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   OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - I-20 U 64/02   

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OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - I-20 U 64/02 (https://dejure.org/2006,26907)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2006 - I-20 U 64/02 (https://dejure.org/2006,26907)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - I-20 U 64/02 (https://dejure.org/2006,26907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Gerätevergütung (§ 54a Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG)) durch eine Verwertungsgesellschaft; Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs hinsichtlich veräußerter oder sonstwie in Verkehr gebrachter Scanner; Scanner als ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - 20 U 64/02
    Dies ergebe sich auch aus der sogenannten Scanner-Entscheidung des BGH (BGH GRUR 2002, 246, 248).

    Unerheblich ist dabei, dass die einzelnen Geräte ihre der Ablichtung entsprechende Vervielfältigungsfunktion nur im Zusammenwirken mit anderen Geräten erfüllen können (BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner m.w.N.).

    Diese Nutzung zu vernachlässigen, würde dem Grundprinzip der gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, mit Hilfe der Gerätevergütung die urheberrechtlich relevante Kopiertätigkeit zu erfassen und auf diese Weise dem Grundsatz zu entsprechen, dass der Urheber an jeder wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke tunlichst angemessen zu beteiligen ist (BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner).

    Hinsichtlich der aus Scanner, PC und Drucker gebildeten Funktionseinheit ist der Scanner das Gerät, das am deutlichsten dazu bestimmt ist, zusammen mit PC und Drucker wie ein Vervielfältigungsgerät eingesetzt zu werden (BGH GRUR 2002, 246, 247).

    Daher ist es sachgerecht, auch für Scanner die Gerätevergütung nach der Leistungsstärke der Geräte zu differenzieren, wie dies bei den gesetzlich vorgesehenen Sätzen geschieht (BGH GRUR 2002, 246, 248).

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - 20 U 64/02
    Bereits in seiner Entscheidung betreffend die Vergütungspflicht von Telefaxgeräten (NJW 1999, 3561) hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass der Einwand eines auf Auskunft gemäß § 54g Abs. 1 UrhG in Anspruch Genommenen, die von ihm importierten Geräte seien zur Herstellung von mehr als 2 Kopien pro Minute nicht geeignet, deshalb sei gemäß den geltenden Vergütungssätzen keine Vergütung geschuldet, unerheblich ist.

    Ungeachtet der pauschalierenden Regelung über die Vergütungshöhe sind auch diese langsameren Geräte grundsätzlich Gegenstand des Anspruchs auf Zahlung einer angemessenen Vergütung aus § 54a Abs. 1 UrhG (BGH NJW 1999, 3561, 3564).

  • BGH, 19.12.1980 - I ZR 126/78

    Ansprüche urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften auf musikalische

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - 20 U 64/02
    Dass es unerheblich ist, ob ein Vervielfältigungsgerät seine Funktion nur im Zusammenwirken mit anderen Geräten erfüllen kann, ergibt sich bereits aus der "Videorekorder"-Entscheidung des BGH (GRUR 1981, 355, 358).
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