Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - VI-3 Kart 57/13 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,61370
OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - VI-3 Kart 57/13 (V) (https://dejure.org/2014,61370)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2014 - VI-3 Kart 57/13 (V) (https://dejure.org/2014,61370)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2014 - VI-3 Kart 57/13 (V) (https://dejure.org/2014,61370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,61370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Unabhängigkeit des Leitungspersonals eines Transportnetzbetreibers Umfang des Verbots der Beschäftigung bei vertikal integrierten Unternehmen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unabhängigkeit des Leitungspersonals eines Transportnetzbetreibers Umfang des Verbots der Beschäftigung bei vertikal integrierten Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - 3 Kart 277/12

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Genehmigung einer Investitionsmaßnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 3 Kart 57/13
    Ob und wie weit eine verbindliche Regelung getroffen werden soll, entscheidet die Behörde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2014, VI-3 Kart 277/12 (V)).

    Entsprechend § 133 BGB ist im Wege der Auslegung daher zu ermitteln, wie ihn der durch die Erklärung Betroffene bei verständiger Würdigung verstehen durfte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2014, VI-3 Kart 277/12 (V); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08 (V) m.w.N.).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 3 Kart 57/13
    Ein Feststellungsantrag ist in energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren möglich, wenn auch das EnWG diese Möglichkeit nicht ausdrücklich nennt (BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 42/07, "Rheinhessische Energie", Rn. 80, zit. nach juris).

    So ist es einem Betroffenen grundsätzlich zumutbar, einen späteren Verwaltungsakt abzuwarten und dann gegen diesen vorzugehen, auch wenn dies gegebenenfalls mit Nachteilen verbunden sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 42/07, "Rheinhessische Energie", Rn. 82 ff., zit. nach juris).

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 3 Kart 57/13
    Da die detaillierten europäischen Vorgaben dem deutschen Gesetzgeber kaum einen Umsetzungsspielraum lassen, spricht einiges dafür, dass die Vorschriften (vorrangig) an der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu messen sind (vgl. hierzu: weites Verständnis der Anwendung europäischen Rechts: EuGH, EuZW 2013, 302, C-617/10; "Rechtssache Åkerberg Fransson"; EuGH, Urteil vom 30.04.2014, C-390/12; einschränkend: BVerfG, NJW 2013, "Antiterrordatei"; vgl. hierzu: Winter, NZA 2013, 473; Rabe, NJW 2013, 1407; Thym, NVwZ 2013, 889).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-390/12

    Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Charta der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 3 Kart 57/13
    Da die detaillierten europäischen Vorgaben dem deutschen Gesetzgeber kaum einen Umsetzungsspielraum lassen, spricht einiges dafür, dass die Vorschriften (vorrangig) an der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu messen sind (vgl. hierzu: weites Verständnis der Anwendung europäischen Rechts: EuGH, EuZW 2013, 302, C-617/10; "Rechtssache Åkerberg Fransson"; EuGH, Urteil vom 30.04.2014, C-390/12; einschränkend: BVerfG, NJW 2013, "Antiterrordatei"; vgl. hierzu: Winter, NZA 2013, 473; Rabe, NJW 2013, 1407; Thym, NVwZ 2013, 889).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 3 Kart 300/12

    Anforderungen an die Unabhängigkeit des Leitungspersonals eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 3 Kart 57/13
    In der Sache "...", VI-3 Kart 300/12 (V), ist die Bundesnetzagentur sogar davon ausgegangen, dass alle Abteilungen des Unabhängigen Transportnetzbetreibers die Vorgaben des § 10c Abs. 6 EnWG zu beachten hätten.
  • VG Gelsenkirchen, 12.12.1989 - 14 K 1728/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 3 Kart 57/13
    Da hinsichtlich der Anfechtungs- und Feststellungsbeschwerden auf verschiedene Zeitpunkte, den Zeitpunkt der Zertifizierungsentscheidung und auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, abzustellen ist, ergibt sich eine abweichende Tenorierung (vgl. etwa zur Feststellungsklage: VG Gelsenkirchen, Urteil 12.12.1989, 14 K 1728/87).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 3 Kart 57/13
    Soweit die cooling-on/cooling-off-Regeln als zukunftsgerichtete und ggfs. die künftigen Erwerbschancen beeinträchtigende Normen überhaupt die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 17 Abs. 1 S. 1 GRCh tangieren sollten (vgl. hierzu: BVerfGE 30, 292, "Erdölbevorratung"; Schmidt in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 14. Auflage 2014, Art. 14 GG, Rn. 5), ist dieser Eingriff jedenfalls aus den erörtern Gründen rechtmäßig.
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2013 - 3 Kart 462/11

    Änderung der Ermittlung der Eigenkapitalzinssätze während einer laufenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 3 Kart 57/13
    An einem Feststellungsinteresse kann es dann fehlen, wenn die zuständige Behörde eine eindeutige Erklärung abgegeben hat und eine streitige Rechtsfrage oder die Rechtswidrigkeit eines Bescheides klargestellt hat (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.05.2013 - VI-3 Kart 462/11 (V); Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 25. Ergänzungslieferung 2013, § 113, Rn. 90).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2009 - 3 Kart 25/08

    Rechtsnatur der Beschreibung eines Modells für die Beschaffung und den Einsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 3 Kart 57/13
    Entsprechend § 133 BGB ist im Wege der Auslegung daher zu ermitteln, wie ihn der durch die Erklärung Betroffene bei verständiger Würdigung verstehen durfte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2014, VI-3 Kart 277/12 (V); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08 (V) m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - 3 Kart 10/16

    Zulässigkeit von Aufsichtsmaßnahmen der Regulierungsbehörde gem. § 65 EnWG

    Zur Begründung verweisen die Beschwerdeführer auf den Rechtsvortrag der Beigeladenen zu 1) und ihrer Führungskräfte in einem gegen die Zertifizierung der Beigeladenen zu 1) gerichteten Beschwerdeverfahren vor dem Senat [VI-3 Kart 57/13 (V)] und auf den Vortrag im nachfolgenden Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof (Beschl. v. 26.1.2016 - EnVR 51/14).

    Dies hat der Senat in seinem Beschluss vom 25.8.2014 - VI-3 Kart 57/13 (V) - bereits hinlänglich dargelegt.

    Im Einzelnen ist auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 26.1.2016 (EnVR 51/14, EnWZ 2016, 262 Rn. 19 ff.) sowie ergänzend auf diejenigen im Beschluss des Senats vom 25.8.2014 (VI-3 Kart 57/13 (V), Rn. 201 ff., zit. nach juris) zu verweisen.

    bb) Die Karenzzeitregelungen sind geeignet, das Diskriminierungspotential innerhalb des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens wirksam zu vermindern (BGH, Beschl. v. 26.1.2016 - EnVR 51/14, EnWZ 2016, 262, Rn. 27; siehe auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.8.2014 - VI-3 Kart 57/13 (V), Rn. 203 ff. zit. nach juris).

    Der europäische und der deutsche Normgeber sind auf der Grundlage empirischer Untersuchungen der Kommission davon ausgegangen, dass die Transportnetzbetreiber die Entflechtungsvorgaben bis zum Inkrafttreten der verschärften Regelungen in den §§ 8 ff. EnWG noch nicht im notwendigen Maße umgesetzt hatten, weshalb strengere Regelungen erforderlich seien (näher OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.8.2014 - VI-3 Kart 57/13 (V), Rn. 207 ff. zit. nach juris).

    Vielmehr soll mit den Karenzregelungen präventiv verhindert werden, dass Diskriminierungen in besonders sensiblen Unternehmensbereichen - der Geschäftsleitung iSd. § 10c Abs. 5 EnWG und den von § 10c Abs. 6 EnWG erfassten Personen der zweiten Führungsebene - überhaupt entstehen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.8.2014 - VI-3 Kart 57/13 (V), Rn. 210, zit. nach juris).

    Zudem kommen als Geschäftsbeziehungen nur solche infrage, die mit Blick auf das Ziel eines diskriminierungsfreien Netzbetriebs von einigem Gewicht sind, etwa Dienst-, Werk- oder Beraterverträge (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.8.2014 - VI-3 Kart 57/13 (V), Rn. 216, zit. nach juris).

    Unter den Begriff der Interessenbeziehung sind etwa finanzielle Beteiligungen zu fassen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.8.2014 - VI-3 Kart 57/13 (V), Rn. 216, zit. nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 3 Kart 94/15

    Begriff des Mehrheitsanteilseigners i.S. von § 10c Abs. 5 EnWG

    Der Bundesgerichtshof hat die Vorschrift daher auch nicht einschränkend ausgelegt (BGH, Beschluss vom 26.01.2016, EnVR 51/14, juris; vorhergehend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2014, VI- 3 Kart 57/13 (V), juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht