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   OLG Düsseldorf, 25.11.2010 - I-2 U 93/10   

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https://dejure.org/2010,30349
OLG Düsseldorf, 25.11.2010 - I-2 U 93/10 (https://dejure.org/2010,30349)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2010 - I-2 U 93/10 (https://dejure.org/2010,30349)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2010 - I-2 U 93/10 (https://dejure.org/2010,30349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Klagepatents der Erfindung einer Vorrichtung zum Betätigen eines Paniktürverschlusses mit einer U-förmigen Grundstange; Fehlen einer Gleichwertigkeit ohne Orientierung der Überlegungen an der Patentschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 9 Nr. 3; PatG § 138
    Abweisung der Klage betreffend die Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Betätigen eines Paniktürverschlusses mit einer U-förmigen Grundstange, da die angegriffene Ausführungsform die Klagepatente nicht verletzt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 U 93/10
    Zwar erstreckt sich der Schutzbereich eines Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 U 93/10
    Zwar erstreckt sich der Schutzbereich eines Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 U 93/10
    Zwar erstreckt sich der Schutzbereich eines Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 U 93/10
    Zwar erstreckt sich der Schutzbereich eines Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil).
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