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   OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - I-2 U 139/02   

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https://dejure.org/2004,17779
OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - I-2 U 139/02 (https://dejure.org/2004,17779)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2004 - I-2 U 139/02 (https://dejure.org/2004,17779)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2004 - I-2 U 139/02 (https://dejure.org/2004,17779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentrechtschutz und Gebrauchsmusterschutz betreffend eine Anlage zur thermischen Behandlung von mehlförmigen Rohmaterialien; Ansprüche auf Unterlassung, Rechnungslegung und auf Feststellung einer Schadensersatzverpflichtung; Auslegung des in der Patentschrift ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 84/63

    "Veranstaltungen" nach § 7 Abs. 1 PatG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 139/02
    Dabei muß es sich um Handlungen handeln, die dazu bestimmt sind, die Erfindung im Wesentlichen auszuführen, und die darüber hinaus den ernstlichen Willen erkennbar machen, die Erfindung alsbald zu benutzen (vgl. BGHZ 39, 389, 398).

    Ein bedingter Entschluß erfüllt das Erfordernis des ernsthaften Willens zu alsbaldigen gewerblichen Benutzung nicht (vgl. Benkard/Bruchhausen, PatG, 9. Aufl., § 12 PatG Rdn 13 mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung u.a. auf die bereits zitierte Entscheidung BGHZ 39, 389, 398).

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99

    Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 139/02
    Mit dieser Einschränkung will das Gesetz aus Billigkeitsgründen einen vorhandenen oder bereits angelegten gewerblichen Besitzstand des Vorbenutzers schützen und damit die unbillige Zerstörung in zulässiger, insbesondere rechtlich unbedenklicher Weise geschaffener Werte verhindern (vgl. BGH GRUR 2002, 231 - Biegevorichtung mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts und auf das Schrifttum).

    Daraus ergibt sich, dass Erfindungsbesitz nach deutschen Recht zur Begründung eines Vorbenutzungsrechtes nicht ausreicht, wenn er seinen Niederschlag nicht in Benutzungshandlungen oder Veranstaltungen zur Inbenutzungsnahme gefunden hat, die in Deutschland vollzogen worden sind (vgl. BGH GRUR 1969, 35 - Europareise; BGH GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung sowie Benkard/Bruchausen, PatG, 9. Aufl., § 12 PatG Rdn. 11 a; Benkard/Jestaedt, EPÜ, Art. 64 Rdn. 14), dabei ist der Begriff der Benutzung derselbe wie in § 139 Abs. 2 und 3 sowie § 142 PatG (vgl. BGH GRUR 1964, 491, 493 - Chloramphenicol) und umfasst die in §§ 9 und 10 PatG umschriebenen Benutzungsarten, zu denen der Patentinhaber ausschließlich befugt ist und die er jedem anderen verbieten kann.

  • BGH, 07.03.1969 - I ZR 41/67

    med

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 139/02
    Soweit der Bundesgerichtshof in dem Auftrag zur Herstellung einer fertigungsreifen Werkstattzeichnung und der baldigen Inangriffnahme dieses Auftrages durch einen Angestellten eine ausreichende Veranstaltung zur alsbaldigen Inbenutzungsnahme gesehen hat (vgl. BGH GRUR 1969, 546, 549 - Bierhahn), kann diese Rechtsprechung daher nicht angeführt werden, um damit auch hier das Vorliegen ausreichender Veranstaltungen zu begründen.
  • BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 139/02
    Daraus ergibt sich, dass Erfindungsbesitz nach deutschen Recht zur Begründung eines Vorbenutzungsrechtes nicht ausreicht, wenn er seinen Niederschlag nicht in Benutzungshandlungen oder Veranstaltungen zur Inbenutzungsnahme gefunden hat, die in Deutschland vollzogen worden sind (vgl. BGH GRUR 1969, 35 - Europareise; BGH GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung sowie Benkard/Bruchausen, PatG, 9. Aufl., § 12 PatG Rdn. 11 a; Benkard/Jestaedt, EPÜ, Art. 64 Rdn. 14), dabei ist der Begriff der Benutzung derselbe wie in § 139 Abs. 2 und 3 sowie § 142 PatG (vgl. BGH GRUR 1964, 491, 493 - Chloramphenicol) und umfasst die in §§ 9 und 10 PatG umschriebenen Benutzungsarten, zu denen der Patentinhaber ausschließlich befugt ist und die er jedem anderen verbieten kann.
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 139/02
    Nach der Entscheidung "Spannschraube" des Bundesgerichtshofes vom 2. März 1999 (vgl. GRUR 1999, 909 = Mitt. 1999, 304 = MDR 1999, 1215 = NJW-RR 2000, 259) stellen Patentschriften im Hinblick auf die dort gebrauchten Begriffe gleichsam ihr eigenes Lexikon dar.
  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 178/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 139/02
    Daraus ergibt sich, dass Erfindungsbesitz nach deutschen Recht zur Begründung eines Vorbenutzungsrechtes nicht ausreicht, wenn er seinen Niederschlag nicht in Benutzungshandlungen oder Veranstaltungen zur Inbenutzungsnahme gefunden hat, die in Deutschland vollzogen worden sind (vgl. BGH GRUR 1969, 35 - Europareise; BGH GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung sowie Benkard/Bruchausen, PatG, 9. Aufl., § 12 PatG Rdn. 11 a; Benkard/Jestaedt, EPÜ, Art. 64 Rdn. 14), dabei ist der Begriff der Benutzung derselbe wie in § 139 Abs. 2 und 3 sowie § 142 PatG (vgl. BGH GRUR 1964, 491, 493 - Chloramphenicol) und umfasst die in §§ 9 und 10 PatG umschriebenen Benutzungsarten, zu denen der Patentinhaber ausschließlich befugt ist und die er jedem anderen verbieten kann.
  • BGH, 29.06.2017 - I ZR 9/16

    Zu den Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts im Designrecht

    Diese Auffassung entspricht der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht zum Vorbenutzungsrecht nach den - mit § 41 Abs. 1 Satz 1 GeschmMG 2004 und § 41 Abs. 1 Satz 1 DesignG nahezu wortgleichen - Bestimmungen der § 7 Abs. 1 Satz 1 PatG aF, § 12 Abs. 1 Satz 1 PatG (vgl. BGH, GRUR 1969, 35, 37 - Europareise; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. März 2004 - I-2 U 139/02, juris Rn. 81; LG Düsseldorf, GRUR Int. 1988, 594, 595 f.; LG Düsseldorf, Mitt.
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