Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.03.2015 - 3 Wx 18/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,80820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 27.11.2014 - 40 HRB 4817
- OLG Düsseldorf, 25.03.2015 - 3 Wx 18/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 09.09.2010 - 6 W 144/10
GmbH-Geschäftsführer: Anmeldung beim Registergericht, elektronische Übermittlung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2015 - 3 Wx 18/15
Dem entspricht die Rechtsprechung und Kommentierung zum im Wesentlichen gleichlautenden § 39 Abs. 2 GmbHG, die im Falle der Vorlage einer Urschrift die Übermittlung einer einfachen elektronischen Aufzeichnung genügen lässt (OLG Jena GmbHR 2011, S. 28 [29];… vgl. Altmeppen in: Roth/Altmeppen, GmbHG 7. Aufl., 2012, § 39, Rdz. 10;… Krafka in: Münchener Kommentar zum HGB, 3. Aufl., § 12, Rdz. 57).
- OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - 3 Wx 20/18
Keine Erklärungspflicht des den Liquidator bei Anmeldung der Auflösung der …
In seinem Beschluss vom 25. März 2015 (I-3 Wx 18/15), der einen dem vorliegenden vergleichbaren Fall betraf, hat der Senat entschieden, dass sich § 12 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbs. HGB nur auf Fälle bezieht, in denen die Vorlage eines notariell beurkundeten Dokuments oder einer öffentlich beglaubigten Abschrift bei der Anmeldung zwingend angeordnet ist, im Anwendungsbereich des hier einschlägigen § 67 Abs. 2 GmbHG hingegen nach § 12 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbs. HGB die Übermittlung einer elektronischen Aufzeichnung genügt, mithin der Beschluss über die Bestellung eines Liquidators nach § 67 Abs. 2 GmbH der Anmeldung in Form einer elektronischen Aufzeichnung beigefügt werden kann (zu § 39 GmbHG anerkannt, vgl. die Nachw. bei DNotI-Report 2018, 25).