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   OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - I-10 U 4/12   

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https://dejure.org/2012,56573
OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - I-10 U 4/12 (https://dejure.org/2012,56573)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.10.2012 - I-10 U 4/12 (https://dejure.org/2012,56573)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - I-10 U 4/12 (https://dejure.org/2012,56573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besitzübergabe; Nichtnutzung bei verspäteter Rückgabe ohne Einfluss auf Nutzungsentschädigung; Rückgabe der Mietsache; Echtheit der Unterschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; BGB § 535 Abs. 2; BGB § 546a Abs. 1
    Beginn und Beendigung eines Mietverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.12.1964 - VI ZR 179/63
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 4/12
    Das erstmalige Bestreiten der Berufungserwiderung (Seite 3, GA 496) ist unabhängig von §§ 288, 535 und 531 Abs. 2 ZPO schon deshalb unerheblich, weil Erklärungen einer Partei bei ihrer Anhörung dem schriftlichen Vorbringen ihres Anwalts vorgehen (BGH LM § 141 ZPO Nr. 2; VersR 1965, 287, 288; NJW 1995, 718, 720; NJW 1996, 522, 524 mwN.); abgesehen davon kann sich der Beklagte nicht auf Erinnerungslücken berufen, weil die Leistung der Unterschrift Gegenstand seiner eigener Wahrnehmung war (§ 138 Abs. 4 ZPO).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 4/12
    Es ist daher ein substanziierter Tatsachenvortrag unter Beweis zu stellen, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt; andernfalls liegt der Versuch eines unzulässigen Ausforschungsbeweises vor (BGH NJW 2006, 2250, 2253; NJW 2010, 363, 364; BAG NJW 1988, 3586, 3587 mwN.).
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 215/84

    Echtheitsvermutung für den später ergänzten Inhalt eines .....

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 4/12
    Die Echtheitsvermutung erstreckt sich in diesem Fall darauf, dass die nachträgliche Ausfüllung des Blanketts durch dessen Empfänger vereinbarungsgemäß erfolgte, also inhaltlich dem Willen des Unterzeichners entsprach; sie legt ihm somit auch den Beweis dafür auf, dass der darüber stehende Text nachträglich und ohne seinen Willen eingefügt worden ist (BGHZ 104, 172, 176 f. = NJW 1988, 2741; NJW 86, 3086, 3087; NJW 1990, 3077, 3079; NJW 2000, 1179, 1181; Musielak-Huber, § 440 ZPO, Rn. 5).
  • BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 274/87

    Beweiswirkung einer Privaturkunde bei bestrittener Echtheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 4/12
    Die Echtheitsvermutung erstreckt sich in diesem Fall darauf, dass die nachträgliche Ausfüllung des Blanketts durch dessen Empfänger vereinbarungsgemäß erfolgte, also inhaltlich dem Willen des Unterzeichners entsprach; sie legt ihm somit auch den Beweis dafür auf, dass der darüber stehende Text nachträglich und ohne seinen Willen eingefügt worden ist (BGHZ 104, 172, 176 f. = NJW 1988, 2741; NJW 86, 3086, 3087; NJW 1990, 3077, 3079; NJW 2000, 1179, 1181; Musielak-Huber, § 440 ZPO, Rn. 5).
  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 15/95

    Umfang der Hinweispflicht des Notars

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 4/12
    Das erstmalige Bestreiten der Berufungserwiderung (Seite 3, GA 496) ist unabhängig von §§ 288, 535 und 531 Abs. 2 ZPO schon deshalb unerheblich, weil Erklärungen einer Partei bei ihrer Anhörung dem schriftlichen Vorbringen ihres Anwalts vorgehen (BGH LM § 141 ZPO Nr. 2; VersR 1965, 287, 288; NJW 1995, 718, 720; NJW 1996, 522, 524 mwN.); abgesehen davon kann sich der Beklagte nicht auf Erinnerungslücken berufen, weil die Leistung der Unterschrift Gegenstand seiner eigener Wahrnehmung war (§ 138 Abs. 4 ZPO).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 4/12
    Die Echtheitsvermutung erstreckt sich in diesem Fall darauf, dass die nachträgliche Ausfüllung des Blanketts durch dessen Empfänger vereinbarungsgemäß erfolgte, also inhaltlich dem Willen des Unterzeichners entsprach; sie legt ihm somit auch den Beweis dafür auf, dass der darüber stehende Text nachträglich und ohne seinen Willen eingefügt worden ist (BGHZ 104, 172, 176 f. = NJW 1988, 2741; NJW 86, 3086, 3087; NJW 1990, 3077, 3079; NJW 2000, 1179, 1181; Musielak-Huber, § 440 ZPO, Rn. 5).
  • BGH, 27.06.1990 - VIII ZR 122/89

    Unwirksamkeit eines Kaufvertrags im Anwendungsbereich des EKG bei fehlender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 4/12
    Die Echtheitsvermutung erstreckt sich in diesem Fall darauf, dass die nachträgliche Ausfüllung des Blanketts durch dessen Empfänger vereinbarungsgemäß erfolgte, also inhaltlich dem Willen des Unterzeichners entsprach; sie legt ihm somit auch den Beweis dafür auf, dass der darüber stehende Text nachträglich und ohne seinen Willen eingefügt worden ist (BGHZ 104, 172, 176 f. = NJW 1988, 2741; NJW 86, 3086, 3087; NJW 1990, 3077, 3079; NJW 2000, 1179, 1181; Musielak-Huber, § 440 ZPO, Rn. 5).
  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 4/12
    Es ist daher ein substanziierter Tatsachenvortrag unter Beweis zu stellen, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt; andernfalls liegt der Versuch eines unzulässigen Ausforschungsbeweises vor (BGH NJW 2006, 2250, 2253; NJW 2010, 363, 364; BAG NJW 1988, 3586, 3587 mwN.).
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04

    Vertretung mehrer Mietparteien; Erfallen der Erhöhungsgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 4/12
    Der Anspruch des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache gemäß § 546 Abs. 1 BGB ist auf Einräumung des unmittelbaren Besitzes gerichtet (BGH, Beschl. v. 5.10.2005, GE 2006, 572 = NJW 2005, 3786 = ZMR 2006, 106 - VIII ZB 52/04).
  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 302/77

    geschenkte Bilder - § 929 BGB, Aufgabe des Besitzes, einseitige Besitzergreifung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 4/12
    Dabei genügt nicht die bloße Erklärung, man räume einem anderen den Besitz ein; auch reichen irgendwelche symbolischen Übertragungshandlungen nicht aus (BGH, NJW 1979, 714; Senat, Urt. v. 8.1.2009, I - 10 U 23/07, NZB verworfen gemäß Beschl. v. 27.5.2009, XII ZR 30/09).
  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 24 U 177/13

    Zulässigkeit öffentlicher Zustellung bei Bekanntheit der inländischen Anschrift

    Zwischen den Parteien war seit 2009 vor dem Landgericht Mönchengladbach zum Az. 11 O 315/09, später vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zum Az. I-10 U 4/12 ein Rechtsstreit anhängig.
  • LG Wuppertal, 11.07.2013 - 1 O 38/13

    Aufwendungsersatzansspruch aus abgetretenem Recht im Zusammenhang mit erbrachter

    Auf die beiderseitige Berufung hin verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 25.10.2012 (Az. I - 10 U 4/12) auch den Geschäftsführer zur Zahlung von 29.705,00 Euro nebst Zinsen.
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