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   OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - VII-Verg 27/12   

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https://dejure.org/2012,34405
OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - VII-Verg 27/12 (https://dejure.org/2012,34405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2012 - VII-Verg 27/12 (https://dejure.org/2012,34405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - VII-Verg 27/12 (https://dejure.org/2012,34405)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 118 Abs. 1 S. 3
    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schlechte Erfahrungen: Ausschluss wegen Unzuverlässigkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schlechte Erfahrungen bei vorherigem Projekt: Bieter kann ausgeschlossen werden! (IBR 2013, 165)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2013, 310 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06

    Überprüfung einer Vergabesperre

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - Verg 27/12
    Angesichts des bisherigen Verhaltens des Geschäftsführers der Antragstellerinnen bedarf eine über den Zeitraum von sechs Monaten hinausgehende Vergabesperre einer eingehenden Prüfung und Begründung (siehe dazu: KG, Urteil vom 8. Dezember 2011, 2 U 11/11 Kart, VergabeR 2012, 208ff und Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06 Kart, NZBau 2012, 56ff).
  • KG, 08.12.2011 - 2 U 11/11

    Vergabesperre: Keine besondere Ermächtigungsgrundlage erforderlich!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - Verg 27/12
    Angesichts des bisherigen Verhaltens des Geschäftsführers der Antragstellerinnen bedarf eine über den Zeitraum von sechs Monaten hinausgehende Vergabesperre einer eingehenden Prüfung und Begründung (siehe dazu: KG, Urteil vom 8. Dezember 2011, 2 U 11/11 Kart, VergabeR 2012, 208ff und Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06 Kart, NZBau 2012, 56ff).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2010 - Verg W 8/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - Verg 27/12
    Ausreichend für die Berechtigung der Annahme, ein Bewerber sei unzuverlässig, ist nicht nur eine auf der Hand liegende Vertragsverletzung, sondern sind auch solche Umstände des Einzelfalles, die die Besorgnis rechtfertigen, die reibungslose Durchführung des Auftrags könne nicht erwartet werden (siehe dazu: Senat, Beschluss vom 4.2.2009, VII-Verg 65/08, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.9.2010, Verg W 8/10, VergabeR 2011, 114ff).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 42/05

    Ausschluss eines Bieters wegen einer schweren Verfehlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - Verg 27/12
    Ferner haben sie dieselbe Anschrift, nutzen dieselben Kontaktdaten und präsentieren sich auf derselben Internetseite (siehe dazu auch: Senat, Beschluss vom 28.7.2005, VII-Verg 42/05, juris, Rdnr. 12).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2009 - Verg 65/08

    Antragsbefugnis des früheren Auftragnehmers nach Kündigung des Auftrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - Verg 27/12
    Ausreichend für die Berechtigung der Annahme, ein Bewerber sei unzuverlässig, ist nicht nur eine auf der Hand liegende Vertragsverletzung, sondern sind auch solche Umstände des Einzelfalles, die die Besorgnis rechtfertigen, die reibungslose Durchführung des Auftrags könne nicht erwartet werden (siehe dazu: Senat, Beschluss vom 4.2.2009, VII-Verg 65/08, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.9.2010, Verg W 8/10, VergabeR 2011, 114ff).
  • VK Köln, 18.06.2012 - VK VOL 1/12
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - Verg 27/12
    Die von den Antragstellerinnen beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 18. Juni 2012 (VK VOL 1/2012 und VK VOL 4/2012) wird abgelehnt.
  • OLG München, 01.07.2013 - Verg 8/13

    Vergabeverfahren: Berücksichtigung einer früheren konfliktreichen

    Wurde gegenüber einem Bieter das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich oder fristgemäß gekündigt, kann diese Tatsache bei der Prognoseentscheidung des erneut ausgeschriebenen Auftrags berücksichtigt werden (OLG München vom 5.10.2012 - Verg 15/12; OLG Brandenburg vom 14.9.2010 - Verg W 8/10; OLG Düsseldorf vom 25.7.2012 - Verg 27/12).

    Der Bieter ist jedoch aus diesem Grund nicht von vornherein von einer Angebotsabgabe ausgeschlossen (EuGH vom 13.12.2012 - C-465/11; OLG München vom 5.10.2012 - Verg 15/12; OLG Düsseldorf vom 25.7.2012 - Verg 27/12; OLG Brandenburg vom 14.9.2010 -.

    Insbesondere, wenn es um die Vergabe eines Vorhabens geht, dem eine Kündigung des Auftraggebers vorausgegangen ist, ist es dem Auftraggeber nicht verwehrt, die negativen Erfahrungen in Bezug auf den gekündigten Bieter bei der Eignungsprognose zu berücksichtigen (OLG Brandenburg vom 14.9.2010 - VergW 8/10; OLG Düsseldorf vom 25.7.2012 - Verg 27/12).

    Ausreichend für die Berechtigung der Annahme, der Bewerber sei unzuverlässig, sind nicht nur auf der Hand liegende Vertragsverletzungen, sondern auch solche Umstände des Einzelfalles, die die Besorgnis rechtfertigen, die reibungslose Durchführung des Auftrages sei nicht mehr zu erwarten (OLG Brandenburg vom 14.9.2010 - VergW 8/10; OLG Düsseldorf vom 25.7.2012 - Verg 27/12).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 41/15

    Ausschließung eines Bieters wegen unzutreffender Erklärungen zu

    Deshalb hat das Leistungsverhalten des Bewerbers im Rahmen des früheren Vertrages zwangsläufig auch Auswirkungen auf die Entscheidung über die neue Vergabe (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.07.2012, VII-Verg 27/12, juris Rn. 9).
  • OLG Köln, 05.12.2018 - 11 U 21/16

    Zulässigkeit von Einwendungen gegenüber dem Anspruch gegen den Auftragnehmer auf

    Sie hat auch weder in dem Verfahren LG Köln (89 O 82/11) und OLG Köln (11 U 171/12) über die als Widerklage dort geltend gemachten Mehrkosten der Fertigstellung der Haltestellen D und E, noch in der Vergabenachprüfungssache zwischen der Klägerin und der ursprünglichen Beklagten (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.07.2012, Vll-Verg 27/12, Anlage CBH 10) weitere Beweismittel für den Zugang ihrer Kündigungsandrohung benannt.

    Soweit sie Wettbewerberin der F um die Vergabe des neuen Loses B6 war, hat das OLG Düsseldorf den Ausschluss der Beklagten wegen Unzuverlässigkeit bestätigt (OLG Düsseldorf, Beschl. v.25.07.2012, Vll-Verg 27/12, Anlage CBH 10).

  • VG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 K 6764/13

    "Schwere Verfehlung" setzt Verschulden voraus!

    vgl. OLG E. , Beschluss vom 25. Juli 2012 - VII-Verg 27/12, VErg 27/12 - zitiert nach juris.
  • OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13

    Leistungsverweigerung - Vergabeverfahren: Wiedereintritt in die Eignungsprüfung

    Ein Ausschluss des Bewerbers ist weiter aber auch dann zulässig, wenn zwar keiner der ausdrücklich geregelten Gründe für den Ausschluss wegen Unzuverlässigkeit vorliegt, insbesondere keine schwere Verfehlung, aber gleichwohl Umstände nachgewiesen sind, aus denen auf eine Unzuverlässigkeit des Bewerbers geschlossen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.03.2008, VII-Verg 18/08, und Beschluss v. 25.07.2012, VII-Verg 27/12; Thüringer OLG, Beschluss v. 16.07.2007, 9 Verg 4/07; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 14.09.2010, Verg W 8710; OLG Naumburg, Beschluss v. 15.01.2002, 1 Verg 5/00, ZfBR 2002, 301; OLG München, Beschluss v. 05.10.2012, Verg 15/12 und - ausdrücklich - Beschluss v. 01.07.2013, Verg 4/13).
  • VK Sachsen, 01.11.2016 - 1/SVK/020-16

    Eignungsprüfung abgeschlossen: Wiedereinstieg ist möglich!

    Ausreichend für die Berechtigung der Annahme, ein Bewerber sei unzuverlässig, sind nach herrschender Rechtsprechung solche Umstände des Einzelfalles, die die Besorgnis rechtfertigen, die reibungslose Durchführung des Auftrages könne nicht erwartet werden (OLG München, B. v. 01.07.- - Verg 8/13; OLG München, B. v. 5.10.2012 - Verg 15/12; OLG Brandenburg, B. v. 14.9.2010 - VergW 8/10; OLG Düsseldorf, B. v. 25.7.2012 - Verg 27/12).
  • VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15

    Nachprüfungsverfahren: Sicherungsleistungen

    Ferner kann die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten durch einen Wirtschaftsteilnehmer grundsätzlich als eine Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit angesehen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, Rs. C-465/11; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 2012, VII-Verg 27/12, zu § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB), wenn es um Verstöße gegen Rechtspflichten von einigem Gewicht geht (vgl. KG, Urteil vom 8. November 2011, 2 U 11/11 Kart).
  • VK Bund, 25.08.2015 - VK 1-51/15

    Nachprüfungsverfahren: Winterdienstleistungen

    Zudem kann die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten durch einen Wirtschaftsteilnehmer grundsätzlich als eine Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit angesehen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, Rs. C-465/11; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 2012, VII-Verg 27/12, zu § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB).

    Denn die erforderliche Einbeziehung aller Umstände des Einzelfalls bedingt auch und gerade, dass der Auftraggeber sich nicht nur einzelne, ausgewählte frühere Erfahrungen mit dem Bieter, sondern insgesamt die bisherigen Erfahrungen bewertet, wobei die jüngsten Erfahrungen in der Regel besonders maßgeblich sein dürften, weil sie - gerade wenn es um die Betriebsorganisation oder ähnliches geht - aufgrund der zeitlichen Nähe regelmäßig von größerer Aussagekraft sind als ältere Referenzen (zur Einbeziehung von bisherigen Erfahrungen bei Auftragsdurchführungen durch den fraglichen Bieter vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 2012, VII- Verg 27/12).

  • VK Hamburg, 25.04.2013 - Vgk FB 2/13

    Wann ist ein Bewerber als unzuverlässig einzustufen?

    v. 25.07.2012 - Verg 27/12 - IBR 2013, 165).
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