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   OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 2 U 50/17   

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OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 2 U 50/17 (https://dejure.org/2019,34056)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2019 - 2 U 50/17 (https://dejure.org/2019,34056)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2019 - 2 U 50/17 (https://dejure.org/2019,34056)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (62)

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13

    Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 2 U 50/17
    Ist von einer Beweisvereitelung auszugehen, ist dies im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil des Prozessgegners der beweispflichtigen Partei zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2016, 88 Rn. 29 - Deltamethrin).

    Von einer Beweisvereitelung kann hierbei nur gesprochen werden, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert (BGH, NJW 1997, 3311; GRUR 2016, 88 Rn. 44 - Deltamethrin).

    Nur ein vorwerfbares, missbilligenswertes Verhalten kann den mit beweisrechtlichen Nachteilen verbundenen Vorwurf der Beweisvereitelung tragen (BGH, NJW-RR 1996, 1534; GRUR 2016, 88 Rn. 29 - Deltamethrin).

    Das Verschulden muss sich sowohl auf die Zerstörung oder Entziehung des Beweisobjekts als auch auf die Beseitigung seiner Beweisfunktion beziehen, also darauf gerichtet sein, die Beweislage des Gegners in einem gegenwärtigen oder künftigen Prozess nachteilig zu beeinflussen (BGH, NJW 2004, 222; GRUR 2016, 88 Rn. 29 - Deltamethrin).

    Liegen die Voraussetzungen einer Beweisvereitelung vor, können zu Gunsten der beweisbelasteten Partei Beweiserleichterungen in Betracht kommen, die unter Umständen bis zur Umkehr der Beweislast gehen können (BGH, NJW 2004, 222; NJW 2006, 434 Rn. 22 ff.; NJW 2009, 360 Rn. 23 m. w. N.; GRUR 2016, 88 Rn. 48 - Deltamethrin).

    Die Beweisvereitelung durch den Gegner der beweisbelasteten Partei führt nicht bereits als solche zum Verlust des Prozesses, sondern allenfalls dazu, dass ihr Verhalten im Rahmen der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) zu ihren Lasten gewürdigt werden kann (BGH, GRUR 2009, 519 Rn. 14 = NJW-RR 2009, 995 - Hohlfasermembranspinnanlage; BGH, NJW 2009, 360 Rn. 23; NJW 2008, 982 Rn. 18; GRUR 2016, 88 Rn. 48 - Deltamethrin).

    Stehen solche Beweise nicht zur Verfügung oder bleibt die beweisbelastete Partei nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme beweisfällig, ist eine Beweislastumkehr in Betracht zu ziehen und den Beweisangeboten des Prozessgegners nachzugehen (BGH, GRUR 2016, 88 Rn. 48 f. - Deltamethrin).

  • LG Düsseldorf, 05.10.2017 - 4b O 158/14

    Abgewinkelte Borsten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 2 U 50/17
    hilfsweise: festzustellen, dass die Beklagten gesamtverbindlich verpflichtet sind, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr infolge der Einleitung und Führung der Verfahren 4b O 276/10 LG Düsseldorf und 4b O 158/14 LG Düsseldorf entstanden ist und noch entstehen wird, soweit nicht bereits anderweitig darüber entschieden ist;.

    Mit ihrem ersten Hilfsantrag begehrt die Klägerin hilfsweise die Feststellung, dass die Beklagten gesamtverbindlich verpflichtet sind, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr infolge der Einleitung und Führung der Verfahren 4b O 276/10 LG Düsseldorf und 4b O 158/14 LG Düsseldorf entstanden ist und noch entstehen wird, soweit nicht bereits anderweitig darüber entschieden ist.

    Mit dem "höchstvorsorglich" gestellten weiteren Hilfsantrag begehrt die Klägerin die Feststellung, dass der Beklagte zu 3. verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr dadurch entstanden ist, dass sie das Verfahren 4b O 158/14 LG Düsseldorf, mithin das vorliegende Verfahren, gegen die Beklagten zu 1. bis 3. geführt hat, statt nur gegen die Beklagten zu 1. und 2., soweit nicht bereits anderweitig darüber entschieden ist.

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 2 U 50/17
    Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören grundsätzlich zu den Kosten des Klageverfahrens (BGH, NJW 2003, 1322, 1323; NJW 2004, 3121; NJW-RR 2004, 1651; NJW 2005, 294; NZBau 2005, 44; NJW 2007, 3357 Rn. 11; NJW 2009, 3240 Rn. 12; NJW 2014, 1018 Rn. 14; NJW 2018, 402 Rn. 13).

    Voraussetzung hierfür ist, dass die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Klageverfahrens identisch sind (BGH, NJW 2003, 1322, 1323; NZBau 2005, 44; NJW 2005, 294, 295; NJW-RR 2006, 810 f.; NJW 2013, 3452 Rn. 11; NJW 2014, 1018 Rn. 14).

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2021 - 15 U 37/21

    Ansprüche wegen der Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

    a) Die Erstattung der notwendigen Kosten einer berechtigten Abmahnung wegen Patentverletzung kann im Falle schuldhaften Handelns als Teil des Ersatzanspruchs nach § 139 Abs. 2 PatG (vgl. BGH, GRUR 1995, 338, 342 - Kleiderbügel; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.2021 - I- 2 U 58/20, GRUR-RS 2021, 21448 Rn. 90 ; Urt. v. 08.04.2021 - I-2 U 46/20, GRUR-RS 2021, 9045 Rn. 112; Urt. v. 25.04.2019 - 2 U 50/17, GRURRS 2019, 25285 Rn. 158; Urt. v. 3.5.2018 - 2 U 47/17, GRUR-RS 2018, 13140 Rn. 92; Urt. v. 08.09.2011 - I-2 U 77/09, BeckRS 2012, 9342; Benkard/Grabinski/Zülch, Patentgesetz, 11. Aufl., § 139 Rn. 76a m.w.N.) und im Übrigen aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683 S. 1, 677, 670 BGB) verlangt werden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.2021 - I- 2 U 58/20, GRUR-RS 2021, 21448 Rn. 90; Urt. v.

    Dann wandelt sich der Freistellungs- in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Geschädigte Geldersatz fordert (vgl. BGH, NJW 2004, 1868 f.; GRUR 2013, 925 Rn. 59 - VOODOO; GRUR 2015, 1021 Rn. 34 - Kopfhörer-Kennzeichnung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.04.2021 - I-2 U 46/20, GRUR-RS 2021, 9045 Rn. 112; Urt. v. 25.4.2019 - 2 U 50/17, GRUR-RS 2019, 25285 Rn. 170; OLG Köln, OLGR 2008, 430, 431; KG, GRUR-RR 2010, 403, 404 - Vorprozessuale Patentanwaltskosten; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2012, 412, 414 - Toleranzgrenze).

    Erst von da an ist der (umgewandelte) Zahlungsanspruch auch wegen Verzuges zu verzinsen (vgl. BGH GRUR 2015, 1021 Rn. 34 - Kopfhörer-Kennzeichnung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2019 - 2 U 50/17, GRURRS 2019, 25285 Rn. 171).

  • OLG Frankfurt, 22.07.2021 - 6 U 108/10

    Anwendbares Recht bei Vindikation nationaler Teile eines Bündelpatents

    Der Rechnungslegungsanspruch ist auch im geltend gemachten Umfang begründet; insbesondere kann der Kläger Auskunft über die Herstellungsmengen verlangen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.4.2019 - 2 U 50/17, Rn 264, juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 3/19

    Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Das setzt voraus, dass dem Verletzten die relevanten Tatsachen so vollständig und sicher bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind, dass sie einen zwar nicht risikolosen, aber doch einigermaßen aussichtsreichen Erfolg einer Klage versprechen und dem Verletzten daher bei verständiger Würdigung der Sachlage eine Klage zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 1279 Rz. 53 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2019, Az.: I-2 U 50/17, BeckRS 2019, 25285; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, Az.: 6 U 37/15, GRUR-RS 2016, 21121; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Abschn. E, Rz. 724).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2020 - 2 U 1/20

    Wechselrichter I

    Das setzt voraus, dass dem Verletzten die relevanten Tatsachen so vollständig und sicher bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind, dass sie einen zwar nicht risikolosen, aber doch einigermaßen aussichtsreichen Erfolg einer Klage versprechen und dem Verletzten daher bei verständiger Würdigung der Sachlage eine Klage zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 1279 Rz. 53 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2019, Az.: I-2 U 50/17, BeckRS 2019, 25285; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, Az.: 6 U 37/15, GRUR-RS 2016, 21121; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Abschn. E, Rz. 724).
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