Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - I-9 U 16/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14793
OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - I-9 U 16/05 (https://dejure.org/2005,14793)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.2005 - I-9 U 16/05 (https://dejure.org/2005,14793)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - I-9 U 16/05 (https://dejure.org/2005,14793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung der notariellen Beurkundungspflicht eines Bauträgervertrages - Inkonformität eines Zahlungsplanes mit der MaBV

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückzahlungsansprüche bei Verstoß gegen § 3 Abs. 1 und 2 MaBV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.08.2003 - 1 BvR 1986/01

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 9 U 16/05
    Ob diese Norm aber § 641 BGB vollständig verdrängt und dem Bauträger einen unmittelbaren Anspruch auf Zahlung des Werklohnes nach den Teilbetragsbestimmungen der MaBV gewährt (vgl. dazu Marks, MaBV, § 12 Rdnr. 11 ff.; Basty, DNotZ 2001, 421; Ullmann, NJW 2002, 1073, 1077; Wagner, BauR 2004, 569 ff,; Brambring ZfIR 2001, 257; Palandt-Sprau, § 632 a BGB Rdnr. 3; Müko-Busche, § 632 a BGB Rdnr. 16; Siegburg, HB der Gewährleistung, Rdnr. 484; a.A. wohl OLG Celle, NJW 2004, 592, 593) erscheint dem Senat fraglich.

    Letztendlich kann die Tragweite der HausbauVO in dieser Richtung aber dahinstehen, weil nicht die Beklagte auf Zahlung weiterer Raten klagt (sieh dazu OLG Celle NJW 2004, 592), sondern lediglich die Frage zu beantworten ist, ob die Beklagte die bereits empfangenen Gelder wieder auskehren muss.

  • LG Mönchengladbach, 05.01.2005 - 3 O 179/04

    Grundstückskauf vom Bauträger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 9 U 16/05
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 05.01.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Mönchengladbach (3 O 179/04) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst.

    unter Abänderung des am 05.01.2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Mönchengladbach - 3 O 179/04 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn 114.020 EUR Zug um Zug gegen lastenfreie Rückübertragung des Grundstücks, Grundbuch von B...-D..., Blatt ..., Gemarkung B...-D..., Flur ..., Flurstück ..., K..., zu zahlen, .

  • BGH, 13.06.2002 - VII ZR 321/00

    Formbedürftigkeit eines von einem Grundstückskaufvertrag abhängigen Bauvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 9 U 16/05
    Die Beurkundungspflicht ergibt sich allein aus der Verbindung mit dem Grundstücksgeschäft (vgl. dazu BGH NJW 2002, 2559, 2560; NJW 2000, 951).
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 9 U 16/05
    In seiner Entscheidung BGHZ 146, 250 f. hat der Bundesgerichtshof zwar festgestellt, dass an die Stelle der nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung das Werkvertragsrecht des bürgerlichen Gesetzbuches und damit § 641 BGB mit der Folge tritt, dass bis zur Abnahme des Gesamtwerks der Werklohn nicht fällig wird.
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 178/03

    Voraussetzungen der Heilung durch Auflassung und Eintragung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 9 U 16/05
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Kläger noch zitierten Entscheidung BGH NJW 2004, 3626.
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98

    Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 9 U 16/05
    Die Beurkundungspflicht ergibt sich allein aus der Verbindung mit dem Grundstücksgeschäft (vgl. dazu BGH NJW 2002, 2559, 2560; NJW 2000, 951).
  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 9 U 16/05
    Diese Vereinbarungen hätten aber, da sie nur zusammen gelten sollten und trotz der Abfassung in zwei Urkunden eine rechtliche Einheit bildeten, insgesamt beurkundet werden müssen (vgl. dazu schon BGHZ 78, 346, 348).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 99/97

    BGH erklärt Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in Bauträgerverträgen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 9 U 16/05
    c) Der zwischen den Parteien vereinbarte Zahlungsplan ist gemäß §§ 3 Abs. 2, 12 MaBV, § 134 BGB nichtig (vgl. BGHZ 139, 387, 391).
  • OLG Naumburg, 13.11.2009 - 10 U 20/09

    Anforderungen an die Vereinbarung von Abschlagszahlungen in einem

    Da aber das Verbotsgesetz aus §§ 3 Abs. 2, 12 MaBV gerade den Empfang von Zahlungen auf eine betagte Forderung verbietet, so lange die Fälligkeitsvoraussetzungen noch nicht vorliegen, kann die Regelung des § 813 Abs. 2 BGB keine Anwendung finden, soweit sie den vom Verbotsgesetz bezweckten Schutz des Erwerbers ausschalten würde (vgl. BGHZ 171, 364 - 374 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. Oktober 2005, 9 U 16/05 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 2005, 34, 35; Sprau in Palandt, BGB , 68. Aufl., § 813 BGB Rdn. 5).
  • LG Tübingen, 23.11.2020 - 7 O 377/18

    Kein Anspruch auf Abschlagszahlungen bei erheblichen Mängeln!

    Dadurch soll gewährleistet werden, dass den jeweiligen Zahlungen tatsächlich entsprechende Bauleistungen gegenüberstehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2005 - I -9 U 16/05, 9 U 16/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht