswert beigemessen werden.
  • BGH, 09.03.1965 - VI ZR 218/63

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97
    Der zum Schadensersatz verpflichtende Umstand muß noch nicht einmal die wesentliche oder überwiegende Ursache des Schadenseintritts darstellen (vgl. BGHZ 43, 178, 181; BGH, NJW 1990, 2882, 2883; Palandt/Heinrichs, aaO, Vorbem. v. § 249 Rdn. 66, 73 ff.).
  • BGH, 21.06.1976 - III ZR 99/74

    Rechtswirkungen eines in einem Sparbuch eingetragenen Sperrvermerkes -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97
    Denn danach kann eine Bank an den Inhaber eines Sparbuches nur dann mit befreiender Wirkung leisten, wenn im Sparbuch kein besonderer Sperrvermerk ausgebracht ist (BGH, NJW 1976, 2211, 2112).
  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89

    Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97
    Der zum Schadensersatz verpflichtende Umstand muß noch nicht einmal die wesentliche oder überwiegende Ursache des Schadenseintritts darstellen (vgl. BGHZ 43, 178, 181; BGH, NJW 1990, 2882, 2883; Palandt/Heinrichs, aaO, Vorbem. v. § 249 Rdn. 66, 73 ff.).
  • OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89

    Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97
    Die Eigentümerversammlung kann aber die Mitglieder des Verwaltungsbeirates gemäß § 662 BGB beauftragen, den Verwaltervertrag abzuschließen, wenn die Eigentümer vorher über die Bestellung, den maßgeblichen Inhalt und den Abschluß des Verwaltervertrages beschlossen und den Verwaltungsbeirat zum Abschluß bevollmächtigt haben (OLG Köln, NJW 1991, 1302, 1303; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 29 Rdn. 91; Weitnauer/Hauger, WEG , 8. Aufl. 1995, § 26 Rdn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

    WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat -

    Das OLG Düsseldorf [Beschluss vom 24. September 1997 - 3 Wx 221/97 -] verneine dies, da eine solche Delegation nur in Form einer Vereinbarung gemäß § 10 WEG herbeigeführt werden könne [vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a. a. O., § 26 Rn. 89 und § 29 Rn. 93 ff.].

    Die Senatsentscheidung vom 24. September 1997 - 3 Wx 221/97 NZM 1998, 36 steht - so zutreffend das LG - nicht entgegen, weil nicht das Aushandeln des Verwaltervertrages als Kernkompetenz der Eigentümer, sondern nur dessen Abschluss auf der Basis des Verwaltungsangebots vom 27. Juli 2004 in die Hände des Beirats gelegt wurde.

  • OLG Köln, 11.12.2006 - 16 Wx 200/06

    Offenlegung sämtlicher Abrechnungsunterlagen vor Abstimmung über Jahresabrechnung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass den Eigentümern vor der Beschlussfassung hinreichend Gelegenheit gegeben werden muss, sämtliche Abrechnungsunterlagen sowie die Einzelabrechnungen einzusehen (zuletzt Senatsbeschluß vom 24.08.2005 -16 Wx 80/05 -, NJW-RR 2006, 19; Beschluss vom 05.04.2001 -16 Wx 101/00-, NZM 2001, 1142; Beschluss vom 04.06.1997, WuM 1998, 50 = OLGR 1997, 249; Beschluss vom 24.09.1996, WuM 1997, 62 = WE 1997, 232; Beschluss vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95, WuM 1995, 450 je m.w.N.).

    Vielmehr sind die Auskünfte dort zu geben, wo sie benötigt werden, also am Ort der Eigentümerversammlung (vgl. Senat vom 04.06.1997, a.a.O.).

    Nicht ausreichend war, dass - wie die Antragsgegner vorgetragen haben - die Verwalterin bei der Versammlung die Einzelabrechnungen mit sich geführt hat und bereit gewesen wäre, Einsicht auf Verlangen zu gewähren, ohne dies ausdrücklich bekannt zu geben und eine zumutbare Einsichtsmöglichkeit einzuräumen (dazu i. e. Beschluss des Senats vom 04.06.1997, a.a.O.).

  • LG Berlin, 24.08.2018 - 55 S 86/17

    Wohnungseigentum: Umfang der Bevollmächtigung eines Verwaltungsbeirats;

    Dagegen erwächst aus einem solchen Beschluss nicht ohne weiteres die Rechtsmacht, dem Verwalter weitergehende Ermächtigungen im Sinne von § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 WEG zu erteilen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13.7.2001 - 16 Wx 115/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.9.1997 - 3 Wx 221/97; Suilmann, ZWE 2008, 113, 115; Merle in Bärmann, 13. Aufl. § 27 Rz. 262).
  • OLG München, 07.02.2007 - 34 Wx 147/06

    Kein Rückschluss auf Genehmigung der Jahresabrechnung bei Entlastung des

    Zur Prüfung gemäß § 29 Abs. 3 WEG gehört neben der Prüfung der rechnerischen Schlüssigkeit der Abrechnung zumindest auch eine stichprobenhafte Prüfung der sachlichen Richtigkeit, die nur durch Prüfung der Belege erfolgen kann (OLG Düsseldorf NZM 1998, 36/38; Drasdo NZM 1998, 15/16).
  • AG Pinneberg, 19.12.2003 - 68 II 93/02

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Sofortige Abberufung des Verwalters und fristlose

    Das gilt schon deswegen, weil die Mitglieder des Verwaltungsbeirats für die pflichtgemäße Erfüllung der Beiratsaufgaben persönlich haften (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 1998, 50).

    Eine schuldhafte Pflichtverletzung der Beiratsmitglieder wird von der Rechtsprechung insbesondere dann gesehen, wenn diese eine Prüfung der Belege nicht oder nicht ordnungsgemäß vornehmen (OLG Düsseldorf, WuM 1998, 50, 54).

  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02

    Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines

    Der teilweise vertretenen Meinung, dass eine allgemeine Delegation des Abschlusses des Verwaltervertrages ohne Vorgabe von Eckdaten zur Nichtigkeit des Verwaltervertrags führe, da das Aushandeln und der Abschluss eines derartigen Vertrages ureigenste Aufgabe der Gemeinschaft sei und Kompetenzübertragungen auf die Mitglieder des Verwaltungsbeirats ohne Vereinbarung nur durch Mehrheitsbeschluss nicht möglich seien (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.1997 - 3 Wx 221/97 - NZM 1998, 36 = ZMR 1998, 104 = WuM 1998, 50 = ZfIR 1998, 37; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 26 Rdn. 85) vermag der Senat sich nicht anzuschließen.
  • OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01

    Entlastung des WEG -Verwalters

    fachkundiger Hilfe bedienen kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1998, 35 mit Anm. Rechenberg/Riecke; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 29 Rdn. 59, 62).
  • LG Berlin, 08.05.2015 - 55 S 123/14

    Wohnungseigentumssache: Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von

    Es dürfen also etwa die Verfügungsmacht über ein Rücklagenkonto eingeschränkt oder auch Ausgaben ab einer bestimmten Summe von einer Zustimmung eines Verwaltungsbeirats abhängig gemacht werden (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 1998, 50, nach juris; Niedenführ u.a., § 27 WEG Rn. 57).
  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von

    Wegen der grundsätzlich bestehenden Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümer ist der Beschluss auch nicht nichtig (OLG Köln ZMR 2003, 604/605; ebenso LG Bonn ZMR 2003, 610; siehe auch Niedenführ/Schulze § 26 Rn. 32; a.A. wohl OLG Düsseldorf ZMR 1998, 104).
  • OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 115/01

    Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zum Abschluss des Verwaltervertrages;

    Soweit abweichend hiervon teilweise die Auffassung vertreten wird, die Beauftragung zum Abschluss eines Verwaltervertrags sei nur dann im Wege eines Mehrheitsbeschlusses möglich, wenn zuvor über die Bestellung, den maßgeblichen Inhalt und den Abschluss des Verwaltervertrages beschlossen worden sei, da dies ureigenste Aufgabe der Versammlung sei (so OLG Düsseldorf NZM 1998, 36 = ZMR 1998, 104 = WuM 1998, 50 = ZfIR 1998, 37; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 26 Rdn. 85), ist es zweifelhaft, ob dem gefolgt werden kann; denn es wird nicht hinreichend differenziert zwischen dem Bestellungsakt und Modalitäten des Auftragsverhältnisses zwischen der Gemeinschaft und dem Verwalter, das u. U. sogar konkludent dadurch zustande kommen kann, dass der Bestellte Verwalterleistungen erbringt und die Wohnungseigentümer diese über eine längere Zeit entgegennehmen (vgl. hierzu Staudinger/Bub a.a.O. Rdn. 217).
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