Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - I-5 W 3/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Anspruch auf Architektenhonorar; Voraussetzungen für die Aussetzung eines Verfahrens; Vorgreiflichkeit eines anhängigen Verfahrens
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Keine Aussetzung von Aufstockungsklagen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
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Keine Aussetzung von Aufstockungsklagen! (IBR 2021, 277)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 18.12.2020 - 6 O 414/14
- OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - I-5 W 3/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.05.2020 - VII ZR 174/19
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Frage der Unionsrechtswidrigkeit der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 5 W 3/21
Am 18. Dezember 2020 hat die Kammer sodann - ohne Anhörung der Parteien hierzu - die Aussetzung der Verhandlung "gemäß § 148 ZPO" beschlossen, bis der Europäische Gerichtshof den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2020, VII ZR 174/19, beschieden habe.Insoweit bedürfte es konkreter Darlegung, warum die Kammer dennoch die dem Europäischen Gerichtshof durch den Bundesgerichtshof im Verfahren VII ZR 174/19 vorgelegte Frage für entscheidend hält, ob die nationalen Regelungen in § 7 der deutschen Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI in der Fassung vom 10.07.2013), wonach die in dieser Honorarordnung statuierten Mindestsätze für Planungs- und Überwachungsleistungen der Architekten und Ingenieure - abgesehen von bestimmten Ausnahmefällen - verbindlich sind und eine die Mindestsätze unterschreitende Honorarvereinbarung in Verträgen mit Architekten oder Ingenieuren unwirksam ist, nicht mehr anzuwenden seien.
- BVerfG, 05.08.2013 - 1 BvR 2965/10
Überlange Dauer eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens verletzt Betroffenen in …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 5 W 3/21
Überdies ist zu bedenken, dass Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG die Fachgerichte dazu verpflichtet, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (BVerfG, NJW 2013, 3432, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz 1).Bei der Ausübung des Ermessens, ob eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO angeordnet wird, ist daher neben der möglichen Verfahrensverzögerung unter Berücksichtigung der Verfahrensökonomie und der Vermeidung sich widersprechender Entscheidungen die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich bei zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (BVerfG, NJW 2013, 3432, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz 2), was vorliegend gewichtig gegen eine Aussetzung spricht.
- BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 236/10
Verfahrensaussetzung: Zulässigkeit bei Anhängigkeit eines dieselbe Frage …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 5 W 3/21
Die Aussetzung des Verfahrens ist zwar in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (BGH RIW 2012, 405, zit. nach juris, dort Leitsatz 1 und Rn. 6 ff.); diese Entscheidung folgt indes einem anderen Maßstab. - OLG Celle, 09.12.2020 - 14 U 92/20
Preisrecht der HOAI 2009/2013 findet auch "zwischen Privaten" keine Anwendung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 5 W 3/21
Dem stehe die von der Klägerin eingewandte Entscheidung des OLG Celle vom 9. Dezember 2020, Az. 14 U 92/20, nicht entgegen.