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   OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - I-5 U 91/18   

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OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - I-5 U 91/18 (https://dejure.org/2019,19021)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2019 - I-5 U 91/18 (https://dejure.org/2019,19021)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2019 - I-5 U 91/18 (https://dejure.org/2019,19021)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Terrasse ist ein Bauwerk: Mängelansprüche verjähren in fünf Jahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Terrasse verpfuscht: Wasserschaden - Wie lange läuft bei Terrassenarbeiten die Gewährleistungsfrist für Mängel: zwei oder fünf Jahre?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Terrassenanlage als Bauwerk mit 5 Jahren Gewährleistung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Terrasse ist ein Bauwerk: Mängelansprüche verjähren in fünf Jahren! (IBR 2019, 487)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2944
  • MDR 2019, 1187
  • NZBau 2019, 775
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 91/18
    Zwar ist das Werk auch dann erfüllt und abnahmereif, wenn die Mängelfreiheit erst im Wege der Selbstvornahme durch den Besteller selbst herbeigeführt wird (vgl. BGH Urteil v. 08.07.2010, Az.: VII ZR 171/08, jurion, Rn. 25).

    Der BGH hat zum alten Recht vor Schuldrechtsmodernisierung in Abkehr von seiner früheren Linie entschieden, dass auch Mängelansprüche vor Abnahme infolge des Entstehens eines Abrechnungsverhältnisses nicht dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht zuzuordnen sind und deshalb in der gewährleistungsspezifischen 5-jährigen Verjährungsfrist des § 638 BGB a.F. verjähren und die Verjährung mit der Verweigerung der Abnahme beginnt (vgl. BGH Urteil v. 08.07.2010, Az.: VII ZR 171/08, jurion; bestätigend: BGH NZBau 2011, 310 Rn. 16 f.).

    Dazu habe sich der Senat bisher nicht geäußert (vgl. BGH Urteil v. 08.07.2010, Az.: VII ZR 171/08, jurion, Rn. 28).

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 91/18
    In einem solchen Fall kommt die Verurteilung des Rechtsanwalts auf Zahlung von Schadensersatz nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 01. März 2007 - IX ZR 261/03 -, BGHZ 171, 261-275, juris, Rn. 35).

    Der in Regress genommene Beklagte muss nicht in allen Einzelheiten den Nachweis führen, dass der Anspruchsgegner zahlungsunfähig gewesen wäre; vielmehr ist seine Verteidigung schon dann erheblich, wenn er Umstände dargelegt hat, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit begründen können; zu Nachforschungen ist er nicht verpflichtet (BGH NJW 1986, 246; BGH, Urteil vom 01. März 2007 - IX ZR 261/03 -, BGHZ 171, 261-275, juris, Rn. 36).

  • BGH, 28.11.1996 - IX ZR 39/96

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts bei Mandatsende im Hinblick auf einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 91/18
    Dies beinhaltet auch ohne ausdrückliche Anweisung das Bewirken verjährungsverhindernder Maßnahmen (vgl. BGH Urteil v. 28.11.1996 - IX ZR 39/96 = NJW 1997, 1302).

    Zwar können nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch nachvertragliche Pflichten des Beklagten dahingehend bestehen, den ehemaligen Mandanten vor solchen Schäden zu bewahren, die ihm infolge der Beendigung des Mandats für den Rechtskundigen erkennbar und vermeidbar drohen; dies gilt jedenfalls dann, wenn sich der Mandant der Gefahren nicht bewusst ist und der Rechtsanwalt diese erkennbar mitverursacht hat, wie auch im Falle einer risikoerhöhenden Untätigkeit im Rahmen der Verjährungsunterbrechung (vgl. BGH, Urteil v. 28.11.1996 - IX ZR 39/96 = NJW 1997, 1302).

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 235/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 91/18
    Ausgehend vom Fehlen einer Abnahme können Gewährleistungsansprüche im Ausnahmefall auch ohne bzw. vor Abnahme geltend gemacht werden, unter anderem bei Entstehen eines Abrechnungsverhältnisses, wenn der Besteller keine Erfüllung bzw. Nacherfüllung mehr beanspruchen kann und nur noch Schadensersatzansprüche geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2017 - VII ZR 235/15, BeckRS 2017, 103136 m.w.N.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl. 2018, Rn. 2847).

    Nunmehr hat der BGH die Frage der Mängelansprüche vor der Abnahme auch unter Geltung des neuen Rechts jedoch bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2017 - VII ZR 235/15, BeckRS 2017, 103136).

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84

    Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 91/18
    Der in Regress genommene Beklagte muss nicht in allen Einzelheiten den Nachweis führen, dass der Anspruchsgegner zahlungsunfähig gewesen wäre; vielmehr ist seine Verteidigung schon dann erheblich, wenn er Umstände dargelegt hat, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit begründen können; zu Nachforschungen ist er nicht verpflichtet (BGH NJW 1986, 246; BGH, Urteil vom 01. März 2007 - IX ZR 261/03 -, BGHZ 171, 261-275, juris, Rn. 36).
  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 91/18
    Auch ist in der Durchführung der Ersatzvornahme an sich noch keine konkludente Abnahme zu sehen (vgl. BGH NJW 1994, 942; Werner / Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl. 2018, Rn. 1827).
  • OLG Hamm, 21.02.2008 - 21 U 3/07

    Verjährungsfrist bei sog. "hängen gebliebenem" Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 91/18
    Es wird jedoch vertreten, dass in diesen Fällen nicht die 5-jährige Frist gelten soll, sondern die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend mit Schluss des Jahres, in dem Kenntnis vom Mangel vorliegt, §§ 195, 199 (vgl. MüKo aaO; Werner/Pastor aaO; ebenso: OLG Hamm, Urt. v. 21.02.2008, Az.: 21 U 3/07, jurion, Rn. 47, jedoch letztlich offen lassend und unter Bezugnahme auf die mittlerweile geänderte BGH-Rechtsprechung; A.A.: faktisch für 5-jährige Frist durch Konstruktion einer 5-jährigen Hemmung nach dem Rechtsgedanken des § 634a BGB: OLG Stuttgart, Urteil v. 30.03.2010, Az.: 10 U 87/09, jurion, insbes. Rn. 104, 123).
  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 334/90

    Gepflasterte Zufahrt als Bauwerk

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 91/18
    Das Vorliegen eins Bauwerks ist vom BGH insbesondere bejaht worden für die Herstellung einer Pflasterung (vgl. BGH NJW-RR 1993, 592 - Betonformsteine auf Kiestragschicht sowie BGH NJW-RR 1992, 849 - Betonformsteine auf Schotterbett).
  • BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10

    Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 91/18
    Der BGH hat zum alten Recht vor Schuldrechtsmodernisierung in Abkehr von seiner früheren Linie entschieden, dass auch Mängelansprüche vor Abnahme infolge des Entstehens eines Abrechnungsverhältnisses nicht dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht zuzuordnen sind und deshalb in der gewährleistungsspezifischen 5-jährigen Verjährungsfrist des § 638 BGB a.F. verjähren und die Verjährung mit der Verweigerung der Abnahme beginnt (vgl. BGH Urteil v. 08.07.2010, Az.: VII ZR 171/08, jurion; bestätigend: BGH NZBau 2011, 310 Rn. 16 f.).
  • BGH, 12.11.1992 - VII ZR 29/92

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Verlegung eines Hofbelages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 91/18
    Das Vorliegen eins Bauwerks ist vom BGH insbesondere bejaht worden für die Herstellung einer Pflasterung (vgl. BGH NJW-RR 1993, 592 - Betonformsteine auf Kiestragschicht sowie BGH NJW-RR 1992, 849 - Betonformsteine auf Schotterbett).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09

    Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und

  • OLG Rostock, 19.09.2023 - 4 U 141/19

    Beginn der Verjährung von Mängelansprüchen bei nicht genehmigungsfähigem

    Können dem Besteller jedoch auch solche (Gewährleistungs)Ansprüche zustehen, ohne dass das Werk bereits abgenommen worden ist, wie etwa bei dem Übergang in ein Abrechnungsverhältnis, beginnt der Lauf der Verjährung konsequenterweise mit dem dafür relevanten Zeitpunkt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2019, Az.: 5 U 91/18, - zitiert nach juris -, Rn. 35 f. m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 23.08.2021 - 2 U 2524/20

    Bauvertrag: Vor der Abnahme entstandene Begleitschäden verjähren in drei Jahren

    Das ist aber - wie der Bundesgerichtshof am 19.01.2017 entschieden hat - gerade nicht der Fall (dies verkennend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2019 - 5 U 91/18 -).
  • OLG Hamm, 16.06.2022 - 24 U 178/15

    Restvergütungsansprüche wegen der Lieferung zweier Blockheizkraftwerke und einer

    Dieses entsteht, wenn der Auftraggeber deutlich macht, dass er vom Auftraggeber endgültig keine weiteren Leistungen mehr erwartet und eine vollständige Abrechnung des Vertragsverhältnisses wünscht, was etwa dann der Fall ist, wenn sich - wie hier - nur noch Restwerklohnanspruch und Schadensersatzansprüche gegenüberstehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 - NZBau 2017, 216; BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 235/15 - NJW 2017, 1607; BGH, Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 113/00 - NJW-RR 2002, 160; Senat, Urteil vom 30. April 2019 - 24 U 14/18 - NJW 2019, 3240; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2019 - I-5 U 91/18 - NJW 2019, 2944; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Mai 2012 - 8 U 173/10 - zitiert nach juris; vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 19. Februar 2019 - 21 U 40/18 - zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 11. Mai 2016 - 7 U 164/15 - zitiert nach juris zum Rücktritt).
  • OLG Hamm, 16.06.2020 - 24 U 178/16

    Lieferung und Inbetriebnahme eines BHKW ist Werkvertrag!

    Dieses entsteht, wenn der Auftraggeber deutlich macht, dass er vom Auftraggeber endgültig keine weiteren Leistungen mehr erwartet und eine vollständige Abrechnung des Vertragsverhältnisses wünscht, was etwa dann der Fall ist, wenn sich - wie hier - nur noch Restwerklohnanspruch und Schadensersatzansprüche gegenüberstehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 - NZBau 2017, 216; BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 235/15 - NJW 2017, 1607; BGH, Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 113/00 - NJW-RR 2002, 160; Senat, Urteil vom 30. April 2019 - 24 U 14/18 - NJW 2019, 3240; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2019 - I-5 U 91/18 - NJW 2019, 2944; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Mai 2012 - 8 U 173/10 - zitiert nach juris; vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 19. Februar 2019 - 21 U 40/18 - zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 11. Mai 2016 - 7 U 164/15 - zitiert nach juris zum Rücktritt).
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