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   OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 6 U 28/18   

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https://dejure.org/2019,13193
OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 6 U 28/18 (https://dejure.org/2019,13193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2019 - 6 U 28/18 (https://dejure.org/2019,13193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2019 - 6 U 28/18 (https://dejure.org/2019,13193)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zur Bestimmung der Höhe einer Abfindung bei fehlender vertraglicher Regelung in Aufhebungsvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2019, 1264
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 31.01.2018 - 33 O 18/17

    Geschäftsführeranstellungsvertrag - Abfindung nach Vertragsaufhebung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 6 U 28/18
    Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (33 O 18/17) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt (sinngemäß), die Beklagte unter teilweiser Abänderung des am 31.01.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (33 O 18/17) zu verurteilen, an ihn.

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 6 U 28/18
    Diese ist bei einem Aufhebungsvertrag die Gegenleistung für die Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des BAG , Urt. v. 10.11.2011 - 6 AZR 357/2010, NZA 2012, 205).
  • BGH, 13.04.2010 - XI ZR 197/09

    Zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 6 U 28/18
    § 316 BGB stellt ohnehin lediglich eine nur im Zweifel eingreifende gesetzliche Auslegungsregel dar, der gegenüber die Vertragsauslegung den Vorrang hat (BGH, Urt. v. 13.04.2010 - XI ZR 197/09, NJW 2010, 1742, beck-online Rz. 18 m.w.N.) und findet vor allem dann keine Anwendung, wenn die Höhe der Vergütung nach dem Parteiwillen oder nach dispositivem Recht anhand von objektiven Maßstäben zu ermitteln ist oder die Auslegung ergibt, dass keiner Partei ein Bestimmungsrecht zustehen soll oder die Festsetzung zum Beispiel durch das Gericht erfolgen soll (Palandt/Grüneberg a.a.O. § 316 Rn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 86/08

    Reichweite des Sicherungszwecks einer Bürgschaft für eine durch Verwaltungsakt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 6 U 28/18
    Eine Einigung der Parteien darüber, dass eine derartige Bestimmung erfolgen und wem das Bestimmungsrecht zustehen soll, ist aber Voraussetzung eines Bestimmungsrechts (BGH WM 2009, 1180 juris Tz. 33).
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