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   OLG Düsseldorf, 25.03.2014 - I-21 U 90/13   

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https://dejure.org/2014,20028
OLG Düsseldorf, 25.03.2014 - I-21 U 90/13 (https://dejure.org/2014,20028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2014 - I-21 U 90/13 (https://dejure.org/2014,20028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2014 - I-21 U 90/13 (https://dejure.org/2014,20028)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung der Honorarforderung eines Architekten

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Anforderungen an die Darlegung der Honorarforderung eines Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Honorarrechnung prüfbar? Bloße Angabe verschiedener Werte genügt nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung der Honorarforderung eines Architekten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzureichende Schlussrechnung steht Vergütungsanspruch des Architekten entgegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung der Honorarforderung eines Architekten

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unzureichende Schlussrechnung steht Vergütungsanspruch des Architekten entgegen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarrechnung prüfbar? Bloße Angabe verschiedener Werte genügt nicht! (IBR 2014, 611)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1367
  • NZBau 2014, 707
  • BauR 2015, 283
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2014 - 21 U 90/13
    Es trifft zu, dass nach der Rechtsprechung ein Verstoß gegen Treu und Glauben vorliegt, wenn der Auftraggeber den Einwand fehlender Prüffähigkeit verspätet erhebt; er ist dann mit diesem Einwand ausgeschlossen mit der Folge, dass die Honorarforderung fällig wird und die Verjährung zu laufen beginnt (BGHZ 157, 118).

    Für die Höhe ihres geltend gemachten Vergütungsanspruchs ist die Klägerin darlegungsbelastet, woran sich durch die nicht rechtzeitige Erhebung von Einwänden gegen die Prüffähigkeit ihrer Rechnung nichts geändert hat, die die Darlegungs- und Beweislast für die Forderung vielmehr unberührt lässt (vgl. BGHZ 157, 118).

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 U 131/08

    Rechtsfolgen der fehlenden Prüffähigkeit der Architektenschlussrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2014 - 21 U 90/13
    Wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt, führen Defizite der Schlussrechnung des Architekten im Hinblick auf die Prüffähigkeitsanforderungen nach Ablauf einer zweimonatigen Frist nach Zugang der Rechnung deshalb im Honorarprozess dazu, dass die Klageforderung des Architekten nicht schlüssig dargetan ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 28).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1994 - 5 U 153/93

    Setzt eine nicht prüffähige Schlußrechnung die Verjährungsfrist in Gang?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2014 - 21 U 90/13
    Insbesondere genügte dazu hinsichtlich der anrechenbaren Kosten jeweils die bloße Angabe verschiedener Werte nicht; vielmehr müssen insoweit nicht nur die Ergebnisse der Kostenermittlung, sondern auch die dieser zugrunde liegenden Kriterien angegeben werden (OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 176).
  • LG Aachen, 16.03.2006 - 1 O 506/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Nutzungsersatz und Wertersatz gegen die Masse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2014 - 21 U 90/13
    Nachdem sie im Verfahren 1 O 506/05 LG Duisburg darauf hingewiesen worden war, dass sie nach der HOAI abrechnen müsse, nahm sie ihre auf Zahlung des Rechnungsbetrags gerichtete Klage zurück und erstellte unter dem 19. Dezember 2008 eine neue Rechnung (Bl. 13 ff. GA), nach der die Beklagte ein Resthonorar von 16.299,22 EUR zu zahlen habe.
  • OLG Celle, 01.12.2021 - 14 U 83/21

    Verzögerungen wegen Abwartens der Reparaturfreigabe des gegnerischen

    Erfolgt demgegenüber kein (einfaches) Bestreiten, ist eine nähere Substantiierung nicht notwendig (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2014 - 21 U 90/13 - juris-Rn 64; Zöller- Greger , ZPO, 34. Aufl. 2022, § 138 Rn 8/8a m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2022 - 29 U 94/21

    Zielfindungsphase nach neuem Architektenrecht

    Auch wenn der Beklagte aufgrund § 650g Abs. 4 S. 3 BGB mit Rügen gegen die Prüfbarkeit der Rechnung ausgeschlossen ist, muss diese prüfbar sein, um die Klageforderung damit schlüssig begründen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.3.2014 - 21 U 90/13, BauR 2015, 283 ff.).
  • OLG Oldenburg, 26.10.2021 - 12 U 120/18

    Wer nicht prüfbar abrechnet, bekommt kein Honorar!

    (vgl. BGH BauR 2007, 1577; OLG Düsseldorf, NZBau 2014, 707; OLGR Celle 2008, 509; Koeble in Locher u.a., HOAI (15.

    Kriterien angegeben werden (OLG Düsseldorf, NZBau 2014, 707).

  • LG Krefeld, 28.06.2023 - 5 O 303/21

    Tatsächlich erforderliche Kosten = vertraglich vereinbarte Stundensätze?

    Die Grundsätze der Abrechnung eines gekündigten Detailpauschalvertrages sind nicht nur für die Prüfbarkeit einer Abrechnung im Sinne einer Fälligkeitsvoraussetzung anwendbar, sondern auch für die Beurteilung der Schlüssigkeit der Klage, soweit es um die dem Auftragnehmer zustehende Vergütung geht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. März 2014 - I-21 U 90/13 -, Rn. 64, juris; Kniffka/Koeble, Teil 8 Die Abwicklung des gekündigten Bauvertrages Rn. 44, beck-online).
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