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   OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - I-20 U 196/14   

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https://dejure.org/2015,32233
OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - I-20 U 196/14 (https://dejure.org/2015,32233)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2015 - I-20 U 196/14 (https://dejure.org/2015,32233)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2015 - I-20 U 196/14 (https://dejure.org/2015,32233)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 343 S. 1; ZPO § 539 Abs. 3
    Dringlichkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Versäumen eines Termins in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16

    Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas

    Zwar findet die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG im Urheberrecht keine Anwendung (vgl. Senat WRP 2012, 1297 - Das unlesbare Buch, dort Tz. 59; OLG Düsseldorf WRP 2015, 1541 - Dringlichkeit und Säumnisverfahren, dort Tz. 6; Köhler in: Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 34. Aufl. 2016, § 12 UWG Rz. 3.14; Feddersen, a. a. O., Kap. 54, Rz. 19, 20b).
  • OLG München, 14.06.2018 - 29 U 732/18

    Störerhaftung des Access-Providers bei konkret bezeichnetem Urheberrechtsverstoß

    Zwar findet die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG im Urheberrecht keine Anwendung (vgl. Senat GRUR-RR 2017, 89 [93] - Kein Vollgas; WRP 2012, 1297 - Das unlesbare Buch, dort Tz. 59; OLG Düsseldorf WRP 2015, 1541 - Dringlichkeit und Säumnisverfahren, dort Tz. 6; Feddersen in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl. 2016, Kap. 54, Rz. 19 ff. und 20 b, Köhler in: Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht 36, Aufl. 2018, § 12 UWG Rz. 3.14).
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    d) Der Verfügungsbeklagte dringt auch nicht mit der weiteren Erwägung durch, dass die Dringlichkeitsvermutung allgemein eben auch dadurch widerlegt werden kann, dass ein Verfügungskläger in einem auf einen Widerspruch (§ 924 ZPO) hin anberaumten Termin säumig bleibt (vgl. OLG Frankfurt v. 04.09.2020 - 10 U 18/20, NJW-RR 2021, 117 Rn. 19 m.w.N.; jedenfalls bei Ausschöpfen der Einspruchsfrist auch OLG Düsseldorf v. 25.08.2015 - 20 U 196/14, BeckRS 2015, 16904).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Unterlässt sie dies, weshalb ihr erst verspätet auffällt, dass der Termin zur Berufungshauptverhandlung überhaupt nicht wahrgenommen wurde und schöpft sie dann auch noch die Einspruchsfrist gegen ein ergangenes Versäumnisurteil maximal aus, so ist die Sache als nicht mehr dringlich anzusehen (OLG Düsseldorf, WRP 2015, 1541).
  • KG, 22.03.2019 - 10 W 172/18

    "Messer-Einwanderung": YouTube verliert gegen die AfD und muss entferntes Video

    Gegen das Interesse des Antragstellers an der alsbaldigen Untersagung ist das Interesse des Antragsgegners abzuwägen, nicht aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens mit einem Verbot belegt zu werden (vgl. OLG Düsseldorf, Schlussurt. v. 25.08.2015 - 20 U 196/14, BeckRS 2015, 16904).
  • LG Bamberg, 18.10.2018 - 2 O 248/18

    Verbot einer Erklärung 2018 in Facebook

    Gegen das Interesse des Antragstellers an der alsbaldigen Untersagung ist das Interesse des Antragsgegners abzuwägen, nicht aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens mit einem Verbot belegt zu werden (OLG Düsseldorf Schlussurteil v. 25.8.2015 - 20 U 196/14, BeckRS 2015, 16904).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20
    Unterlässt sie dies, weshalb ihr erst verspätet auffällt, dass der Termin zur Berufungshauptverhandlung überhaupt nicht wahrgenommen wurde und schöpft sie dann auch noch die Einspruchsfrist gegen ein ergangenes Versäumnisurteil maximal aus, so ist die Sache als nicht mehr dringlich anzusehen (OLG Düsseldorf, WRP 2015, 1541).
  • OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18

    Keine Dringlichkeitsvermutung im Urheberrecht

    Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG findet im Urheberrecht keine Anwendung (vgl. Senat GRUR-RR 2017, 89 - Kein Vollgas, dort Tz. 79, und WRP 2012, 1297 - Das unlesbare Buch, dort Tz. 59; OLG Düsseldorf WRP 2015, 1541 - Dringlichkeit und Säumnisverfahren, dort Tz. 6).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2020 - 10 U 18/20

    Keine Dringlichkeit, wenn der Antragsteller im Widerspruchstermin säumig bleibt

    Lässt der Antragsteller ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen, steht dies der Annahme der Dringlichkeit nicht nur in den Fällen entgegen, in denen eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege noch nicht ergangen war (dazu OLG Hamm, Urteil vom 31.8.2006 - 4 U 124/06 = NJW-RR 2007, 108, 109), sondern auch dann, wenn die einstweilige Verfügung bereits erlassen worden war und der Antragsteller auf einen Rechtsbehelf des Antragsgegners (Widerspruch, Einspruch oder Berufung) bei der folgenden mündlichen Verhandlung säumig bleibt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.3.1995 - 6 U 310/93 = WRP 1995, 502; ähnlich auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.8.2015 - I-20 U 196/14, das die Dringlichkeit verneinte, als die dortige Antragstellerin nach Abweisung ihres Antrags durch Versäumnisurteil die Einspruchsfrist voll ausgeschöpfte, was vorliegend mit der fast vollständigen Ausschöpfung der Berufungsbegründungsfrist übereinstimmt).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2020 - U (Kart) 10/20
    Unterlässt sie dies, weshalb ihr erst verspätet auffällt, dass der Termin zur Berufungshauptverhandlung überhaupt nicht wahrgenommen wurde und schöpft sie dann auch noch die Einspruchsfrist gegen ein ergangenes Versäumnisurteil maximal aus, so ist die Sache als nicht mehr dringlich anzusehen (OLG Düsseldorf, WRP 2015, 1541).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2023 - 16 W 6/23

    Eilbedürftigkeit im Äußerungsrecht

  • AG Heilbronn, 01.03.2021 - 8 C 412/21

    WEG-Verwalter - schlechte Bewertung im Internet durch WEG

  • OLG Dresden, 30.12.2021 - 4 U 2056/21

    Wird aufgrund der Nutzungsbedingungen eines sozialen Mediums eines von mehreren

  • OLG Dresden, 30.11.2021 - 4 U 2056/21
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