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   OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - VI-U (Kart) 46/13   

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OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - VI-U (Kart) 46/13 (https://dejure.org/2014,68325)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.2014 - VI-U (Kart) 46/13 (https://dejure.org/2014,68325)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - VI-U (Kart) 46/13 (https://dejure.org/2014,68325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines kartellrechtlichen Beseitigungs- und Schadensersatzanspruchs; Bestimmung des sachlich und räumlich relevanten Markts zur Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens; Marktbeherrschende Stellung auf dem deutschlandweiten Markt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64

    Kontrahierungszwang nach § 25 Abs. 1 GBW

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - U (Kart) 46/13
    Auch würde als Rechtsfolge aus § 33 Abs. 1 GWB ein Belieferungsanspruch der Klägerin in Betracht kommen, (1.) sofern und (2.) solange die Beklagte eine Liefersperre als Mittel einsetzte, sie -die Klägerin- zur Einhaltung von Mindestverkaufspreisen zu veranlassen und hiermit auf ihre unternehmerische Freiheit einzuwirken (vgl. BGH, Urteil v. 24.6.1965 -KZR 7/64, BGHZ 44, 279 ff., Rzn. 16-18 - Brotkrieg ).

    Diese ist indes zulässig, da die Beklagte -wie bereits ausgeführtweder marktbeherrschend noch relativ marktstark und daher grundsätzlich nicht zur Belieferung der Klägerin verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteil v. 24.6.1965 -KZR 7/64, BGHZ 44, 279 ff., Rz. 18 - Brotkrieg ; Markert , in: Immenga/Mestmäcker , Wettbewerbsrecht, GWB, 4. Aufl. [2007], § 21 Rz. 70).

  • BGH, 09.05.2000 - KZR 28/98

    Designer-Polstermöbel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - U (Kart) 46/13
    Die Spitzenstellung findet darin ihren Ausdruck, dass der Verkehr das Angebot eines betreffenden Produkts bei einem Händler als selbstverständlich voraussetzt und das Fehlen dieser Ware im Angebot zu einem Verlust an Ansehen und zu einer gewichtigen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil v. 9.5.2000 -KZR 28/98, NJW-RR 2000, 1286 ff., Rz. 19 bei juris - Designer-Polstermöbel ).

    Es hat daher Vortrag jedenfalls dazu zu halten, mit welchen Händlern es selbst vergleichbar ist, wie die Spitzengruppe definiert ist, welche Anbieter zu dieser zählen und inwieweit es (auch) von anderen Anbietern aus der Spitzengruppe nicht beliefert wird (vgl. zu Allem BGH, Urteil v. 9.5.2000 -KZR 28/98, NJW-RR 2000, 1286 ff., Rzn. 24 ff. bei juris - Designer-Polstermöbel ).

  • OLG München, 30.07.2009 - 23 U 2193/09

    Verjährungshemmende Wirkung eines Mahnbescheides: Notwendige Individualisierung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - U (Kart) 46/13
    Die Geltendmachung in eigener Person entstandener Ansprüche einerseits und durch Abtretung erworbener Ansprüche andererseits berührt zwei unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. BGH, Urteil v. 17.11.2005 -IX ZR 8/04, NJW-RR 2006, 275 [276f.], Rz. 15; OLG München, Urteil v. 30.7.2009 -23 U 2193/09, NJW-RR 2010, 647 f., Rzn. 7 ff. bei juris).
  • BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65

    Kartellbußgeldverfahren. Absicht in § 25 GWB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - U (Kart) 46/13
    Die Vorschrift des § 21 Abs. 2 GWB hindert einen Hersteller grundsätzlich nicht, einen Einzelhändler deshalb zu sperren, weil dessen Verkaufspreise seinen -des Herstellers- Vorstellungen nicht entsprechen, wenn nicht gleichzeitig dadurch der gesperrte Einzelhändler zu künftigem Wohlverhalten im Sinne des Herstellers veranlasst werden, sondern die Sperre endgültig sein soll (vgl. [zu § 25 Abs. 1 GWB a.F.] BGH, Beschluss v. 28.10.1965 -KRB 3/65, BGHSt 20, 333, Rz. 41 bei juris - Niedrigpreisgeschäft ).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen der Verletzung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - U (Kart) 46/13
    Auch in einer negativen Erklärung kann die Erfüllung eines Auskunftsanspruchs zu sehen sein; hiervon ist grundsätzlich auszugehen, sofern nicht die zum Zwecke der Auskunft gegebene Erklärung nicht ernst gemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 8.9.2011 -I-2 W 26/11, GRUR-RR 2012, 406, Rzn. 4/5 bei juris m.w.N. zur höchstrichterl. Rsp. - Nullauskunft ).
  • BGH, 24.03.1987 - KZR 39/85

    Spitzengruppenabhängigkeit - Wettbewerbsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - U (Kart) 46/13
    In diesem Fall kann das betroffene Handelsunternehmen nach seiner Wahl jeden ihn nicht beliefernden Anbieter, der zur Spitzengruppe gehört, in Anspruch nehmen, ohne dabei gegen alle Anbieter klagen oder diese in einer bestimmten Reihenfolge verklagen zu müssen (vgl. zu Allem BGH, Urteil v. 24.3.1987 -KZR 39/85, WuW/E BGH 2419 ff., Rz. 13 bei juris - Saba-Primus ).
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 8/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs in einem Mahnbescheid; Pflichten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - U (Kart) 46/13
    Die Geltendmachung in eigener Person entstandener Ansprüche einerseits und durch Abtretung erworbener Ansprüche andererseits berührt zwei unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. BGH, Urteil v. 17.11.2005 -IX ZR 8/04, NJW-RR 2006, 275 [276f.], Rz. 15; OLG München, Urteil v. 30.7.2009 -23 U 2193/09, NJW-RR 2010, 647 f., Rzn. 7 ff. bei juris).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - U (Kart) 46/13
    Allerdings trifft zu, dass vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) die nachträgliche Änderung der richterlichen Geschäftsverteilung während eines laufenden Geschäftsjahres grundsätzlich an die namentlich von der Klägerin genannten Voraussetzungen gebunden ist (vgl. BVerfG, Beschluss v. 18.3.2009 -2 BvR 229/09, NJW 2009, 1734 [1734 f.], Rzn. 25-27).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - U (Kart) 46/13
    Aus diesem Grund durfte es vom Landgericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter verworfen werden (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1226; Vollkommer in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 45 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1995 - X ZB 20/93

    "Flammenüberwachung"; Anforderungen an die Rüge nicht ordnungsgemäßer Besetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - U (Kart) 46/13
    Auch wenn es sich wie hier bei den Regelungen zur Geschäftsverteilung um gerichtsinterne Vorgänge handelt, muss die die Rüge erhebende Partei zumindest darlegen, sich um eine zweckentsprechende Aufklärung bemüht zu haben (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 7.2.1995 -X ZB 20/93, NJW-RR 1995, 700 [701]).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - Kart 1/08

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Freigabe eines Zusammenschlussvorhabens

  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

  • BVerwG, 03.06.1992 - 4 B 91.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

  • BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09

    MAN-Vertragswerkstatt

  • BFH, 23.11.2011 - IV B 30/10

    Verfahrensfehler bei Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan -

  • LG Dortmund, 22.09.2016 - 13 O 122/10

    Voraussetzungen für Hemmungswirkung eines Mahnbescheidantrags

    Die Verjährungsfrist etwaiger hier in Betracht kommender Ansprüche der Klägerin zu 1) richtet sich nach §§ 195, 199 BGB und beträgt drei Jahre (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.6.2014, VI-U (Kart) 46/13, S. 37).

    Auch in einem Parallelrechtsstreit der Klägerin zu 1) gegen die Beklagte, der u.a. abgetretene Forderungen aus dem Jahr 2005 zu Gegenstand hatte, waren die geltend gemachten Ansprüche wegen nicht hinreichender Individualisierung des Mahnbescheidsantrags mangels Erkennbarkeit des Anspruchsinhabers verjährt (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 11.9.2013, 19 O 68/13, Bl. 1632 d.A., bestätigt durch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.6.2014, VI-U (Kart) 46/13, Bl. 1896 d.A.; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 16.6.2015, KZR 38/14, Bl. 2379 f d.A.).

    Das OLG Düsseldorf hat im Parallelverfahren ausgeführt: "Aus dem Mahnbescheid muss... für den Antragsgegner deutlich zum Ausdruck kommen, von wem er in Anspruch genommen wird" (Teilurteil vom 25.6.2014, VI-U (Kart) 46/13, S. 37 (Bl. 2122 d.A.).

    Zudem hat das OLG Düsseldorf im Parallelverfahren ausgeführt: "Bei verständiger Würdigung aller Umstände kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Beklagte umgehend nach Zustellung des Mahnbescheides in der Lage war, einzuordnen, welche dieser Schwestergesellschaften... am Markt teilgenommen hatten und daher als potentielle Gläubiger... in Betracht kamen" (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.6.2014, VI-U (Kart) 46/13, S. 38).

    Soweit nach Ablauf der Verjährungsfrist das Bundeskartellamt im Jahr 2011 gegen die Beklagte ein Verfahren eingeleitet hat (vgl. Bl. 222 d.A.), ändert dies nichts am Eintritt der Verjährung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.6.2014, VI-U (Kart) 46/13, S. 39).

  • LG Köln, 19.03.2019 - 31 O 280/17
    Dabei ist zu prüfen, ob bzw. inwieweit das zu untersuchende Unternehmen auf dem Markt durch aktuellen und/oder potentiellen Wettbewerb Dritter einer Kontrolle seines Verhaltensspielraums unterliegt (OLG Düsseldorf Teilurteil v. 25.6.2014 - U (Kart) 46/13, BeckRS 2016, 11852).
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