Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 24.11.2015 - I-1 U 62/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Halters eines Luftfahrzeugs für die Beschädigung von Sendefunkantennen und Fernfeldmonitoren beim Landevorgang
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Haftung des Halters eines Luftfahrzeugs für die Beschädigung von Sendefunkantennen und Fernfeldmonitoren beim Landevorgang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 O 324/06
- OLG Düsseldorf, 24.11.2015 - I-1 U 62/15
- BGH, 08.11.2016 - VI ZR 694/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.10.1990 - VI ZR 329/89
Umfang der Gefährdungshaftung nach LuftVG; Verkehrssicherungspflicht eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2015 - 1 U 62/15
Bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.10.1990 (Az. VI ZR 329/89, "Landehelfer-Urteil") handele es sich um eine Einzelfallentscheidung, bei welcher bereits fraglich sei, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion vorlägen.Hieraus ist abzuleiten, dass die Vorschrift allgemein nur zu Gunsten von Geschädigten eintritt, die am Betrieb des schadensstiftenden Luftfahrzeuges in keiner Weise beteiligt waren (BGH, Urteil vom 23.10.1990 - VI ZR 329/89 = NJW-RR 1991, 281).
In der Entscheidung des BGH vom 23.10.1990 wurde lediglich der Ausnahmetatbestand des § 33 Abs. 1 S. 3 LuftVG damit erläutert, dass sich auch der Flugschüler von sich aus in den Gefahrenbereich des Flugzeugs begebe und deshalb nicht in gleicher Weise schutzbedürftig sei wie der außenstehende Dritte (BGH, Urteil vom 23.10.1990 - VI ZR 329/89 juris Rn. 6).
Hierfür ist es im Übrigen auch nicht erforderlich, dass sich der Beteiligte (ebenfalls) in der Luft befindet, hierfür genügt es, dass die Beteiligung - wie hier - vom Boden aus stattfindet (BGH, Urteil vom 23.10.1990 - VI ZR 329/89 juris Rn. 8).
- BGH, 03.07.1962 - VI ZR 184/61
Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2015 - 1 U 62/15
Der BGH habe dies in einem Fall entschieden, bei dem ein Polizeibeamter auf ein Fluchtfahrzeug aufgestiegen sei, um den Fahrer zu kontrollieren (BGH, Urteil vom 03.07.1962 - VI ZR 184/61).Er war daher nicht bei dem Betrieb des Kraftwagens tätig (BGH, Urteil vom 03.07.1962 - VI ZR 184/61, juris Rn. 16).
- OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 161/07
Betriebsgefahr bei Zusammenstoß von Segelflugzeug mit einem Motorflugzeug wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2015 - 1 U 62/15
Die Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 33 Abs. 1 S. 1 LuftVG ist darin begründet, dass die Luftfahrzeughalterhaftung nicht einmal die Berufung auf ein unabwendbares Ereignis oder höhere Gewalt zulässt und daher die "strengste Gefährdungshaftung des deutschen Privatrechts" darstellt (vgl. Senat, Urteil vom 10.03.2008 - I-1 U 161/07 unter Hinweis auf Giemulla/Schmid , LuftVG, § 33, Rdnr. 1).
- OLG Düsseldorf, 11.01.1993 - 1 U 30/92
Unfall bei harter Landung eines Freiballons
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2015 - 1 U 62/15
Dem ist der Senat gefolgt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.1993 - 1 U 30/92 = VersR 1994, 228). - OLG Köln, 29.01.2002 - 9 U 59/01
Leistungsfreiheit einer Kaskoversicherung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2015 - 1 U 62/15
Dieser Fall ist in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 29.01.2002 - 9 U 59/01) nicht betroffen. - BGH, 08.05.1962 - VI ZA 6/62
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2015 - 1 U 62/15
Zunächst hat der BGH ausgesprochen, dass die Vorschrift keine Anwendung auf Personen findet, die sich zum Unfallzeitpunkt im Flugzeug befinden, weil die strenge Luftfahrzeughalterhaftung nur gegenüber Unbeteiligten gerechtfertigt sei (BGH, Beschluss vom 08.05.1962 - VI ZA 6/72 = VersR 1962, 530).