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   OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - III-3 Ws 4/08   

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https://dejure.org/2008,23393
OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - III-3 Ws 4/08 (https://dejure.org/2008,23393)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.2008 - III-3 Ws 4/08 (https://dejure.org/2008,23393)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - III-3 Ws 4/08 (https://dejure.org/2008,23393)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortwirkung der in einem Ursprungsverfahren eingetretenen Zuständigkeitskonzentration in einem von der Staatsanwaltschaft abgetrennten Ermittlungsverfahren; Verfahrensrechtlicher Beginn bei Null eines abgetrennten Ermittlungsverfahrens als neues Verfahren; Ablehnung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91

    Erlaß eines Haftbefehls wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08
    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts W. erstreckt sich auch auf Haftentscheidungen, da die Zuständigkeitsregelung des § 125 Abs. 1 StPO durch die Konzentrationswirkung des § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO verdrängt wird (vgl. OLG Hamm MDR 1983, 688; OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292; Meyer-Goßner a.a.O. § 125 Rdn. 1).

    Da eine Entscheidung in der Sache bisher nicht ergangen ist, der Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft vielmehr zu Unrecht wegen vermeintlicher (örtlicher) Unzuständigkeit durch das Amtsgericht W. abgelehnt worden ist, sieht sich der Senat an einer eigenen Sachentscheidung (§ 309 Abs. 2 StPO) gehindert und verweist die Sache an das Amtsgericht W. als Gericht des ersten Rechtszuges zurück (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1983, 426, 427; OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292; Meyer-Goßner a.a.O. § 309 Rdn. 9).

  • BGH, 31.10.2001 - 2 ARs 296/01

    Zuständigkeit für die beantragte Durchsuchungsanordnung (Bestimmung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08
    Soweit der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat, dass die einmal eingetretene Zuständigkeitskonzentration in "diesem" bzw. "demselben" Verfahren erhalten bleibt (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 78; NStZ 2003, 163, 164; NStZ-RR 2004, 269, 270), bestand jeweils kein Anlass, die Fortwirkung der Zuständigkeitskonzentration im Falle einer Abtrennung zu erörtern.
  • BGH, 28.04.2004 - 2 ARs 135/04

    Zuständigkeitskonzentration am Sitz des Staatsanwaltschaft; Einheitlichkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08
    Soweit der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat, dass die einmal eingetretene Zuständigkeitskonzentration in "diesem" bzw. "demselben" Verfahren erhalten bleibt (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 78; NStZ 2003, 163, 164; NStZ-RR 2004, 269, 270), bestand jeweils kein Anlass, die Fortwirkung der Zuständigkeitskonzentration im Falle einer Abtrennung zu erörtern.
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 3 Ws 206/07

    Zuständigkeitsregelung des § 125 Strafprozessordnung (StPO) für den Erlass eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08
    Dass hier entgegen der Auffassung des LG Zweibrücken (NStZ-RR 2004, 304) nicht deshalb etwas anderes gilt, weil die Staatsanwaltschaft W. gemäß § 145 Abs. 1 GVG mit den Ermittlungen beauftragt worden ist, hat der Senat in dem Ursprungsverfahren bereits in dem Beschluss vom 18. Juni 2007 (III-3 Ws 206-207/07) näher ausgeführt.
  • OLG Frankfurt, 22.10.1982 - 1 Ws 266/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08
    Da eine Entscheidung in der Sache bisher nicht ergangen ist, der Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft vielmehr zu Unrecht wegen vermeintlicher (örtlicher) Unzuständigkeit durch das Amtsgericht W. abgelehnt worden ist, sieht sich der Senat an einer eigenen Sachentscheidung (§ 309 Abs. 2 StPO) gehindert und verweist die Sache an das Amtsgericht W. als Gericht des ersten Rechtszuges zurück (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1983, 426, 427; OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292; Meyer-Goßner a.a.O. § 309 Rdn. 9).
  • OLG Hamm, 14.03.1983 - 3 Ws 138/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08
    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts W. erstreckt sich auch auf Haftentscheidungen, da die Zuständigkeitsregelung des § 125 Abs. 1 StPO durch die Konzentrationswirkung des § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO verdrängt wird (vgl. OLG Hamm MDR 1983, 688; OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292; Meyer-Goßner a.a.O. § 125 Rdn. 1).
  • LG Zweibrücken, 16.02.2004 - Qs 6/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08
    Dass hier entgegen der Auffassung des LG Zweibrücken (NStZ-RR 2004, 304) nicht deshalb etwas anderes gilt, weil die Staatsanwaltschaft W. gemäß § 145 Abs. 1 GVG mit den Ermittlungen beauftragt worden ist, hat der Senat in dem Ursprungsverfahren bereits in dem Beschluss vom 18. Juni 2007 (III-3 Ws 206-207/07) näher ausgeführt.
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