Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 22 U 144/99 |
Azurblaue Ziegel
§§ 459, 480 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Abgrenzung zum aliud, vertragliche Gattungsbestimmung durch Bezugnahme auf Muster, ästhetische Qualitätsmerkmale als Gattungsmerkmale;
pVV bei Falschlieferung (vgl. nunmehr § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 254 BGB bei unterlassener Untersuchung, 100%iges Mitverschulden
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährleistungsrecht; Sachmangel; Mangel; Gattung; Gattungsmerkmal; Dachziegel; Dach; Zugesicherte Eigenschaft; Wandlung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 480 § 459 § 254
Mängel beim Gattungskauf - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kauf nach Muster bestimmter Gattung: Folgen bei Abweichung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 23.06.1999 - 17 O 38/98
- OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 22 U 144/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1654
- MDR 2000, 1066
- BauR 2000, 1242 (Ls.)
- BauR 2000, 1347
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87
Ansprüche des Käufers von mit Glykol versetzten Wein; Verdacht der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 22 U 144/99
Beim Kauf einer nur der Gattung nach bestimmten Ware ist für die Unterscheidung, ob es sich um eine mangelhafte oder eine andere als die bedungene Ware handelt, in erster Linie auf den ausdrücklich vereinbarten oder dem Verkäufer wenigstens bekannten Vertragszweck und die danach erforderlichen Merkmale abzustellen, wobei auf die Verkehrsauffassung Rücksicht zu nehmen ist (BGH NJW 1989, 218 (219); NJW 1986, 659(660) m.w.N.).Dem Kläger steht vielmehr noch der Erfüllungsanspruch zu, der der 30-jährigen Verjährung nach § 195 BGB unterliegt (vgl. BGH NJW 1989, 218, 219 und Palandt-Putzo, BGB, 59. Aufl., § 477, RNr.3).
- BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97
Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 22 U 144/99
Das überwiegende Mitverschulden des Klägers an der Schadensentstehung führt zum Wegfall der Haftung der Beklagten aus p.V.V. Bei der Abwägung ist in erster Linie auf das Maß der beiderseitigen Verursachung und zweitrangig auf das Maß des beiderseitigen Verschuldens abzustellen (ständ. Rspr., z.B. BGH NJW 1998, 1137; BGHZ 33, 293(302)). - RG, 18.12.1914 - II 433/14
Sendai-Kawamatta-Seide - § 480 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Abgrenzung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 22 U 144/99
Es ist möglich, auch Qualitätsmerkmale zu Gattungsmerkmalen machen (RGZ 86, 90 (92)).
- BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84
Abgrenzung einer mangelhaften von einer Falschlieferung bei Ankauf von Waren …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 22 U 144/99
Beim Kauf einer nur der Gattung nach bestimmten Ware ist für die Unterscheidung, ob es sich um eine mangelhafte oder eine andere als die bedungene Ware handelt, in erster Linie auf den ausdrücklich vereinbarten oder dem Verkäufer wenigstens bekannten Vertragszweck und die danach erforderlichen Merkmale abzustellen, wobei auf die Verkehrsauffassung Rücksicht zu nehmen ist (BGH NJW 1989, 218 (219); NJW 1986, 659(660) m.w.N.). - BGH, 17.11.1960 - VII ZR 56/59
Finanzierter Abzahlungskauf
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 22 U 144/99
Das überwiegende Mitverschulden des Klägers an der Schadensentstehung führt zum Wegfall der Haftung der Beklagten aus p.V.V. Bei der Abwägung ist in erster Linie auf das Maß der beiderseitigen Verursachung und zweitrangig auf das Maß des beiderseitigen Verschuldens abzustellen (ständ. Rspr., z.B. BGH NJW 1998, 1137; BGHZ 33, 293(302)). - BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 334/86
Rechtsfolgen der Verletzung der Rügeobliegenheit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 22 U 144/99
Auch wenn § 377 Abs. 1 HGB vorliegend nicht anwendbar ist, hatte der Kläger die Qualität der Ware vor der Eindeckung des Gebäudes zu überprüfen (vgl. BGHZ 101, 337 (346)).
- OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 9/06
Bauvertrag: Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch mit …
Dieser Vortrag kann erheblich werden, weil das Nacherfüllungsverlangen der Beklagten in diesem Fall wegen Widersprüchlichkeit als rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 242 BGB anzusehen sein könnte (vgl. OLG Köln, BauR 1977, 275; OLG Hamm, BauR 2000, 1347).