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   OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - VI-Kart 25/02 (V)   

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https://dejure.org/2002,12842
OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - VI-Kart 25/02 (V) (https://dejure.org/2002,12842)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2002 - VI-Kart 25/02 (V) (https://dejure.org/2002,12842)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - VI-Kart 25/02 (V) (https://dejure.org/2002,12842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellung einer aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen eine Erlaubnisverfügung über einen Zusammenschluss von Unternehmen durch Ministerentscheidung; Einstweiliger Rechtschutz zur Verhinderung des Vollzugs eines Zusammenschlusses vor einer Beschwerdeentscheidung ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • faz.net (Pressebericht, 04.08.2002)

    Energie: Gericht blockiert Ruhrgas-Übernahme durch Eon

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 42 § 54 § 56 Abs. 1, 3 § 65; VBVFG § 28 § 46
    Anforderungen an ein Verwaltungsverfahren über eine Ministererlaubnis für ein Zusammenschlussvorhaben; Anwesenheit des Ministers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 09.05.2001 - Kart 18/99

    Beschwerdebefugnis im Beschwerdeverfahren betreffend die Freigabe eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - Kart 25/02
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 11.7.2002 darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluß vom 9.5. 2001 - Kart 18/99 -, WuW/E DE-R 688, 689) und des Senats (Beschluß vom 19.9. 2001 - Kart 22/01 (V) -, WuW/E DE-R 759 ff., 762 f.) für die Zulässigkeit einer Beschwerde, die ein Beigeladener gegen die vom Bundeskartellamt ausgesprochene Freigabe eines Zusammenschlusses erhebt, eine durch die Freigabe verursachte materielle Beschwer des Beigeladenen erforderlich ist.
  • BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61

    Drahtseilverbindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - Kart 25/02
    Eine dem Gesetz widersprechende, aus irriger Auslegung resultierende Praxis kann sich allenfalls dann in Gewohnheitsrecht verwandeln, wenn es sich um eine lang dauernde tatsächliche Übung handelt und die Überzeugung aller Beteiligten - im Falle einer Verwaltungspraxis: die Überzeugung nicht nur der Behörde, sondern auch der betroffenen Bürger und/oder Unternehmen - hinzukommt, durch die Einhaltung der geübten Praxis werde bestehendes Recht befolgt (vgl. auch BGH NJW 1962, 2054, 2055 re. Sp.).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - Kart 22/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - Kart 25/02
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 11.7.2002 darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluß vom 9.5. 2001 - Kart 18/99 -, WuW/E DE-R 688, 689) und des Senats (Beschluß vom 19.9. 2001 - Kart 22/01 (V) -, WuW/E DE-R 759 ff., 762 f.) für die Zulässigkeit einer Beschwerde, die ein Beigeladener gegen die vom Bundeskartellamt ausgesprochene Freigabe eines Zusammenschlusses erhebt, eine durch die Freigabe verursachte materielle Beschwer des Beigeladenen erforderlich ist.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1976 - Kart 4/76
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - Kart 25/02
    Schon aus der allgemeinen Pflicht einer Behörde zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (vgl. auch § 56 Abs. 1 GWB) folgt, daß sie ihrer Entscheidung nur diejenigen Tatsachen, bedeutsamen Erklärungen von Beteiligten und Beweisergebnisse zugrunde legen darf, zu denen sich alle Beteiligten äußern konnten (vgl. u. a. Senatsbeschluß vom 21.12.1976 - Kart 4/76 (V), WuW/E OLG 1820, 1821).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Kart 2/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes

    Ist der formelle Fehler aus tatsächlichen Gründen ohne Einfluss auf die Behördenentscheidung geblieben und hat er sich nachweislich nicht auf die Entscheidungsfindung der Behörde ausgewirkt, ist auch bei Ermessens-, Beurteilungs- oder Planungsentscheidungen die Aufhebung der Behördenentscheidung wegen eines Verfahrensfehlers ausgeschlossen (Senat, WuW/E DE-R 953, 954 - Lufthansa/Eurowings; Senat, Beschl. v. 25.7. 2002 - Kart 25/02 (V) m. w. N).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - Kart 15/05

    Rechtsschutz gegen Freigabe einer Unternehmensfusion

    Soweit sich die Antragstellerin hinsichtlich der Bewertung der Interessen der Beigeladenen im Verhältnis zu denen der Fusionswilligen auf den Senatsbeschluss vom 25.Juli 2002, Kart 25/02 (V) in Sachen E.ON/Ruhrgas, WuW/E DE-R 2926 ff, bezieht, verkennt sie zwei grundlegende Unterschiede zu dem hier zu beurteilenden Fall: In jenem Verfahren hatte das Bundeskartellamt - anders als hier - festgestellt, dass der Untersagungstatbestand des § 36 Abs. 1 GWB erfüllt war, die Unternehmen also gerade kein Recht auf Freigabe ihres Vorhabens hatten, und es nur darum ging, ob der Zusammenschluss überwiegende gesamtwirtschaftliche Vorteile brachte oder ein überragendes Interesse der Allgemeinheit an dem Zusammenschluss bestand.
  • KG, 03.12.2002 - 1 W 363/02

    Hauptsachenerledigung im Verfahren auf Ermächtigung zur Bekanntmachung von

    Die Gesellschaft wird nur durch die Freigabe der Fusion insoweit beschwert, als sie in ihrem unternehmerischen und wettbewerblichen Betätigungsfeld und Gestaltungsspielraum durch die dadurch drohende negative Veränderung auf dem relevanten (Strom- und Gas-) Markt betroffen wird (OLG Düsseldorf AG 2002, 636).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - Kart 34/02

    Befugnis der Kartellbehörde zur Beiladung von Personen auf Antrag bei erheblicher

    Aus § 42 Abs. 1 Satz 1 GWB einerseits und § 56 Abs. 3 Satz 3 GWB andererseits ergibt sich, dass dem Bundeswirtschaftsminister die Entscheidung über die Erteilung der Ministererlaubnis und die Durchführung der dieser Entscheidung zugrunde liegenden mündlichen Verhandlung (vgl. Senatsbeschluss vom 25.7.2002 - Kart 25/02 (V)) obliegt, dass das Ministererlaubnisverfahren im übrigen aber beim Bundeswirtschaftsministerium als Kartellbehörde (vgl. § 48 Abs. 1 GWB) geführt wird (vgl. auch § 42 Abs. 3 Satz 1 GWB).

    Ist der formelle Fehler aus tatsächlichen Gründen ohne Einfluss auf die Behördenentscheidung geblieben und hat er sich nachweislich nicht auf die Entscheidungsfindung der Behörde ausgewirkt, ist auch bei Ermessens-, Beurteilungs- oder Planungsentscheidungen die Aufhebung der Behördenentscheidung wegen eines Verfahrensfehlers ausgeschlossen (Senat, Beschluss vom 25.7.2002 - Kart 25/02 (V) m.w.N.; Kopp/Ramsauer, a.a.O. Rdz. 35 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2002 - Kart 32/02

    Freigabe des Erwerbes von 50 % der Geschäftsanteile an einen Luftfahrtbetrieb;

    Ist der formelle Fehler aus tatsächlichen Gründen ohne Einfluss auf die Behördenentscheidung geblieben und hat er sich nachweislich nicht auf die Entscheidungsfindung der Behörde ausgewirkt, ist auch bei Ermessens-, Beurteilungs- oder Planungsentscheidungen die Aufhebung der Behördenentscheidung wegen eines Verfahrensfehlers ausgeschlossen (Senat, Beschluss vom 25.7.2002 - Kart 25/02 (V) m.w.N.; Kopp/Ramsauer, a.a.O. Rdz. 35 m.w.N.).
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